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Krankenkasse stellt uthopische Forderung

Sulei

Mitglied
Hallo
Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
Aber erst ein mal zur Vorgeschichte.
Ich war letztes Jahr fast durchgehend Arbeitslos da ich eine ziemlich schwierige Zeit hatte und einfach nicht den Kopf dafür hatte.
Während der arbeitslosen Zeit habe ich keine Leistungen bezogen und war auch nicht arbeitslos gemeldet. Durch dies war ich natürlich auch nicht krankenversichert.(ich weiß wie dumm das ist aber ich hatte glück und musste in diesem Zeitraum nicht zum Arzt)
Nun habe ich vor ein paar monaten wieder angefangen zu arbeiten und war durch dies natürlich auch wieder krankenversichert.
Jetzt kam aber ein Brief von meiner Krankenkasse mit einer Vorderungsmahnung für die unversicherte Zeit.(Ich wusste leider nicht das man versichert sein muss wen man nicht arbeitet und hab die davorgehenden Briefe meiner KK ungeöffnet in den Müll geschmissen)
Nun gibt es das Problem das ich diesen uthopischen Betrag nicht zahlen kann.
Habe mich dan natürlich auch mit der KK in verbindung gesetzt.
Jetzt muss ich eine schriftliche Stellungnahme einreichen, nur habe ich nicht die geringste Ahnung wie man so etwas schreibt. Natürlch habe ich mich im i-net versucht schlau zu machen, aber habe leider nichts gefunden was mir in Punkto Stellungnahme weiter hilft.


Bin aber auf diese beiden Beiträge gestoßen die mir ein wenig Hoffnung machten:


NACHZAHLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSFREIE ZEIT

Wer nicht krankenversichert ist, muss bei der Rückkehr in die Krankenversicherung einen Teil der nicht gezahlten Beiträge nachzahlen – und zwar ab dem Tag, an dem eigentlich Versicherungspflicht bestanden hätte. Bei Menschen, die sich gesetzlich versichern müssen, ist dies frühestens der 1. April 2007, bei säumigen Privatversicherten der 1. Januar 2009. Wer erst später seiner Versicherungspflicht nicht nachgekommen ist, für den ist der erste Tag ohne Krankenversicherung maßgeblich. Die ausstehenden Zahlungen können sich schnell zu einem hohen Betrag summieren, eventuell kommen noch Säumniszuschläge auf die ausstehenden Beiträge dazu.


Die Bundesregierung hat aber das Problem erkannt und den Krankenversicherern Möglichkeiten eingeräumt, Versicherungslosen die Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern. Sowohl die ausstehenden Beiträge als auch die Säumniszuschläge können erheblich ermäßigt werden.


Mehr hierzu bei: Keine Krankenversicherung ? was nun? - Finanztip




Das müssen gesetzlich Versicherte nachzahlen


Das Beitragsschuldengesetz von 2013 sieht für Nichtversicherte den Erlass oder die Ermäßigung der aufgelaufenen Beitragsschulden vor. Die konkrete Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband für alle gesetzlich Versicherten einheitlich geregelt: Wer keine Absicherung im Krankheitsfall hatte und sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse gemeldet hatte, bekam seine Beitragsschuld ganz erlassen. Seither erhalten säumige Beitragszahler zwar keinen vollen Erlass der nachzuzahlenden Beiträge mehr, aber immerhin noch eine deutliche Ermäßigung.


Um die Nachzahlungen zu berechnen, setzt die Krankenkasse lediglich 10 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen an. Entsprechend niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. Voraussetzung für die Ermäßigung ist jedoch, dass die Betroffenen in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen beansprucht haben. War dies doch der Fall, müssen sie auf eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Kasse verzichten. Das gilt jedoch nicht für mitversicherte Familienangehörige. Die Ermäßigung gibt es außerdem nur, wenn der Nacherhebungszeitraum mehr als drei Monate umfasst.
Mehr hierzu bei: Keine Krankenversicherung ? was nun? - Finanztip


Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich das das oben stehende bei mir in irgend einer Form greift das ich nicht so viel nach zahlen muss(wenn ich den vollen Beitrag zahle währe ich existenzlos)
Und wenn ja, wie setze ich dan so eine schriftliche Stellungnahme auf?
Ich weiß das das jetzt doof klingen mag, aber ich würde mich über ein Muster sehr freuen, da ich selbst ziemlich unfähig bin mich in Worte zu fassen.
Vielen dank schon ein mal für eure Beiträge.
 
G

Gast

Gast
Genau das Selbe Problem hatte eine sehr gute Freundin von mir noch letztes Jahr. Hat sich durch unzählige Instanzen beraten lassen, mit dem Ergebnis: Sie musste trotzdem zahlen.

Leider liegt die Schuld da auch zu 100% bei dir, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so ist es leider auch in diesem Fall. Hättest du dich arbeitslos gemeldet, hätte das Jobcenter/Arbeitsamt deine Beiträge weiter gezahlt.

So bleibt dir nur zu hoffen, dass du eine Ratenzahlung beantragen kannst.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo
Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
Aber erst ein mal zur Vorgeschichte.
Ich war letztes Jahr fast durchgehend Arbeitslos da ich eine ziemlich schwierige Zeit hatte und einfach nicht den Kopf dafür hatte.
Während der arbeitslosen Zeit habe ich keine Leistungen bezogen und war auch nicht arbeitslos gemeldet. Durch dies war ich natürlich auch nicht krankenversichert.(ich weiß wie dumm das ist aber ich hatte glück und musste in diesem Zeitraum nicht zum Arzt)


... wovon hast Du denn in dieser Zeit gelebt? Ein Jahr ist eine lange Zeit, was hast Du in dem Jahr gemacht? Davon könnte man vielleicht etwas ableiten.

