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Kosten für Wurzelbehandlung abgelehnt. Was tun? Bin Azubi!

Rhenus

Urgestein
@ Dellenzähler, wo genau lässt du das denn im jetzt machen? Das hört sich ja sehr gut an. War bisher eigentlich immer sehr zufrieden mit meinem ZA.

@ Lila79, hey super, das würdest du machen? Das wäre wirklich spitze wenn du deine Kollegin am Montag mal fragst. Danke für deine Mühe!
Weil das wohl drin steht:
Wurzel- und Parodontosebehandlung 85 % Erstattung der Kosten wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Die wissen aber, dass sie nichts bezahlen müssen, weil es Pflichtleistung jeder gesetzlichen Krankenkasse ist!
Dein Arzt weiß das auch!

Das hätte er dir sagen müssen:
https://www.kzvn.de/fileadmin/_kzvn/pdf/Patienten/patienteninfo_Wurzelbehandlung.pdf

Er konnte dir sagen, ob die TK zahlen wird.
Zahlt sie nicht, dann muss die Barmenia zahlen.

Doch hier geht es um die Zusatzleistung und die bezahlt keine der Kassen.
Verlange von deiner Kasse den gesetzlichen Anteil als Normalbehandlung (ohne Zusatzleistung), dann wirst du auf dem Rest sitzen bleiben.
Weigert sich die TK etwas zu zahlen und behauptet, sie zahle diese Behandlung gar nicht, müsste die Barmenia zahlen. Aber auch nicht alles!

Weißt du, wenn wir alle das Geld für so eine Versicherung auf ein Sparkonto zahlen würden, hätten wir noch Geld über, trotz Behandlung.
 

Nika87

Mitglied
Danke nochmal für all eure Hilfe und Antworten!

Aber irgendwas muss ich doch tun können. Es MUSS doch einen Ausweg geben?! Die Sache ist, ich kann es einfach nicht bezahlen. Ich bin noch in der Ausbildung und habe nen eigenen Haushalt.

@Lila79: Doch, ich hab leider was unterschrieben :( Aber nur, weil er mir versichert hatte, dass die Barmenia zahlt.
 

Rhenus

Urgestein
Danke nochmal für all eure Hilfe und Antworten!

Aber irgendwas muss ich doch tun können. Es MUSS doch einen Ausweg geben?! Die Sache ist, ich kann es einfach nicht bezahlen. Ich bin noch in der Ausbildung und habe nen eigenen Haushalt.

@Lila79: Doch, ich hab leider was unterschrieben :( Aber nur, weil er mir versichert hatte, dass die Barmenia zahlt.
Hallo Nachbarin...;)

:confused::confused: Den Weg habe ich dir doch aufgezeigt!
Auf zur TK!
Die müssen dir den gesetzlichen Anteil auszahlen.
Das Problem ist nur, bei einigen Kassen, muss man das vorher anmelden, das man wie ein Privatpatient abrechnen will.

Unterschreib nichts mehr bei einem Arzt!
Und mal ehrlich, die Barmenia betrachte ich nicht als gute Wahl.

18 € mal 12 sind schon im Jahr 216 €. In vier Jahren 864 €!
Du verstehst?
 

Nika87

Mitglied
Habe gerade bei der TK angerufen. Die meinten, sie hätten bereits einen Teil der Rechnung übernommen. Nämlich die eigentliche Füllung, hiervon haben sie ganze 45,83 bezahlt. Alles andere was auf der Rechung aufgelistet sei, seien reine private Leistungen, die sie nicht übernehmen würden. Ich bliebe also weiterhin auf den 400 Euro sitzen… Ich werd die Summe auf gar keinen Fall bezahlen. Nicht heute, nicht morgen und auh nicht in 10 Jahren. Soll der Zahnarzt selbst sehen, wie er an seine Kohle kommt. Hab ich halt mit 24 die ersten Schulden, Schuld daran bin ich jedenfalls nicht.
 

