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Krank wegen Erbstreit

Shelves1962

Neues Mitglied
Die Schwiegermutter ist nach schwerer Krankheit verstorben. Die Tochter hat sich jahrelang gekümmert und Beerdigung, Wohnungsauflösung pp. durchgeführt. Zwei Söhne, von denen einer sich vor 12 Jahren von der Verstorbenen lossagte und nie wieder Kontakt hatte glaubt nun seine verstorbene Mutter hätte viel gespartes Geld haben müssen. Es geht nicht um den Nachlaß, sondern um "das" davor. Die Tochter hat nie Vorempfänge (Überweisungen pp.) erhalten,in unregelmäßigen Abständen kleine Geschenke als Dankeschön von der Mutter. Diese hatte zu Lebzeiten bis Anfang Corona ihre Bankgeschäfte immer selbst durchgeführt, die Tochter hatte aber auch Sicherheitsgründen seit Jahren Kontovollmacht, jedoch bis März 2020 nicht eine einzige Kontobewegung veranlasst. Die Verstorbene hat in den letzten Jahren monatlich Beträge von ca. 1.500€ abgehoben und die Sohn ist jetzt der Meinung seine Schwester hätte dies wohl bekommen und stellt entsprechende Forderungen auf. Die Tochter leidet sehr und hat Angst später vor großen Forderungen zu stehen. Ein weiterer Sohn der Verstorbenen schließt sich den Forderungen seines Bruders an. Muss sich die Tochter der Verstorbenen große Sorgen machen?
 
G

Gelöscht 118313

Gast
Hallo Shelves1962,

ein Fall, der in meiner Familie ähnlich gelagert war, landete letztlich vor Gericht. Und da kann man dann nur mittels sämtlicher Dokumente (Bankauszüge etc.) belegen, welche der Vorwürfe gerechtfertigt sind und welche nicht. Bislang sind es ja nur Vermutungen der Brüder; sie können es ja nicht beweisen.
Ich denke, die Tatsache, dass sich die Tochter um die Schwiegermutter gekümmert hat, bringt ihr definitiv einen Vorteil vor Gericht.
Leider gibt es sowas häufiger als man denkt. Einer kümmert sich, die anderen lassen nix von sich sehen oder hören, aber nach dem Tod wollen sie auf ihren Anteil nicht verzichten und stellen irgendwelche Thesen in den Raum.
Bei Geld hört leider oft die Freundschaft auf. Und gerade innerhalb der Familie ist das besonders schmerzlich.
Aber ich denke, der einzige Weg wird der zum Anwalt sein. Denn die Brüder werden das garantiert auch schon in Erwägung gezogen haben.
Es tut mir für die Tochter sehr leid, denn so etwas muss man erst einmal verkraften. Ich kann ihr nur sehr viel Kraft wünschen, das alles durchzustehen, und dass sie jemanden an ihrer Seite hat, der ihr Unterstützung gibt.
Alles Gute 💙
 

Portion Control

Urgestein
Muss sich die Tochter der Verstorbenen große Sorgen machen?
Hallo Shelves,
Erbstreitigkeiten sind immer belastend und meiner Meinung nach völlig unnötig. Ich habe auch seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater und würde mich deshalb aber auch nie dort dazustellen, gäbe es im Nachlass etwas zu holen. Ich würde mich schämen dort aufzutauchen und die Hand auf zu halten. Ist halt leider keine rechtliche, sondern eine Charakterfrage, wie fair man diesbezüglich ist.

Bei deiner Frage die ich oben zitierte würde ich gerne wissen wie tief du in dem Thema drin bist?
Ehrlich gesagt wirkt diese ängstliche Fragestellung auf mich, als hätte sie sich dann doch seit Kontovollmacht in irgendeiner Weise bereichert. Hat sie dies nicht, weshalb macht ihr euch Sorgen?

Ich meine, das ist doch eine Frage die man sich selbst am Besten beantworten kann. Also diejenigen welche die Wahrheit kennen.

Was sagt denn das Testament? Ist sie dort evtl. im besonderen aufgeführt?

Wer sich wie viel kümmerte zu Lebzeiten ist im übrigen für das Nachlassgesetz unerheblich. Es werden auch Kinder zu Elternunterhalt herangezogen, obwohl sie die Erzeuger kaum kannten. Gesetzliche Erbfolge und/oder Testament sind i.d.R. maßgeblich.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Mal ehrlich, was soll bei 1000-1500 im Monat groß übrig sein, wenn Miete, Nebenkosten, Lebensmittel usw. runter sind? Bei meiner Mutter war das ähnlich, die hatte allerdings ein Haus. Allein Heizöl war im Jahr schon 3000 Euro.

Ich würde eine Kostenaufstellung machen, die monatlich angefallen ist und Kontoauszüge der letzten 1,2 Jahre anfordern. Mal davon abgesehen kann die Frau das Geld auch verlebt, verschenkt oder aus dem Fenster geworfen haben. Ich würde eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht abschließen, die aber erst nach 6 Monaten greift. Dann ist man abgesichert, falls die zwei auf die Idee kommen, einen Anwalt zu engagieren.

Zur Kontoauskunft ist man verpflichtet, wenn das seitens der Brüder gefordert wird. Man kann natürlich auch von der Vollmacht zurücktreten, was evtl. ratsam wäre, da die Person verstarb. Vorher würde ich mir allerdings Nachweise für die Zeit sichern, in jener man über das Konto verfügte und alles abwickelte.
 
V

von Bodenschatz

Gast
Zunächst einmal wird klar zu stellen sein, wer Ansprüche stellen kann.
Danach geht es darum, welche Summen im Auftrag der Verstorbenen an wen bewegt wurden. Eigene Abhebungen der Verstorbenen und deren Verwendung sind nicht der Risikosphäre eines weiteren Bevollmächtigten zuzuordnen, Bewegungen auf Anlass des Bevollmächtigten dagegen müssen vermutlich von einem Empfänger quittiert werden, um eine Bereicherungsabsicht auszuschließen.
(siehe auch: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/konto-leer.html )
Nach dem Tod der Verstorbenen bilden die Erben eine Gemeinschaft; alle Mitglieder haben also nur einvernehmlich Rechte und Pflichten über den Nachlass, bis dieser auseinander gesetzt ist. Die Brüder können sich also bei der Bank vorstellen um Auskunft zu erhalten.
Über maßgebliche Werte des Nachlasses sollten sich die Begünstigten tunlichst untereinander verständigen (https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/kosten_03.html )
Wer sich vorschnell einen Anwalt leistet, darf diesen selbst bezahlen. Erstattung gibt es nur infolge eines gewonnenen Streits.
 

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