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Kostenübernahme für Wohnung und Heizung im Rahmen der Grunsicherung

C

carlwerde

Gast
Hallo, ich habe ein paar Fragen zu Kostenübernahme für Wohnung und Heizung (KdU) im Zusammenhang mit Grundsicherungsleistung im Rahmen von ALG II.

Der Sachverhalt: Die Schwester meiner Freundin (B.) lebt momentan in einem gemieteten Haus mit ihrer momentan 10 Monate alten Tochter und dem Erzeuger dieses Kindes. Die Beziehung von B. und dem Kindsvater wurde vor ca. 2 Monaten beendet, er weigert sich jedoch beharrlich sich um eine neue Wohnung zu kümmern. Er ist zwar unter der Woche nicht bis selten zu Hause, da er Fernfahrer ist, am WE tut er jedoch alles um ihr das Leben zur Hölle zu machen.
Die Arge weigert sich anzuerkennen, dass B. ausziehen muss, sie meinen ohne ein polizeiliches Aktenzeichen gehe in dieser Hinsicht nichts (oder er zieht freiwillig aus, dann ist der Wohnraum zu groß).
Bis einschließlich Oktober erhält sie Elterngeld, ab 1. Nov. Grundsicherung (ALG II).
Nun hat sie eine Wohnung in Aussicht, inklusive der Zusage des Vermieters den Mietvertrag abzuschließen sofern eine Bewilligung der Arge vorliegt. Diese Wohnung hätte die Vorteile der räumlichen Nähe zu Mutter und Schwester von B.
Da die Wohnung teuerer ist, als in den Vergleichsmiettabellen angegeben, weigert sich die Arge diese Bewilligung zu geben.
Meine Frage:
- kann B. einen Härtefallantrag stellen, da das Zusammenleben mit dem Kindsvater eine außergewöhnliche Belastung darstellt?
- Wenn ja, geht das mit einer einfache Begründung oder braucht sie ein Attest vom Psychologen o.ä. um nachzuweisen, dass der jetzige Zustand eine die Gesundheit beeinträchtigende Einschränkung darstellt?
- Wie sind die Erfolgsaussichten einzuschätzen?
- Gibt es andere Möglichkeiten, die Arge davon zu überzeugen, dass ein Umzug angebracht und die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind?

Da alles möglichst schnell gehen muss (der Vermieter wird die Wohnung nicht ewig freihalten), wäre ich für schnelle Hilfe ebenso dankbar, wie für ein paar Tipps, wie die Sache bei der Arge beschleunigt werden kann.

Sollte zur Beantwortung meiner Fragen noch weitergehende Informationen benötigt werden, sagt mir Bescheid welche, ich werde versuchen diese in Erfahrung zu bringen und zu posten.

Vielen lieben Dank im Voraus.
 
Z

zauberin

Gast
HALLO ich möchte versuchen, dir etwas weiter zu helfen. Wer hat den Miet vertrag für die jetzige Wohnung unterschrieben? Wenn er nur von der jetzigen Mieterin unterschrieben ist, dann hat sie das alleinige Wohn - und Bestimmungsrecht.So kann sie ihren unliebsamen "Mitbewohner" wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Er muss dann sofort die Wohnung räumen.Mit einem Psychologen solltet ihr euch nicht einlassen, das ist nicht gut. Kann sein, das sie dann ganz schlecht da steht und in puncto Kind wäre das nicht empfehlenswert. Die Begründung mit der Nähe zu Angehörigen ist in Ordnung, lässt sich mit sozialem Umfeld vor dem Amt besser darstellen.Wenn es mit der neuen Wohnung nicht klappt, dann seht zu, das ihr diesen Menschen, der euch nicht gut tut auf dem o.g. Weg nach draußen befördert. Wenn er einen Schlüssel hat, sofortige Rückgabe fordern. Ist er beim Amt angemeldet ? Mit Wohnsitz bei Ihr? Sollte er sich weigern, dann rigoros, die Sachen vor die Tür. Und nicht immer hoffen, das wird wieder. Oder er ist nicht da, und dann geht es. Er kommt wieder und es geht von vorne los. Erkundigt euch auch beim Mieterschutzbund, die geben am Telefon auch Auskunft. Auch Auskunft beim Rechtsanwalt ist telefonisch kostenlos. Ich hoffe, das es mein Geschriebenes etwas weiterhilft, wünsche euch von Herzen alles Liebe , Zauberin :)
 
C

carlwerde

Gast
Hallo zauberin,
vielen Dank erstmal für die Infos.
Zunächst einmal: beide sind als Hauptmieter eingetragen.
Den Arzt oder Psychologen habe ich vor allem als Unterstütung bei der Begründung, dass das weitere Zusammenleben eine unzumutbare Härte darstellt, im Sinn gehabt (z.B. die Befürchtung körperlicher Beeinträchtigung durch psychosomatische Erkrankungen oder zu erwartende Beeinträchtigungen des Kindes), wenn das gegen sie verwendet werden kann, werden wir das unterlassen.
Mieterschutzbund werde ich kontaktieren, rechne dann aber wohl erst Montag mit Ergebnisssen.
Hat noch jemand eine Idee wie die Arge von der Notwendigkeit des Umzugs überzeugt werden kann?
Vielen Dank und liebe Grüße!
 
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