Rhenus

Urgestein
Habe gerade bei der TK angerufen. Die meinten, sie hätten bereits einen Teil der Rechnung übernommen. Nämlich die eigentliche Füllung, hiervon haben sie ganze 45,83 bezahlt. Alles andere was auf der Rechung aufgelistet sei, seien reine private Leistungen, die sie nicht übernehmen würden. Ich bliebe also weiterhin auf den 400 Euro sitzen… Ich werd die Summe auf gar keinen Fall bezahlen. Nicht heute, nicht morgen und auh nicht in 10 Jahren. Soll der Zahnarzt selbst sehen, wie er an seine Kohle kommt. Hab ich halt mit 24 die ersten Schulden, Schuld daran bin ich jedenfalls nicht.
Also lass dich nicht für dumm verkaufen!

Anrufen bringt nichts! Du brauchst das schriftlich.
Für 45,83 € bekommt man keine Wurzelbehandlung!
Die müssen sie aufgrund des gesetzlichen Leistungskataloges bezahlen!
Schreib ihnen, dass du dich an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen wendest.

Das schreibt der Bundesgesundheitsminister:
Zahnärztliche Behandlung

Hier handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen wie zum Beispiel Zahnfüllungen oder Wurzelkanalbehandlungen. Sie sind grundsätzlich zuzahlungsfrei. Kieferorthopädische Behandlungen von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen mit zum Beispiel Zahnspangen werden bei medizinisch begründeten Indikationen bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

Zahnarzt - Bundesgesundheitsministerium

Ich werd die Summe auf gar keinen Fall bezahlen. Nicht heute, nicht morgen und auh nicht in 10 Jahren. Soll der Zahnarzt selbst sehen, wie er an seine Kohle kommt. Hab ich halt mit 24 die ersten Schulden, Schuld daran bin ich jedenfalls nicht.
Von dieser Strategie rate ich dir dringend ab. Verhandele nach, doch wenn du stur bist, kostet das gut das Doppelte.
Denn du musst schon selbst aufpassen, was du unterschreibst!
 

Lila79

Mitglied
Hallo, ich muß meinem Vorposter da leider zustimmen. Stur sein bringt da leider nichts:eek::confused:.
Blöd ist leider, das du das Schreiben vom Zahnarzt unterschrieben hast, das macht es nicht einfacher. Sicher darf das aber kein Freifahrtschein für den ZA sein, hmmm..

Also, meine (erfahrene) Kollegin meint, die Kasse muß nur dann nichts von den Kosten übernehmen, wenn der betreffende Zahn keinen Antagonisten (also Gegenzahn im Gegenkiefer) hat. Dem ZA würde in diesem Fall ein Regress sicher sein.

Lass dir doch mal eine detaillierte Aufstellung der Rechnung geben. Das ist dein völliges Recht. So kannst du genau sehen was für Leistungen in Rechnung gestellt wurden. (gerne kannst du mir das via PN schicken, natürlich anonym. Ich könnte das dann nochmal genauer prüfen wenn du magst.

Du sagst du seist in der Ausbildung.. darf ich fragen ob du volljährig bist? Wenn dem nämlich nicht so ist, ist deine Untschrift sowieso nicht, da du dann ja nicht geschäftsfähig bist.
Neben bemerkt, bei so niedrigem Einkommen steht dir auch Prozeßkostenbeihilfe, oder wenigstens eine kostenlose Beratung bei einem Anwalt für Vertragsrecht zu.
 

Lila79

Mitglied
nebenbei bemerkt, merke ich grad (mal wieder) wie gut es unsere Patienten haben.. wir machen jeden Tag Wurzelbehandlungen und in den letzten Jahren hab ich nie eine REchnung für einen Patienten dafür geschrieben..
Jeder ZA KANN eine Wurzelbehandlung über die Kasse abrechnen (ausser eben in einem Fall wie in meinem letzten Post beschrieben !!)

