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Kontopfändung - Hilfe

Jaay

Neues Mitglied
Hallo

Ich bin neu hier und habe eine ganz dringende Frage.

Ich habe eine Kontopfändung und jetzt einen 400€ Job angenommen, am 5. diesen Monat soll mein erstes Gehalt kommen. Aber ich habe gelesen, dass erst Beträge ab 900€ gepfändet werden dürfen.
Ich bekomme Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und halt die 400€ von meinem Mini Job. Ich will jetzt am Montag da anrufen und eine Ratenzahlung mit denen vereinbaren, aber dürfen die mir die 400€ pfänden? Ich hab sonst gar nicht genug Geld für Miete usw...

Ich wäre dankbar für Antworten
 

FrauFreak

Aktives Mitglied
Bist du mit Kind ?

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu. Bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners erhöht werden (s. § 850f ZPO).
Kindergeld und unterhalt zählt sowieso nicht dazu!

Alles Gute


http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/neue-pfaendungstabelle
 

Jaay

Neues Mitglied
Ich habe 2 Kinder, für das eine bekomme ich noch bis Mai Elterngeld.

Also heisst das, die 400€ dürfen NICHT gepfändet werden ?! Und was mache ich, wenn sie es trotzdem tun ?

LG und danke für deine Antwort
 

Liluu

Mitglied
Soweit ich informiert bin ist es so das die Bank nach einer "Kontopfändung"dem Gläubiger erstmal antwortet ob die Pfändung überhaupt bedient werden kann.Das heisst ob es möglich ist aufgrund des Guthabens und unter berücksichtigung der Gelder sprich Elterngeld Kindergeld oder Einkommen etc.Dies scheint ja hier dann nicht der Fall zu sein.Ic würde als erstes mit der bank reden denn soweit ich weiss muss der Gläubiger erstmal abwarten was die bank ihm mitteilt und auch nur die Bank kann die Pfändung mit aufheben also muss man sowieso mit der Bank reden und man kiann auch mit der Bank eine Ratenzahlung vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:

FrauFreak

Aktives Mitglied
Ich habe 2 Kinder, für das eine bekomme ich noch bis Mai Elterngeld.

Also heisst das, die 400€ dürfen NICHT gepfändet werden ?! Und was mache ich, wenn sie es trotzdem tun ?

LG und danke für deine Antwort

Nein.
Weiß nicht, wie es bei Elterngeld ist, aber ich weiß das sie Kindergeld und Unterhalt für Kinder nicht pfänden.

und nur 400€ einkommen kann man auch nicht pfänden.

Aber du musst zum Amtsgericht gehen, binnen einer woche und einen Bescheid holen, das sie nicht pfänden dürfen und dann hast du es
e r s t m a l
gebannt

alle Unterlagen gleich mitnehmen
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Wieso richtest dir nicht ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ein? Da bist auf der sicheren Seite. Deine Bank kann dich in dieser Hinsicht beraten.

Ich glaube geschützter Grundfreibetrag sind 985,15 Euro. Ab dem 1.1.2012 besteht Pfändungsschutz nur auf P-Konten.

lg.
 

Jaay

Neues Mitglied
Danke für eure Antworten. Ich werde nächste Woche gleich einen Termin bei der Bank vereinbaren und das mit dem P-Konto besprechen.

An das Kindergeld usw. komm ich ohne Probleme ran, auch mit meiner Karte.
 
K

Kämpfer2011

Gast
Unbedingt dieses P-Konto bei der Bank beantragen!!! Danach bist Du dann bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt.
 

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