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Körperverletzung an Kind- Strafanzeige

yuribot

Neues Mitglied
Hallo zusammen. Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage an euch:

Mal angenommen ein Kind im Kleinkindalter lebt mit seiner Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Einer der Betreuer dort wird handgreiflich gegenüber dem Kind. Die Mutter geht daraufhin mit einem ärztlichen Attest zur Polizei und erstattet Anzeige sowie Strafantrag.
Könnte sie nun, aus welchen Gründen auch immer, die Anzeige und den Strafantrag im Namen des Kindes zurückzuziehen?
Und unter welchem Straftatbestand würde sich dieser Fall belaufen?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort von euch.

Liebe Grüße
 
Hallo yuribot,

wir sind hier ein Laienforum. Bei rechtlichen Fragen mit einer so großen Tragweite würde ich mich nicht auf die Tipps von hilfsbereiten Laien verlassen wollen. Bitte wende Dich an einen Anwalt oder an Stellen, die Dir eine qualifizierte Auskunft geben können.

Vielleicht kennt jemand hier solche Anlaufstellen?

Alles Gute
 
Hallo zusammen. Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage an euch:

Mal angenommen ein Kind im Kleinkindalter lebt mit seiner Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Einer der Betreuer dort wird handgreiflich gegenüber dem Kind. Die Mutter geht daraufhin mit einem ärztlichen Attest zur Polizei und erstattet Anzeige sowie Strafantrag.
Könnte sie nun, aus welchen Gründen auch immer, die Anzeige und den Strafantrag im Namen des Kindes zurückzuziehen?
Und unter welchem Straftatbestand würde sich dieser Fall belaufen?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort von euch.

Liebe Grüße

Kleinkind?
Handgreiflich?
Attest?

Klingt alles nicht nach einem Klapps auf die Windel, da gäbe es keinen Attest.

deine Fragen:
1)Könnte sie nun, aus welchen Gründen auch immer, die Anzeige und den Strafantrag im Namen des Kindes zurückzuziehen?
2)Und unter welchem Straftatbestand würde sich dieser Fall belaufen?

1) Ich hoffe nicht
2) Kindesmisshandlung Wahrscheinlich
 
Hallo zusammen. Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage an euch:

Mal angenommen ein Kind im Kleinkindalter lebt mit seiner Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Einer der Betreuer dort wird handgreiflich gegenüber dem Kind. Die Mutter geht daraufhin mit einem ärztlichen Attest zur Polizei und erstattet Anzeige sowie Strafantrag.
Könnte sie nun, aus welchen Gründen auch immer, die Anzeige und den Strafantrag im Namen des Kindes zurückzuziehen?
Und unter welchem Straftatbestand würde sich dieser Fall belaufen?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort von euch.

Liebe Grüße

Wahrscheinlich nicht.
Dies aber wie @GreyBear schon geschrieben hat, lieber fachlich abklären lassen.

Doch warum "wahrscheinlich nicht" geschrieben.

Im Elternhaus hat eine Freundin von einem Bekannten eine Geldbörse entwende, die Polizei wurde eingeschaltet. Es konnte dann nichts mehr gemacht werden, das Strafverfahren war damit eingeleitet.
Der Beamte erwähnte gegenüber den Eltern, die als sie nach Überführung geständig war, auf Anzeige verzichten, dies geht nicht mehr wenn sie eingeschaltet wurden oder von einem Straffall erfahren.

Doch dies kannst du nur von Menschen erfahren, die sich im Strafrecht genauer auskennen.
Anderseits kann der Verletzte bei einen gewaltätigen Streit auf Anzeige verzichten zumindest in einer Beziehung, was ja wohl dem widerspricht. Das kann aber wiederum auch daran liegen, dass nicht gegen den Partner ausgesagt werden muss und es somit auch keinen Sinn macht ein Verfahren einzuleiten?
 
Danke für eure Antworten. Ich konkretisiere den Fall nun doch mal.

Der Betreuer sollte auf das Kind zu dem Zeitpunkt aufpassen, weil die Mutter mit ihrem anderen Kind beschäftigt war (Säuglingsalter). Der Junge hat sich in einem unbeobachtetem Moment eine Nudelpackung gekrallt und mit dem Inhalt auf dem Fußboden gespielt. Daraufhin packte der Betreuer das Kind am Handgelenk und zog (er lief nicht mit!) ihn schleifend hinter sich her zur Mutter. Das Kind weinte und schrie: „Mama Aua Arm“! Daraufhin verließ die Mutter die Einrichtung und ging zu dem Vater des Kindes und fragte, ob er etwas an den Handgelenken des Kindes feststellen könne. Er bejahte dieses und die Mutter klärte den Vater über den Vorfall auf. Daraufhin sind die Eltern in ein Kinderkrankenhaus gefahren um alles ärztlich protokollieren zu lassen(Mit Fotos, grobe Psychologische Einschätzung; Kind hatte Angst vor dem Arzt aber vor der Krankenschwester nicht...). Mit diesem Befund ging dann die Mutter zur Polizei und erstattete Anzeige.

