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Krankenkasse und weitere Fragen zum Gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren

Kiwi1989

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben*

Heute frage ich mal für einen Bekannten, und auch wenn vielleicht nicht alle Fragen hierher gehören, stelle ich sie einfach mal alle zusammen und hoffe ihr könnt mir bzw. ihm dadurch weiter helfen:

Also zum Anfang: Er ist Anfang 30, zur Zeit Hausmann, 1 Kind, kümmert sich um Kind, Haushalt, Pflegt weniger als 10h/Woche seine Eltern und kümmert sich um ihren Haushalt und Haus. Er besitzt keinerlei Einkommen und hat auch kein verwertbares Vermögen, auch kein Fahrzeug oder dergleichen. Nun möchte er sein Leben wieder in geregelte Bahnen lenken und seine Schulden aus dem Weg schaffen. Da er kein langwieriges Insolvenzverfahren möchte, was ich auch voll und ganz nachvollziehen kann, und sich Gläubiger auf seinen Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs nie darauf eingelassen habe, möchte er dies nun von einem Anwalt machen lassen. Er ist dort allerdings noch auf der Suche nach dem passenden da er die Befürchtung hat, der Anwalt könnte es nicht so ernst nehmen da er den Außergerichtlichen Versuch gerne über einen Beratungshilfeschein abwickeln lassen würde da er Mittellos ist. Wie sieht es denn aus wenn das gerichtliche Verfahren zum Zuge kommen müsste? Bekäme er dann Prozesskostenhilfe oder wie würden sich dort die Kosten verhalten?

Er hat rund 22.000€ Schulden, knapp 10.000€ davon bei der Krankenkasse aus seiner früheren Selbstständigkeit die er 2016 aufgab. Seitdem ist er Familienversichert. Knappe 7.000€ sind aus einem Konsumkredit bei der Sparkasse. Dies wird wohl der hartnäckigste Gläubiger sein, da auf seinen Vergleichsversuch nur die Aussage kam es habe sich noch kein Anwalt oder eine Schuldnerberatung gemeldet, nur die könne ja sowas angeblich machen. Auch wenn es ein ernstes Thema ist musste ich dort erst mal lachen. Bei einem persönlichen Termin wurden Angaben verlangt wie z.B. Einkommen usw. was ja alles im Vermögensverzeichnis bereits angegeben ist. Darüber hinaus wollten sie noch weitere Sachen wissen, als ginge es um einen Abschluss eines Kreditvertrags. Bei der Krankenkasse hatte er angefragt ob die Schulden nicht bereits niedergeschlagen wurden, da bereits mehrfach eine EV abgegeben wurde und die KK auch 2016 zuletzt versucht hat, natürlich Fruchtlos, zu vollstrecken. Seitdem hat man nie wieder etwas von diesen Schulden gehört. Kann er nun eine Niederschlagung selbst beantragen? Ich gehe mal davon aus dass für seine Schulden die 30 jährige Verjährungsfrist gilt oder zählt für ihn auch die verkürzte? Er hat gegen einen Beitragsbescheid keinen Widerspruch eingelegt soweit ich weiß... Eine Verwirkung dürfte wohl auch nicht in Frage kommen da es ja "erst" 3 Jahre her ist oder was denkt ihr? Kann die Krankenkasse überhaupt durch das Ersetzungsverfahren zu einem Vergleich gezwungen werden? Krankenkasse ist ja doch was anderes als ein "normaler" Gläubiger. Für das Vergleichsverfahren würde er von einem Bekannten ca. 2.000 bis 3.000€ zur Verfügung gestellt bekommen. Die genaue Summe steht leider noch nicht fest aber für die Gläubiger würde wohl irgendwas um die 10% raus kommen.

Auch hat er nun folgende Sorge: Er hat durch meine Hilfe eine Stelle in der Firma in der ich ebenfalls arbeite angeboten bekommen. Jetzt hat er die Befürchtung dass, wenn er die Stelle antritt und dann erst dieses Verfahren durchzieht, keiner der Gläubiger einwilligen wird, da er ja arbeit hat und ja dann zahlen könnte. Sein Einkommen würde jedoch unter dem ihm zustehenden Pfändungsfreibetrag liegen. Also würden seine Gläubiger auch bei Lohn und Kontopfändung leer ausgehen. Aufgrund seiner Ausbildung und anderer Faktoren wie Lohnsteuerklasse, familiäre Verhältnisse usw. würde er wohl auch nie über den Freibetrag kommen, es sei denn er würde ungewöhnlich viel verdienen für seinen Beruf.... Wie seht ihr die Chancen dass sich die Gläubiger trotzdem darauf einlassen würden? Oder seht ihr aufgrund seines alters erst recht keine Chance da ja die Möglichkeit bestünde dass er irgendwann doch noch zu Geld kommen könnte und man was Pfänden könnte, obwohl diese Chance mehr als Gering ist.

Ich hoffe es passt alles soweit hierher und ich bedanken mich schon mal im voraus für eure Hilfe*

PS: Auch ich habe bereits Versucht ihn von einer Insolvenz zu überzeugen, da ja nichts da ist. Aber dies lehnt er Kategorisch ab.
 
Prozeßkostenhilfe gibt es keine, da er ja einen Vergleich und keinen Prozeß anstrebt.

Sowohl Sparkasse als auch Kankenkasse sind „institutionelle“ Gläubiger. Die können gar nicht aus Kulanz auf etwas verzichten. Die schicken alle paar Jahre mal den Gerichtsvollzieher vorbei, um zu gucken ob was zu holen ist. Die Kosten trägt eh der Schuldner.

Die Privatinsolvenz ist wohl das beste. In sieben Jahren steht alles auf Anfang. Alternativ könnte man sich einen besser bezahlten Job suchen und die Schulden abbezahlen.

Grüße

Bochum
 

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