aber leider kann man auch als ZA viel mehr FÜR SICH rauschlagen, indem man die Patienten "abzockt"... UNSINN das es privat zu zahlende Massnahmen gibt, die das Ergebnis verbessern können !!! Alles Gerede, sorry, musste mal raus.. ist aber so, meiner Meinung nach.
Auch mein Chef, eben selber Zahnarzt hat das heute bestätigt, als ich ihm von deinem Fall berichtet habe:eek:
 

Lila79

Mitglied
@Lila79: Doch, ich hab leider was unterschrieben :( Aber nur, weil er mir versichert hatte, dass die Barmenia zahlt.[/QUOTE]

========= ZUKÜNFTIG immer erst von der Zusatzversicherung Rückversichern lassen.. Und nein, keine Zusatzversicherung zahlt solche Leistungen, das ist aber Gang und Gebe... leider
 
Zuletzt bearbeitet:

Nika87

Mitglied
Hallo Lila79, danke, dass du dich für mich schlau gemacht hast! Also folgendes: Nur die Füllung wurde anteilig von der TK (wie in meinem letzten Post beschrieben), wie jetzt auch von der Barmenia vollständig übernommen. Ich bekomme also von der Barmenia nur die Füllung, also 80€ erstattet. Dass zu der Wurzelbehandlung auch eine Füllung stattgefunden hat (eigentlich logisch), dass hätte mein Sachbearbeiter leider übersehen und entschuldigte sich. Aber der ganze Rest, also die Wurezelbehandlung selbst, müsse er ablehnen. Für die restlichen 320 Euro kommen weder TK noch Barmenia auf. Eine detailierte Rechnung habe ich bekommen. Sie sieht folgendermaßen aus:

rechnung.jpg

Dabei sehe ich gerade, er hat 6x meine Wurzelkanale abgemessen, obwohl ich nur 3 habe?

Die Barmenia möchte aus folgendem Grund nicht zahlen: 1. sie zahlen nur dann, wenn die Leistungen außerhalb des Indikationsbereiches des TK stehen (wichtigster Grund, obwohl ich nicht ganz verstehe, was das heiß) 2. sie zahlen wohl keine Privatleistungen 3. sind sie der Meinung, das hätte auch alles über die TK abgerechnet werden können, denn in dem Schreiben von der TK steht folgendes:

"Vielen Dank für unser Telefonat. Wie besprochen können wir uns leider nicht an den zusätzlichen Kosten für die Wurzelbehandlung und Füllung beteiligen.
Herr Dr. XXX rechnet die Kosten für die Wurzelbahndlung direkt mit uns ab. Sie erhalten somit immer eine für Sie geeignete Versorgung über die TK-Versichertenkarte. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Leistung, die mit Mehrkosten verbunden ist, stellt Ihnen der Zahnarzt diese privat in Rechnug."

Der Mitarbeiter von der Barmenia hat folgenes daraus interpretiert: Ich hätte theoretisch die Möglichekit gehabt, die Behandlung über die TK laufen zu lassen, habe dies aber nicht in Anspruch genommen.
Der Sachbearbeiter hängt sich jetzt an die obigen Wörtchen "zusätzlichen" und "und" auf.
Er interpretiert daraus, dass die TK bereits einen Teil für die Wurzelbehandlung geleistet hat (was sie aber nicht tut). Vorraussetzung dass Barmenia zahlt ist aber, dass sie NICHTS zahlen.
Mein ZA hat außerdem heute mit der Barmenia telefoniert. Er meinte, dass tatsächlich Leistungen der Wurzelbehandlunegn über die TK abgerechnet worden sind, aber irgendwie intern, das ist auf meiner Rechnung nicht aufgelistet. Hab ich nicht ganz verstanden, mein ZA wollte mich aber morgen nochmal anrufen und mir genau erklären was die da am Telefon besprochen haben. Also TK sagt, sie hätten keine Wurzelbahndlung abgerechnet. Barmenia sagt, sie hätten es wohl abgerechnet und ZA sagt ebenfalls, sie hätten es abgerechnet.

Kompliziert, ich weiß. Ich hoffe, jemand blickt trotzdem durch und kann mir weiterhelfen …
 

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