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Kosten für Treuhandauftrag

powwow

Neues Mitglied
Hallo,
habe folgende Frage:

Kann eine Bank für Treuhandaufträge im Rahmen einer Darlehensablösung Kosten in Höhe von 0,5% des Darlehensbetrags einfordern?

Ich habe 1998 bei der Frankfurter Volksbank einen Darlehensvertrag für eine Baufinanzierung abgeschlossen. Jetzt, 2008, läuft die Zinsfestschreibung aus und ich möchte über eine andere Bank weiterfinanzieren. Die Frankfurter Volksbank möchte jetzt 920,- Euro Gebühr für die Ablösung des Darlehens! Ich muss also fast 1000 Euro dafür bezahlen, dass ich der Bank das Geld zurück zahle! Das kann doch nicht sein, das ist doch Wucher!
Im Darlehensvertrag weisen sie nur auf die allgemeinen Kreditbedingungen und AGB hin, die in der Filiale ausliegen würden. Ich habe damals keine AGB erhalten und kann leider nicht nachvollziehen, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses diese Gebühr üblich war. Von der Bank habe ich heute einen Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis erhalten, aus dem hervor geht, dass die Gebühr 0,5% des Darlehensbetrags beträgt. Dieses Verzeichnis ist vom 07.04.2008.
Hat jemand noch einen Stand von 1998?
Was kann ich machen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses die Gebühr nicht in der Höhe festgelegt war?
Ich habe nie schriftliche Mitteilungen erhalten, dass sich AGB oder Preise geändert haben.
Vielleicht weis jemand einen Rat,
vielen Dank

Gruß
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Heißt das, Du zahlst den Kredit mit einem Mal zurück, obwohl er eigentlich noch weiterlaufen würde. Dann könnte es sich auch um eine Vorfälligkeitsentschädigung handeln und das ist üblich bei Banken.

Gebühren für Treuhandaufträge (wem wird dieser erteilt?) sind auch üblich aber in dieser Höhe hab ich sowas noch nie gesehen.
 

powwow

Neues Mitglied
Ja, ich zahl den Kredit mit einem Mal zurück, aber nicht vorzeitig. Er läuft zum 30.05.2008 aus.
Ich gebe der neuen Bank eine Ablösevollmacht zur Ablösung der Verbindlichkeiten bei der alten Bank, ich denke das ist dann wohl der Treuhandauftrag.
Laut der Preis- und Leistungsbeschreibung der Frankfurter Volksbank soll die Gebühr erhoben werden für: "Treuhandaufträge im Rahmen Ablösung durch eine fremde Bank". Meiner Meinung nach bezieht sich die Gebühr dann doch auf den Treuhandauftrag und nicht auf die Ablösung selbst. Und da ich den Treuhandauftrag der neuen Bank erteile, darf die alte Bank doch dafür keine Gebühr verlangen, oder?
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, möchte ich nicht direkt zum Anwalt laufen, der ja auch wieder Geld kostet. Die ganze Sache muss nur jetzt schnell geklärt werden, da es ja nur noch wenige Wochen bis zur Ablösung sind.
Wer kann helfen?
Gruß
 
L

lilakuh

Gast
Hallo,
ich habe gerade jetzt das gleiche Problem mit der Frankfurter Volksbank. Man hat mir allerdings offiziell noch nicht mitgeteilt, dass ich die 0,5 % bezahlen soll. Lediglich dem Kreditinstitut, bei dem ich die Anschlußfinanzierung gemacht habe hat man einen Brief geschickt und mitgeteilt, dass das Restdarlehen sich wegen der Ablösung um ca. 900 Euro erhöht.
Ansonsten gleicher Fall. Umschuldung bei mir per 30. Juni 2008.

Wie sind sie hier weiter vorgegangen. Haben Sie ggf. einen Formulierungsvorschlag für einen Brief an die VoBa, den ich verwenden kann?
Danke für eine kurze Rückmeldung und Gruß
 

powwow

Neues Mitglied
Hallo lilakuh,

die Gebühr muss ich zahlen, allerdings habe ich einen Kulanzantrag gestellt und daraufhin hat die Frankfurter Volksbank mir 50% erlassen!
Ist zwar immer noch höher als bei anderen Banken, aber besser 50% Nachlass als voll gezahlt. Würde ich an deiner Stelle auch probieren.

Gruß powwow
 
L

lilakuh

Gast
Hallo, danke für die Rückmeldung.

Wie hast Du diesen "Kulanzantrag" formuliert? Kannst Du mir hierbei helfen?
Danke im voraus und viele Grüße
 
G

Gast

Gast
Meine Bank berechnet mir für die fällige Kreditablösung 175 Euro. Laut Verbraucherzentrale NRW dürfen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die den Banken selbst entstanden sind und zwar keine eigenen internen Kosten. Daher habe ich meine Bank aufgefordert, den Nachweis über entstandene Kosten zu führen.
Laut Verbraucherzentrale NRW - Rubrik Finanzen
„Treuhandgebühr" bei Löschung einer Baufinanzierung
Zitat:"Eine unzulässige Löschungsgebühr bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung führen einige Institute in Form einer „Treuhandgebühr“ wieder ein. Die Ablösung des Darlehens ist aber eine Grundpflicht der Bank und darf dem Kunden nicht als besondere Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Überweist der Notar zur Ablösung Geld auf das für den Kunden geführte Notaranderkonto, erlischt die Darlehensforderung. Die Bank muss dann die Kreditsicherheiten herausgeben bzw. ebenfalls löschen."
Viel Erfolg uns allen
 

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