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Kosten für Winterdienst bei Hartz IV

Merlin200

Mitglied
Ein Mieter, der Hartz IV bezieht, wohnt zusammen mit seinem Vermieter in einem aus zwei getrennten Wohnungen bestehenden Haus.

Nun hat der Vemieter in diesem Jahr erstmals einen Winterdienst für die Monate November bis März beauftragt. Die Kosten in Höhe von monatlich 100,- € legt er zur Hälfte - also 50,- € - auf den Mieter um.

Das zuständige Jobcenter lehnt die Kostenübernahme ab, weil sie der Meinung sind, der Mieter könne seinen Anteil durch "Eigenarbeit" ableisten. Dies wird vom Vermieter abgelehnt, weil das a) organistorisch mit der beauftragten Firma nicht machbar wäre und b) ihm das aus versicherungstechnischen Gründen auch zu riskant wäre, zumal er den ganzen Tag nicht anwesend sei. Der Vemieter verlässt das Haus werkstags morgens um 5.00 Uhr und kehrt in der Regel erst ca. 20.00 Uhr zurück.

Die Wohhung des Mieters ist ohne den Winterdienst ca. 20 € unter dem in dieser Stadt maßgeblichen Satz, wäre mit Winterdienst als knapp drüber.

Ist die Ablehnung des Jobcenters zulässig bzw. ist das Jobcenter andererseits verpflichtet, diese zusätzlichen Winterkosten zu übernehmen?
 
G

Gast

Gast
Sieht der Mietvertrag denn die Umlage der Kosten des Winterdienstes vor? (Glaube ich eher nicht, wenn es bisher keine solche Winterdienstleistung gab.)

Wenn diese Umlage der Kosten aber im Mietvertrag nicht vorgesehen ist, kann der Vermieter das Geld nicht einfordern (jedenfalls nicht rechtlich wirksam) und dementsprechend braucht auch das Jobcenter sicher nicht zu zahlen. Die sind ja nicht dafür zuständig, rein freiwillige Zahlungen an den Vermieter zu übernehmen.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Das Jobcenter kann viel meinen...

Der Eigentümer entscheidet, durch wen er die notwendigen
Arbeiten rund ums Haus ausführen läßt. Da diese Kosten ver-
mutlich im Zuge der NK-Abrechung geltend gemacht werden,
gehören sie zur Bruttomiete genau so wie die Reinigung der
Dachrinne oder die Wartung der Heizung.

Ob in den $$ des SBG eine Ausnahme dafür definiert ist, weiß
ich nicht.
 
B

BaM

Gast
Es gibt ja für jede Stadt einen gewissen Satz, wie hoch die kalten Betriebskosten bzw. die KdU bei Bezug von ALGII sein dürfen. Und mehr ist dann auch nicht drin. Du schreibst ja selbst, das wäre über dem eigentlichen Satz. Da macht das Jobcenter keine Ausnahme. Die sind nicht verpflichtet mehr zu zahlen, als der Satz hergibt.
 
B

bluemoonrising

Gast
Der Vermieter muss das auf das Jahr umrechnen und in den Nebenkosten angeben. Und Du musst das dann beim Amt als Nebenkosten in der Jahresrechnung einreichen. Der Vermieter kann ja jetzt nicht mal eben so 50,-€ pro Monat mehr von Dir verlangen, soll er gefälligst umlegen und ordentlich schriftlich angeben.

Was das Amt angeht konsultiere einen Fachanwalt für Sozialrecht, der wird Dich informieren und nötigenfalls gegen das Amt fachgerecht vertreten. Antrag auf Beratungshilfe bekommst Du entweder beim zuständigen Amtsgericht oder beim Anwalt selbst, kostet Dich dann maximal 10,-€ die Beratung.
 
G

Gast

Gast
Die Winterdienstkosten werden in die Nebenkosten aufgenommen und sind anteilmäßig oder ganz vom Jobcenter zu übernommen. Sag deinem Vermieter du hast kein Geld würdest Eigenleistung anbieten, wenn er das nicht will muss er halt solange warten bis das mit dem Jobcenter geklärt ist. In meinen Nebenkosten sind auch Winterdienstkosten aufgeführt.
 

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