Hallo zusammen,
ich möchte auf eine gesetzliche Regelung hinweisen, die vielen leider nicht bekannt ist.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Normalerweise muss man, möchte man eine Psychotherapie machen, zu einem zugelassenen Therapeuten gehen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Nun wissen wir alle, die sind Magelware und Wartezeiten die Regel.
Es gibt aber einen alternativen Weg.
Man braucht eine Bescheinigung/Überweisung mit Diagnose zum Psychotherapeuten mit Dringlichkeitsvermerk. Das kann der Hausarzt machen und natürlich jeder Psychiater.
In diesen Fällen ist eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V im Rahmen des Ermessens möglich; ganz oder für Teilbeträge. Allerdings gibt es leider keinen Rechtsanspruch und manche Kassen tun sich da zickig.
Entsprechend sollte jeder bei seiner gesetzlichen Krankenkasse nachfragen. Es gibt immer wieder Sachbearbeiter, die diesen Abrechnungsmodus nicht kennen, also Paragraph parat haben.
Man stellt dann einen "Antrag auf Kostenerstattung auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V” (Mustertext:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...jado6rUO9b2RpaH1giHdPAg&bvm=bv.69620078,d.bGQ
Beilegen müsst ihr ein Protokoll mit Anrufen bei mindestens drei kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Notiert Name, Datum, Uhrzeit und, ganz wichtig, die dabei genannten Wartezeiten.
Laut Bundessozialgericht sind Wartezeiten von mehr als 3 Monaten für Erwachsene (bei Minderjährigen 6 Monate) nicht zumutbar. Auch sind mehr als drei Anfragen aus fachlichen wie menschlichen Gründen nicht zumutbar (also bitte nicht mehr machen, sonst denkt die Krankenkasse noch, euch würde es zu gut gehen!).
Dieser Antrag muss von euch gestellt werden, aber ihr müsst zu diesem Zeitpunkt schon einen Therapeuten haben, der diesem Verfahren zugestimmt hat. Leider wehren sich die gesetzlichen Krankenkassen oft gegen eine solche Kostenerstattung. Man bekommt dann eine Liste von kassenzugelassenen Behandlern mit angeblich freien Plätzen. Da ihr aber bereits einen Platz habt, müsst ihr auf die Liste nicht eingehen. Weitere Nachfragen sind nicht zumutbar.
Seid ihr Opfer von Gewalt oder Verbrechen könnt ihr beim Weißen Ring um Unterstützung bitten, sollte die Krankenkasse sich quer stellen. Die helfen beim Einlegen des Widerspruchs.
ich möchte auf eine gesetzliche Regelung hinweisen, die vielen leider nicht bekannt ist.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Normalerweise muss man, möchte man eine Psychotherapie machen, zu einem zugelassenen Therapeuten gehen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Nun wissen wir alle, die sind Magelware und Wartezeiten die Regel.
Es gibt aber einen alternativen Weg.
Man braucht eine Bescheinigung/Überweisung mit Diagnose zum Psychotherapeuten mit Dringlichkeitsvermerk. Das kann der Hausarzt machen und natürlich jeder Psychiater.
In diesen Fällen ist eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V im Rahmen des Ermessens möglich; ganz oder für Teilbeträge. Allerdings gibt es leider keinen Rechtsanspruch und manche Kassen tun sich da zickig.
Entsprechend sollte jeder bei seiner gesetzlichen Krankenkasse nachfragen. Es gibt immer wieder Sachbearbeiter, die diesen Abrechnungsmodus nicht kennen, also Paragraph parat haben.
Man stellt dann einen "Antrag auf Kostenerstattung auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V” (Mustertext:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...jado6rUO9b2RpaH1giHdPAg&bvm=bv.69620078,d.bGQ
Beilegen müsst ihr ein Protokoll mit Anrufen bei mindestens drei kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Notiert Name, Datum, Uhrzeit und, ganz wichtig, die dabei genannten Wartezeiten.
Laut Bundessozialgericht sind Wartezeiten von mehr als 3 Monaten für Erwachsene (bei Minderjährigen 6 Monate) nicht zumutbar. Auch sind mehr als drei Anfragen aus fachlichen wie menschlichen Gründen nicht zumutbar (also bitte nicht mehr machen, sonst denkt die Krankenkasse noch, euch würde es zu gut gehen!).
Dieser Antrag muss von euch gestellt werden, aber ihr müsst zu diesem Zeitpunkt schon einen Therapeuten haben, der diesem Verfahren zugestimmt hat. Leider wehren sich die gesetzlichen Krankenkassen oft gegen eine solche Kostenerstattung. Man bekommt dann eine Liste von kassenzugelassenen Behandlern mit angeblich freien Plätzen. Da ihr aber bereits einen Platz habt, müsst ihr auf die Liste nicht eingehen. Weitere Nachfragen sind nicht zumutbar.
Seid ihr Opfer von Gewalt oder Verbrechen könnt ihr beim Weißen Ring um Unterstützung bitten, sollte die Krankenkasse sich quer stellen. Die helfen beim Einlegen des Widerspruchs.