Hallo
Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
Aber erst ein mal zur Vorgeschichte.
Ich war letztes Jahr fast durchgehend Arbeitslos da ich eine ziemlich schwierige Zeit hatte und einfach nicht den Kopf dafür hatte.
Während der arbeitslosen Zeit habe ich keine Leistungen bezogen und war auch nicht arbeitslos gemeldet. Durch dies war ich natürlich auch nicht krankenversichert.(ich weiß wie dumm das ist aber ich hatte glück und musste in diesem Zeitraum nicht zum Arzt)
Nun habe ich vor ein paar monaten wieder angefangen zu arbeiten und war durch dies natürlich auch wieder krankenversichert.
Jetzt kam aber ein Brief von meiner Krankenkasse mit einer Vorderungsmahnung für die unversicherte Zeit.(Ich wusste leider nicht das man versichert sein muss wen man nicht arbeitet und hab die davorgehenden Briefe meiner KK ungeöffnet in den Müll geschmissen)
Nun gibt es das Problem das ich diesen uthopischen Betrag nicht zahlen kann.
Habe mich dan natürlich auch mit der KK in verbindung gesetzt.
Jetzt muss ich eine schriftliche Stellungnahme einreichen, nur habe ich nicht die geringste Ahnung wie man so etwas schreibt. Natürlch habe ich mich im i-net versucht schlau zu machen, aber habe leider nichts gefunden was mir in Punkto Stellungnahme weiter hilft.
Bin aber auf diese beiden Beiträge gestoßen die mir ein wenig Hoffnung machten:
NACHZAHLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSFREIE ZEIT
Wer nicht krankenversichert ist, muss bei der Rückkehr in die Krankenversicherung einen Teil der nicht gezahlten Beiträge nachzahlen – und zwar ab dem Tag, an dem eigentlich Versicherungspflicht bestanden hätte. Bei Menschen, die sich gesetzlich versichern müssen, ist dies frühestens der 1. April 2007, bei säumigen Privatversicherten der 1. Januar 2009. Wer erst später seiner Versicherungspflicht nicht nachgekommen ist, für den ist der erste Tag ohne Krankenversicherung maßgeblich. Die ausstehenden Zahlungen können sich schnell zu einem hohen Betrag summieren, eventuell kommen noch Säumniszuschläge auf die ausstehenden Beiträge dazu.
Die Bundesregierung hat aber das Problem erkannt und den Krankenversicherern Möglichkeiten eingeräumt, Versicherungslosen die Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern. Sowohl die ausstehenden Beiträge als auch die Säumniszuschläge können erheblich ermäßigt werden.
Mehr hierzu bei: Keine Krankenversicherung ? was nun? - Finanztip
Das müssen gesetzlich Versicherte nachzahlen
Das Beitragsschuldengesetz von 2013 sieht für Nichtversicherte den Erlass oder die Ermäßigung der aufgelaufenen Beitragsschulden vor. Die konkrete Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband für alle gesetzlich Versicherten einheitlich geregelt: Wer keine Absicherung im Krankheitsfall hatte und sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse gemeldet hatte, bekam seine Beitragsschuld ganz erlassen. Seither erhalten säumige Beitragszahler zwar keinen vollen Erlass der nachzuzahlenden Beiträge mehr, aber immerhin noch eine deutliche Ermäßigung.
Um die Nachzahlungen zu berechnen, setzt die Krankenkasse lediglich 10 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen an. Entsprechend niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. Voraussetzung für die Ermäßigung ist jedoch, dass die Betroffenen in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen beansprucht haben. War dies doch der Fall, müssen sie auf eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Kasse verzichten. Das gilt jedoch nicht für mitversicherte Familienangehörige. Die Ermäßigung gibt es außerdem nur, wenn der Nacherhebungszeitraum mehr als drei Monate umfasst.
Mehr hierzu bei: Keine Krankenversicherung ? was nun? - Finanztip
Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich das das oben stehende bei mir in irgend einer Form greift das ich nicht so viel nach zahlen muss(wenn ich den vollen Beitrag zahle währe ich existenzlos)
Und wenn ja, wie setze ich dan so eine schriftliche Stellungnahme auf?
Ich weiß das das jetzt doof klingen mag, aber ich würde mich über ein Muster sehr freuen, da ich selbst ziemlich unfähig bin mich in Worte zu fassen.
Vielen dank schon ein mal für eure Beiträge.
Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
Aber erst ein mal zur Vorgeschichte.
Ich war letztes Jahr fast durchgehend Arbeitslos da ich eine ziemlich schwierige Zeit hatte und einfach nicht den Kopf dafür hatte.
Während der arbeitslosen Zeit habe ich keine Leistungen bezogen und war auch nicht arbeitslos gemeldet. Durch dies war ich natürlich auch nicht krankenversichert.(ich weiß wie dumm das ist aber ich hatte glück und musste in diesem Zeitraum nicht zum Arzt)
Nun habe ich vor ein paar monaten wieder angefangen zu arbeiten und war durch dies natürlich auch wieder krankenversichert.
Jetzt kam aber ein Brief von meiner Krankenkasse mit einer Vorderungsmahnung für die unversicherte Zeit.(Ich wusste leider nicht das man versichert sein muss wen man nicht arbeitet und hab die davorgehenden Briefe meiner KK ungeöffnet in den Müll geschmissen)
Nun gibt es das Problem das ich diesen uthopischen Betrag nicht zahlen kann.
Habe mich dan natürlich auch mit der KK in verbindung gesetzt.
Jetzt muss ich eine schriftliche Stellungnahme einreichen, nur habe ich nicht die geringste Ahnung wie man so etwas schreibt. Natürlch habe ich mich im i-net versucht schlau zu machen, aber habe leider nichts gefunden was mir in Punkto Stellungnahme weiter hilft.
Bin aber auf diese beiden Beiträge gestoßen die mir ein wenig Hoffnung machten:
NACHZAHLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSFREIE ZEIT
Wer nicht krankenversichert ist, muss bei der Rückkehr in die Krankenversicherung einen Teil der nicht gezahlten Beiträge nachzahlen – und zwar ab dem Tag, an dem eigentlich Versicherungspflicht bestanden hätte. Bei Menschen, die sich gesetzlich versichern müssen, ist dies frühestens der 1. April 2007, bei säumigen Privatversicherten der 1. Januar 2009. Wer erst später seiner Versicherungspflicht nicht nachgekommen ist, für den ist der erste Tag ohne Krankenversicherung maßgeblich. Die ausstehenden Zahlungen können sich schnell zu einem hohen Betrag summieren, eventuell kommen noch Säumniszuschläge auf die ausstehenden Beiträge dazu.
Die Bundesregierung hat aber das Problem erkannt und den Krankenversicherern Möglichkeiten eingeräumt, Versicherungslosen die Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern. Sowohl die ausstehenden Beiträge als auch die Säumniszuschläge können erheblich ermäßigt werden.
Mehr hierzu bei: Keine Krankenversicherung ? was nun? - Finanztip
Das müssen gesetzlich Versicherte nachzahlen
Das Beitragsschuldengesetz von 2013 sieht für Nichtversicherte den Erlass oder die Ermäßigung der aufgelaufenen Beitragsschulden vor. Die konkrete Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband für alle gesetzlich Versicherten einheitlich geregelt: Wer keine Absicherung im Krankheitsfall hatte und sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse gemeldet hatte, bekam seine Beitragsschuld ganz erlassen. Seither erhalten säumige Beitragszahler zwar keinen vollen Erlass der nachzuzahlenden Beiträge mehr, aber immerhin noch eine deutliche Ermäßigung.
Um die Nachzahlungen zu berechnen, setzt die Krankenkasse lediglich 10 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen an. Entsprechend niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. Voraussetzung für die Ermäßigung ist jedoch, dass die Betroffenen in der versicherungslosen Zeit keine Leistungen beansprucht haben. War dies doch der Fall, müssen sie auf eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Kasse verzichten. Das gilt jedoch nicht für mitversicherte Familienangehörige. Die Ermäßigung gibt es außerdem nur, wenn der Nacherhebungszeitraum mehr als drei Monate umfasst.
Mehr hierzu bei: Keine Krankenversicherung ? was nun? - Finanztip
Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich das das oben stehende bei mir in irgend einer Form greift das ich nicht so viel nach zahlen muss(wenn ich den vollen Beitrag zahle währe ich existenzlos)
Und wenn ja, wie setze ich dan so eine schriftliche Stellungnahme auf?
Ich weiß das das jetzt doof klingen mag, aber ich würde mich über ein Muster sehr freuen, da ich selbst ziemlich unfähig bin mich in Worte zu fassen.
Vielen dank schon ein mal für eure Beiträge.