Hallo,
habe folgende Frage:
Kann eine Bank für Treuhandaufträge im Rahmen einer Darlehensablösung Kosten in Höhe von 0,5% des Darlehensbetrags einfordern?
Ich habe 1998 bei der Frankfurter Volksbank einen Darlehensvertrag für eine Baufinanzierung abgeschlossen. Jetzt, 2008, läuft die Zinsfestschreibung aus und ich möchte über eine andere Bank weiterfinanzieren. Die Frankfurter Volksbank möchte jetzt 920,- Euro Gebühr für die Ablösung des Darlehens! Ich muss also fast 1000 Euro dafür bezahlen, dass ich der Bank das Geld zurück zahle! Das kann doch nicht sein, das ist doch Wucher!
Im Darlehensvertrag weisen sie nur auf die allgemeinen Kreditbedingungen und AGB hin, die in der Filiale ausliegen würden. Ich habe damals keine AGB erhalten und kann leider nicht nachvollziehen, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses diese Gebühr üblich war. Von der Bank habe ich heute einen Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis erhalten, aus dem hervor geht, dass die Gebühr 0,5% des Darlehensbetrags beträgt. Dieses Verzeichnis ist vom 07.04.2008.
Hat jemand noch einen Stand von 1998?
Was kann ich machen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses die Gebühr nicht in der Höhe festgelegt war?
Ich habe nie schriftliche Mitteilungen erhalten, dass sich AGB oder Preise geändert haben.
Vielleicht weis jemand einen Rat,
vielen Dank
Gruß
habe folgende Frage:
Kann eine Bank für Treuhandaufträge im Rahmen einer Darlehensablösung Kosten in Höhe von 0,5% des Darlehensbetrags einfordern?
Ich habe 1998 bei der Frankfurter Volksbank einen Darlehensvertrag für eine Baufinanzierung abgeschlossen. Jetzt, 2008, läuft die Zinsfestschreibung aus und ich möchte über eine andere Bank weiterfinanzieren. Die Frankfurter Volksbank möchte jetzt 920,- Euro Gebühr für die Ablösung des Darlehens! Ich muss also fast 1000 Euro dafür bezahlen, dass ich der Bank das Geld zurück zahle! Das kann doch nicht sein, das ist doch Wucher!
Im Darlehensvertrag weisen sie nur auf die allgemeinen Kreditbedingungen und AGB hin, die in der Filiale ausliegen würden. Ich habe damals keine AGB erhalten und kann leider nicht nachvollziehen, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses diese Gebühr üblich war. Von der Bank habe ich heute einen Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis erhalten, aus dem hervor geht, dass die Gebühr 0,5% des Darlehensbetrags beträgt. Dieses Verzeichnis ist vom 07.04.2008.
Hat jemand noch einen Stand von 1998?
Was kann ich machen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses die Gebühr nicht in der Höhe festgelegt war?
Ich habe nie schriftliche Mitteilungen erhalten, dass sich AGB oder Preise geändert haben.
Vielleicht weis jemand einen Rat,
vielen Dank
Gruß