Tage später kam nun die Leitung der Einrichtung auf die Mutter zu und versuchte diese dazu zu bewegen die Anzeige zurück zu ziehen, da man ja ansonsten mit ihr „nicht mehr zusammenarbeiten könne“. Aus Angst vor Nachteilen für sich und ihrer Kinder spielt sie nun mit dem Gedanken die Anzeige, sofern möglich, zurückzuziehen.

Liebe Grüße
 
Die Konkretisierung dient dazu, eich ein Bild von der Sachlage zu machen und ich bitte euch um Ratschläge, wie die Mutter und der Vater (ich) weiter machen sollen. Ich bin mit meinen Nerven fast am Ende. Ich habe Angst Fehler zu begehen...
 
Hallo
also mit großer Wahrscheinlichkeit,wird man da nichts mehr dran ändern können,

Es gibt Anzeigen die man zurücknehmen kann, also so sachen wie Beleidigung,
sagen wir mal kleinigkeiten, wo auch das interesse des Staates gering ist.

Ich glaube aber nicht, das es hier geht, ich weiß auch nicht wirklich , ob man
das tun sollte, wenn die Polizei einmal etwas davon erfahren hat muss sie
es verfolgen, dazu sind sie verpflichtet.
Hier geht es auch um ein Kind, das Kind kann für sich selbst nicht sprechen,
ich denke da wird man eingreifen.
 
Aber dieses “Unter Druck setzen“ seitens der Leitung setzt dem Fass den Deckel auf. So arbeitet doch m.M.n keine professionelle Einrichtung?!
 
Aber dieses “Unter Druck setzen“ seitens der Leitung setzt dem Fass den Deckel auf. So arbeitet doch m.M.n keine professionelle Einrichtung?!

Da gebe ich dir mal Recht, es spricht einiges gegen Professionell.
schwer zu verstehen.

Zu der Polizei nochmal, ein Polizist muss von alles und jedem
einen Bericht verfassen, sicher ist das dort auch geschehen,
somit gehe ich stark davon aus, das noch etwas kommt.
Das sollte man da in der Einrichtung vielleicht mal erzählen,
dazu kommt, die "Anzeige" ist ja nicht erstattet worden "bevor"
etwas passiert ist, sondern "nachdem" etwas passiert ist,
die Schuldfrage liegt damit doch klar auf der Hand.

Man sollte den Erzieher vielleicht mal fragen, ob das denn
die richtige Arbeit für ihn ist, er hat sich scheinbar ja nicht
so gut im Griff möchte man sagen.

Gibt es den da keine andere Einrichtung in die man
ausweichen könnte?
 
Unserem Sohn zuliebe wollen wir ihm einen weiteren Wohnortwechsel ersparen, weil die Einrichtung eig. In Ordnung ist. Ich habe mittlerweile auch einen Ratschlag von einem Anwalt erhalten

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Frage nehme ich als Rechtsanwalt wie folgt Stellung:

Der Betreuer hat sich hier wegen Körperverletzung nach § 223 StGB zu verantworten. Selbt wenn die Mutter als gesetzliche Vertreterin des Kindes den Strafantrag zurückziehen würde, wäre im Ergebnis davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das besöndere öffentliche Interesse bejaht und so dennoch das Verfahren nicht einstellt, sondern Anklage wegen Körperverletzung erhebt. Allerdings käme dennoch - wenn bsp. der Betreuer die Tat zugibt und sich entschuldigt und wohlmöglich noch freiwillig eine Entschädigung zahlt - weiterhin die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft in Betracht.

Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen und Anklage erheben, könnte das Gericht immernoch das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen. Auch vor Gericht kann der Betreuer noch die Tat einräumen, sich entschuldigen und eine Entschädigung zahlen. Es liegt schließlich im Ermesssen des Richters, ob er das Verfahren dann noch einstellt (mit Zustimmung der StA). Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, müsste der Betreuer mit einer Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe rechnen.


Soweit dazu...

Jetzt stellt sich noch die Frage, was die richtige Handlungsweise wäre:

Nehmen wir die Unversehrtheit unseres Kindes in Kauf und wären untätig gelieben und das Jugendamt hätte davon was mitbekommen wären wir sogar vielleicht unseren Sohn los. Es gibt fast keine richtige Entscheidung.

Liebe Grüße
 
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