Bist Du verheiratet oder getrennt ... das frage ich, weil eventuell die Möglichkeit der Versicherung durch den Partner bestand?
 

Sulei

Mitglied
Rainerjg

Keine sorge ich hab mich selbst schon genügend gequält über meine Dummheit.
Außerdem weiß ich das das alles zu 100% meine Schuld gewesen ist.
Ich versuche nun wieder auf einen Grünen Zweig zu kommen.
ist den das so verwerflich das ich wieder leben möchte, nach dem ich so lange zeit über eine Abkürzung aus dem 2. Stock nachdachte?

Eisherz

Ich habe in diesem Zeitraum nicht sonderlich viel gebraucht. Außerdem war ich vor meinem Zusammenbruch
ziemlich fleißig am sparen und hab mir ein wenig was auf die Seite gespart.
In diesem Jahr war ich überwiegend zuhause und hab mich in einem Zimmer verkrochen.
Nein ich bin ledig.

chrismas

Dankeschön das werde ich mir gleich mal anschauen.
 
P

Pharasia

Gast
Rainerjg

Keine sorge ich hab mich selbst schon genügend gequält über meine Dummheit.
Außerdem weiß ich das das alles zu 100% meine Schuld gewesen ist.
Ich versuche nun wieder auf einen Grünen Zweig zu kommen.
ist den das so verwerflich das ich wieder leben möchte, nach dem ich so lange zeit über eine Abkürzung aus dem 2. Stock nachdachte?

Verwerflich nicht, aber wer in seinem Leben wieder auf einen grünen Zweig kommen möchte, muss an seinen Fehler in der Vergangenheit arbeiten, ergo bleibt dir nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen, so leid mir das für dich auch tut.

Ruf dort am besten für ein Beratungsgespräch an und vereinbare eine Ratenzahlung die für dich im Rahmen liegt, was anderes bleibt dir wohl leider nicht übrig.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Rainerjg

Keine sorge ich hab mich selbst schon genügend gequält über meine Dummheit.
Außerdem weiß ich das das alles zu 100% meine Schuld gewesen ist.
Ich versuche nun wieder auf einen Grünen Zweig zu kommen.
ist den das so verwerflich das ich wieder leben möchte, nach dem ich so lange zeit über eine Abkürzung aus dem 2. Stock nachdachte?

Eisherz

Ich habe in diesem Zeitraum nicht sonderlich viel gebraucht. Außerdem war ich vor meinem Zusammenbruch
ziemlich fleißig am sparen und hab mir ein wenig was auf die Seite gespart.
In diesem Jahr war ich überwiegend zuhause und hab mich in einem Zimmer verkrochen.
Nein ich bin ledig.

chrismas

Dankeschön das werde ich mir gleich mal anschauen.
Danke Sulei, schade, ich dachte, man da kann vielleicht noch etwas machen ... Lass Dir von jemanden anderen hier nichts einreden, so mancher macht den Eindruck, als würde er auf ner Wurschtpelle durchs Leben segeln und nicht wissen, wie einen das Leben mitunter an den Rand aller Grenzen bringen kann ... Einen guten Tipp habe ich leider nicht, viel Erfolg trotzdem.
 

karlo_one

Aktives Mitglied
AW: Erzähle doch mal ...


... was in einem Menschen vorgeht, der solch ein, für mich völlig unverständliches, selbstschädigendes Verhalten an den Tag legt, das gemeinhin als "asozial" bezeichnet wird?

Hast Du noch nie gehört, daß man sich schuldig machen kann und sich selbst seinen Angehörigen großen Schaden zufügen kann, wenn man Briefe - vor allem behördliche - nicht beachtet, oder gar ungeöffnet weg wirft?

Die Entschuldigung, daß man es nicht gewußt oder nicht gelesen habe, hilft Dir vor Gericht nich weiter, ehern im Gegenteil, denn wer sich so benimmt, der widerspricht allen Regeln zivilisierten Verhaltens, macht sich schuldig, oder läßt an seinem Verstand zweifeln!

Hallo Rainer.

Deine Vorwürfe und Schuldzuweisungen helfen dem TE denke ich gar nichts.
Wir wissen ja daß Du der unfehlbarste,perfekteste und gewissenhafteste Mensch bist.
Mußt Du aber nicht so raushängen lassen!
 
G

Gast

Gast
AW: Wer amtliche Schreiben so einfach ungeöffnet in den Papierkorb wirft ...


[...]

Im Nachhinein lassen sich die meisten, der aus solchen unverantwortlichen Handeln entstehenden Problem nur noch sehr schwer lösen, wenn überhaupt!

Das einzige, was Dir jetzt bleibt ist, Dich ganz offen und ehrlich zu Deiner [...] Dummheit zu bekennen und kniefällig um Ratenzahlung zu bitten, wenn Du je wieder ein Mitglied einer so günstigen, regulären Krankenversicherung werden möchtest.

Der Weg zu einer privaten Krankenversicherung steht Dir natürlich offen,
aber billiger wird das nicht!
Das ist unnötige Panikmache. Die gesetzlichen Krankenkassen können einen nicht so ohne weiteres aufnehmen. Unter diesen finanziellen Voraussetzungen würde ich auch definitiv keine private Krankenversicherung empfehlen, wo man bei allem erstmal in Vorleistung treten muss. Da kommt man dann nämlich nicht mehr so ohne weiteres raus, wenn man da erstmal drin ist.
 

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