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Mitglied
Hallo!
Mein Mann hat einen Leistungsbescheid vom Jugendamt erhalten. Danach sollen wir mehr als 700 € bezahlen und auch Nachzahlungen in Höhe von 2900 €. Es ist der erste Leistungsbescheid, und wir haben keinerlei Erfahrung im Umgang mit Ämtern speziell Jugendamt. Bisher konnten wir alles selbst regeln.
Allein die bittere Erfahrung, daß wir nicht mehr imstande sind, allein für unseren Sohn (11) sorgen zu können, weil er seelisch behindert ist, und auch die Tatsache, daß er drei Autostunden von uns entfernt leben muß, macht mich fertig - jetzt kommt auch noch eine große finanzielle Belastung auf uns zu.
Im Grunde hasse ich es, das Wohl eines Menschen unter finanzielle Dinge zu stellen. Aber hier geht es auch um das Wohl unserer Tochter. Hat sie keinen Anspruch? Laut Düsseldorfer Tabelle müßte ihr finanzieller Anspruch bei etwa 500 € liegen. Die werden aber nirgends berücksichtigt. Und - stelle ich unsere jetzigen festen Ausgaben inklusive der 765 € unserem Einkommen gegenüber, dann bleiben gerade mal 800 € zum Leben über. Für drei Personen??
Kennt jemand einen Link, in dem die Berechnungsgrundlagen für diese §§ 91 - 94 SGB VIII interpretiert werden?
Ich habe versucht den Sachbearbeiter, der diese Berechnung angestellt hat, telefonisch zu erreichen. Ist leider nicht möglich. Persönliche Vorsprache hatte keinen Zweck mit dem Hinweis sich telefonisch vorher anzumelden. Bis 10. Oktober haben wir noch Zeit.
Meinen Leistungsbescheid habe ich bereits seit Juli. Dort gab es gar keine Berechnung, sondern nur den Hinweis, daß ich das Kindergeld an das Jugendamt abführen soll. Habe ich getan.
Ich danke für jeden Hinweis!
Alles Liebe!
Mein Mann hat einen Leistungsbescheid vom Jugendamt erhalten. Danach sollen wir mehr als 700 € bezahlen und auch Nachzahlungen in Höhe von 2900 €. Es ist der erste Leistungsbescheid, und wir haben keinerlei Erfahrung im Umgang mit Ämtern speziell Jugendamt. Bisher konnten wir alles selbst regeln.
Allein die bittere Erfahrung, daß wir nicht mehr imstande sind, allein für unseren Sohn (11) sorgen zu können, weil er seelisch behindert ist, und auch die Tatsache, daß er drei Autostunden von uns entfernt leben muß, macht mich fertig - jetzt kommt auch noch eine große finanzielle Belastung auf uns zu.
Im Grunde hasse ich es, das Wohl eines Menschen unter finanzielle Dinge zu stellen. Aber hier geht es auch um das Wohl unserer Tochter. Hat sie keinen Anspruch? Laut Düsseldorfer Tabelle müßte ihr finanzieller Anspruch bei etwa 500 € liegen. Die werden aber nirgends berücksichtigt. Und - stelle ich unsere jetzigen festen Ausgaben inklusive der 765 € unserem Einkommen gegenüber, dann bleiben gerade mal 800 € zum Leben über. Für drei Personen??
Kennt jemand einen Link, in dem die Berechnungsgrundlagen für diese §§ 91 - 94 SGB VIII interpretiert werden?
Ich habe versucht den Sachbearbeiter, der diese Berechnung angestellt hat, telefonisch zu erreichen. Ist leider nicht möglich. Persönliche Vorsprache hatte keinen Zweck mit dem Hinweis sich telefonisch vorher anzumelden. Bis 10. Oktober haben wir noch Zeit.
Meinen Leistungsbescheid habe ich bereits seit Juli. Dort gab es gar keine Berechnung, sondern nur den Hinweis, daß ich das Kindergeld an das Jugendamt abführen soll. Habe ich getan.
Ich danke für jeden Hinweis!
Alles Liebe!