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Kranken- oder Übergangsgeld

B

bremen

Gast
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem und vielleicht kann mir hier jemand helfen:

Ich bin Angestellter und seit einigen Monaten arbeitsunfähig.
Ich hatte eine ambulante Reha, während der mir die DRV (Deutsche
Rentenversicherung) Übergangsgeld zahlte.
Zu Zeit befinde ich mich in der stufenweisen, beruflichen Wiedereingliederung
(Hamburger Modell). Seit dem Ende der Reha und während der Wiedereingliederung
hat mir meine Gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld gezahlt.
Zwischen dem Ende der Reha und dem Beginn der Wiedereingl. lagen
über 14 Tage.
Nun teilt mir meine Krankenvers. mit, dass die DRV rückwirkend Übergangsgeld
zahlt.
Der Betrag des Krankengeldes ist höher als der des Übergangsgeldes.
Meine Krankenvers. und die DRV werden wahrscheinlich/hoffentlich intern verrechnen.

Aus folgenden Gründen möchte ich lieber Krankengeld beziehen:
- Ich möchte nicht Gelder zurückzahlen.
- Für die Zeit ab Mitte Mai bis Anfang Juli habe ich noch Kranken- oder
Übergangsgeld zu beziehen. Krankengeld wäre ja mehr und die Antragsbearbeitung
und Überweisung gehen schneller.

Mir wurde mal gesagt, dass die DRV zahlt, wenn die Wiedereingliederung innerhalb 14
Tagen nach Reha-Ende beginne. Das war bei mir nicht der Fall.
Nach einem Telefonat mit einer Sachbearbeiterin meiner Krankenv. habe ich
den Eindruck, dass man die Kosten zur DRV schieben möchte.
Die Gründe, die man mir dort genannt hat, wann die DRV zuständig sei,
treffen bei mir nicht zu (- 14-Tage-Regelung, - wenn vorgenannte nicht eingehalten wird
dann: - wenn Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann,
- wenn man wegen einer akuten Erkankung nicht innerhalb 14 Tagen beginnen kann)

Kann es eine Regelung geben, nach der die DRV zahlen muss und die bei mir
zutreffen kann?
Welche Möglichkeit habe ich Kranken statt Übergangsgeld zu beziehen?

Vielen Dank für die Bemühungen!!

Viele Grüße
 

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