S
seefussballer
Gast
Der Sohn der Frau A. ist seit dem 01.02.08 außerfamiliär untergebracht. Kindergeld und Halbwaisenrente gehen schon seit dem an das Jugendamt. Außerdem wurde Frau A. mitgeteilt, das sie sich beizeiten zu ihren Einkünften erklären muss, und dann ggf. noch einen Beitrag zu zahlen hat, man werde diesbezüglich auf sie zukommen. Seit dem 01.09.08 liegen dem Jugendamt sämtliche Unterlagen zur Berechnung des Kostenbeitrag vor, bis heute ist kein Bescheid erstellt worden. Eine Nachfrage ergab, das "zu gegebener Zeit" dieser erfolgen werde. Dürfen die denn dann "zu gegebener Zeit" unendlich rückwirkend den Kostenbeitrag einfordern? Und was ist, wenn die Kostenbeitragspflichtige Person keine Möglichkeit hatte, dafür Rücklagen zu bilden?