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Kollegin psychisch auffällig

G

Gelöscht 77808

Gast
Aber ist das denn wirklich so? Muss man es erst zum Äußersten kommen lassen?
Gibt es keine Möglichkeit ihr irgendwie zu helfen?
Nein, die Möglichkeit hast Du nicht.
Es gibt ja nur zwei Alternativen: Selbstkritik oder Zwang.

Selbstkritik fällt aus, das sie vergisst was sie tut, Zwang fällt aus, weil Du keine Behörde bist.

Das generelle Problem könnte mangelhafte Bildung sein. Wenn jemand ihr einen Sachverhalt aufzeigt, der sich als unrichtig heraus stellt, muss sie sich als in die Kritik genommene fragen, woran es liegt.
Hat sie diese Fähigkeit nicht, so handelt sie aus Überzeugung immer richtig, liegt dabei aber ebenso oft daneben. Je nach Umstand wird man sich zu helfen wissen - wie bei dem "gestohlenen" Eimer.
Sie fällt dann halt so lange auf die Nase, bis ihre kleine Welt zusammen bricht.
Danach schalten sich Behörden ein, die Vorgänge in Akten dokumentieren.
Man steht nicht einem Sachbearbeiter gegenüber sondern auch wechselnden Personen, jedoch immer derselben Aktenlage.
Daher kann, wenn die offizielle Maschine anläuft, gerne mal gut Zeit verloren gehen.
Sie wird diese Zeit brauchen und Du wirst sie nicht entbehren können.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Wozu dann dein Eingangspost? Ich habe dir erklärt was zu tun ist.
Das hätte euer Betriebsarzt übrigens auch wissen müssen und auch dein Chef sollte wissen an wen er sich wendet mit diesem Problem als Marktführer. Je größer die Firma umso genauer und klar definierter sind die Regeln.

Du fragst nach Hilfe bzw. suchst Rat aber umsetzen ist dir dann auch zu schwierig.

Und ob die was unterschrieben hat oder nicht ist vollkommen egal. Ich wüßte auch nicht weshalb man für ein Gespräch unterschreiben sollte. Und in der Regel werden solche Gespräche auch nicht zu zweit geführt, sondern zu dritt.
Genauso egal wäre es ob sie eine Abmahnung unterschreiben würde oder nicht. Das verweigern einer Unterschrift bewirkt in diesem Falle gar nichts und macht die Abmahnung nicht ungültig.

Allerdings finde ich es bedenklich das du so gut bescheid weißt was hinter verschlossenen Türen besprochen wurde. Solch ein Gespräch fällt unter die Schweigepflicht und hat andere Angestellte nicht zu interessieren.
 

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