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Gast
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Hallo ihr Lieben!
Ich hätte da mal eine Frage zum Kostenbeitrag und der heimerziehung nach 34 SGB VIII.
Wenn Frau A und Herr A gut verdienen und zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden können (Kind lebt im Heim) und sich Frau A aber weigert, irgendwas zu zahlen, was kann Herr A dann tun? oder was wird das Jugendamt dann tun?? (Gibts sowas wie "Verklagen auf Kostenbeitragszahlung?")
Schließlich sind die eltern ja verpflichtet zu zahlen, wenn sie können!?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Einen schönen Abend noch
Ich hätte da mal eine Frage zum Kostenbeitrag und der heimerziehung nach 34 SGB VIII.
Wenn Frau A und Herr A gut verdienen und zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden können (Kind lebt im Heim) und sich Frau A aber weigert, irgendwas zu zahlen, was kann Herr A dann tun? oder was wird das Jugendamt dann tun?? (Gibts sowas wie "Verklagen auf Kostenbeitragszahlung?")
Schließlich sind die eltern ja verpflichtet zu zahlen, wenn sie können!?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Einen schönen Abend noch