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Kosten für ein Beratungsgespräch beim Arzt

Eddieee

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe ein grundsätzliches Problem:


Ich war 2005 beim Hautarzt wg. einer geröteten Nase.
Er stellte fest, dass es nichts ernstes war. (geplatzte Äderchen unter der Haut)
Er gab mir eine Salbe, welche aber keine Besserung brachte.

2009 war ich wg. einer anderen Sache bei ihm, brachte die weiterhin gerötete Nase nochmal zur Sprache.
Daraufhin riet er mir zu einer Behaldlung mit dem KTP-Laser, gab mir eine Infobruschüre, erklärte kurz wie ine Bahndlung abläuft und schrieb auch direkt einen Preis daneben (140€).

Vor 2 Monaten rief ich in seiner Praxis an und bat um einen Behandlungstermin mit dem KTP-Laser. Die Sprechstundenhilfe sagte mir, der Arzt müsse sich das vorher nochmal anschauen und dann könnten wir kurzfristig einen Termin für die Behandlung vereinbaren. Mir war das wichtig, da ich die Behandlung vor meinem Urlaub im Juni durchführen lassen wollte.
Als ich zum Beratungsgespräch erschien, sagt mir der Arzt zuerst, dass von April bis Oktober keine Behandlungen mit dem KTP-Laser durchgeführt würden, da das nur in der kalten Jahreszeit Sinn macht. Das wüsste angeblich auch die Sprechstundenhilfe.
Er warf dann noch einen kurzen Blick (ca. 3 Sekunden) auf meine Nase und erklärte mir das gleiche wie 2009.
Insgesamt hat das ganze Gespräch ca. 5 Minuten gedauert und war für mich sehr unbefriedigend, da ich noch vor Oktober umziehe und nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Arzt praktiziert.

Gestern erhielt ich eine Rechnung für das Beratungsgespräch: 50€!
Ist sowas rechtens?
Das Gespräch ergab für mich keine neuen Erkenntnisse, es war haargenau das, was 2009 gesagt wurde.
Und 50€ für 5 Minuten? Auf der Rechnung wurde immer der Faktor 2,3 angegeben, der soweit ich weiß nur für Privatpatienten gilt. Wird man bei kosmetischen Operationen, welche man selber zahlt immer als Privatpatient abkassiert?

Vielen Dank für eure Antworten,
Eddieee



 
G

Gastxyz

Gast
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann/darf keine Rechtsberatung geben. Meine Auffassung ist aber: Ja, das ist rechtens das Beratungsgespräch zu berechnen, da Du Dich hast privat behandeln lassen. Fraglich ist aber, ob der Arzt nicht hätte vorher auf die Kosten hinweisen müssen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wenn man andere Dienstleistungen im Leben in Anspruch nimmt, dann erfährt man ja auch nicht vorher den Preis wenn man nicht fragt und muss davon ausgehen am Ende eine Rechnung zu bekommen.
 

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