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Kleine denkaufgabe

R

Ratlos 200

Gast
jaja. ich schon wieder:D

diesmal habe ich ein problem wo mir bis dato absolut keine so wirklich richtige lösung hat einfallen wollen.

Hoffe das mir hier jemand n ratschlag gibt den ich verwerten kann.:)

Also folgendes.
ich habe 15Järigen sohn
fast 10 järige Tochter
2jährigen sohn und
mein kleinstes 9 wochen alt-mädchen.

bisher haben alle ihr eigenes zimmer-kein problem.
Aber ich muß mir ne andere WHG suchen(kündigung wegen eigenbedarf)

hier im ort gibt es so gut wie keine 5 R WHGen.
nur 4 R-WHG.

mein problem???

Wen lege ich mit wem zusammen in 1 zimmer?

a) 15 M und 10 W ??krieg ich ärger mit n jugendamt weil die privatsphäre beider kinder (heranwachsender jugendlicher) nicht gewährleistet ist. Hatte ich schon mal gemacht und mächtig ärger bekommen

b) 15 M und 2M ? geht eigentlich auch nicht .

c) 10 W und 2M- das selbe in grün wie bei a)

die beiden kleinsten in 1 zimmer kein problem.

mutti wieder mal Couchsleeping??? klasse was mach ich mit meinen möbeln??

hab schon überlegt aus 2 nebeneinander frei liegenden WHG eine zu machen-dazu bräuchte ich jetzt allerdings n paar ganz überzeugende argumente damit ich dies auch bei der Wohnungsgesellschaft durch kriege.

Also wenn irgendjemand ne idee für mich hat???

LG Ratlos
 
N

Nell

Gast
Hallo, bist du Alleinerziehend? (Mutti coutshsleeping)

Wie wäre es wenn du (wenn keine größere Wohnung zu bekommen ist) so lange so wohnst, wie folgt...

15 jähriger Sohn dringend -alleine

10 jährige Tochter beginnend pupertierend Rückzug sehr brauchend -alleine

Du mit deinen zwei kleinen in einem Zimmer (oder hast du gerade einen Partner?) schläfst --- jedoch wäre es sehr wichtig wenn du deinem zwei jährigen Sohn eine Spielecke im WZ einrichten kannst eventuell durch kleineren gut befestigten lichtdurchlässigen Raumteiler zu seinem Reich umfunktionieren kannst. (da ein Zimmer mit mehreren Betten zu eng wird)

Über kurz oder lang wird auch das nicht lange funktionieren. Zwei nebeneinanderliegende Wohnungen überhaupt zu bekommen, und auch bezahlen zu können, wird sicher schwer werden. Ich denke mal das es bei euch keine älteren Häuser am Stadtrand zu mieten gibt. Das machen bei uns viele Großfamilien.

Sonst wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auf dem Sofa zu schlafen.

Lg. Nell
 
J

jumpy

Gast
Wenn sich das JA so über die Zusammenlegung mokiert, dann frage Sie doch mal wie Du Dein Problem, in ihren Augen zufriedenstellend, lösen sollst. Mal sehen was denen einfällt.
Sorry, war nicht ernst gemeint.

Ich würde an Deiner Stelle auch versuchen eher am Standtrand was akzeptables zu finden. Entweder eine Whg. die für euch alle groß genug ist, oder ein kleines Häuschen. Wobei die Häuschen meist weniger Zimmer haben, als die Whg's. Aber richtung Standtrand gibt es sicherlich vermehrt zwei- bzw. drei-Familienhäuser. Setz auch mal eine Anzeige in die Zeitung und mach Aushängezettel.

Das mit Eigenbedarft, ist das überhaupt wahr? Hast Du da mal schon nachgefragt?. Vielleicht kommt nur die Kündigung, weil noch ein Kind dazugekommen ist. Der Eigenbedarf muss schlüssig begründet sein. Einfach das nur so sagen gilt nicht.
Erkundige Dich mal.
 
R

Ratlos 200

Gast
ne ne das mit eigenbedarf stimmt scho.

der sohnemann kommt ins heimatdörfele zurück.

häuser in stadtrandnähe-schön wärs,aber hier gibs keine die vermietet werden.
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Wenn sich das JA so über die Zusammenlegung mokiert, dann frage Sie doch mal wie Du Dein Problem, in ihren Augen zufriedenstellend, lösen sollst. Mal sehen was denen einfällt.
:D:D

die würden mit ääää eee üüü äää antworten.
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die Whg. welche ich mir bis dato angeschaut habe- da is ne hundehütte größer wie die kinderzimmer in den Whg.

wenn ich die richtlinien also die gültigen gesetze anwende dann muß ein KZ(KinderZimmer) wo 2 betten rein sollen schon 14 m²haben.
wird wohl doch wieder so enden:Mutti-Couchsleeping:eek:
 
J

jumpy

Gast
Hast Du schon mal beim Sozialamt oder Wohnungshilfeamt nachgefragt?
Es gibt auch noch andere Einrichtungen, die Dir bei der Wohnungssuche eventuell behilflich sind, so z.B. Diaconie, Caritas, Kath. Jugenfürsorge evtl. auch über die Gemeinde.
Ich würde einfach überall mal anrufen und nachfragen. Mehr als nein sagen können sie nicht, aber vielleicht haben die einen Tipp wohin man sich sonst noch wenden kann.

Außerdem eine Frage, hat der Vermieter noch andere Wohnungen zu vermieten? Falls ja, ist er verpflichtet, Dir eine vergleichbare Wohnung anzubieten.

Sozialklausel
Zitat:
>>>Selbst wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann der Mieter laut Gesetz Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine besondere „soziale Härte" darstellen würde. Schwangerschaft, schwere Krankheit oder hohes Alter sind typische Härtegründe, die in Abwägung mit den berechtigten Interessen des Vermieters dazu führen können, dass

* die Kündigung entweder zurückgenommen wird oder zumindest
* die Räumungsfristen verlängert werden und/oder
* eine angemessene Entschädigung bzw. Abfindung gezahlt wird.<<<

Schau mal bei Google unter Eigenbedarfskündigung nach. Vielleicht findest Du dort selbst noch ein paar, für Dich wichtige Ratschläge.
Wünsch Dir viel Glück.
 
R

Ratlos 200

Gast
Gemeinde? hm ja da könnt ich nachfragen.
ich mein hier stehen jede menge häuser leer aber keiner weiß wen man ansprechen kann.

die tage gehts jedenfalls noch zur arge-bin gespannt was ich dann zu hören bekomm.

da sich das wohngeld erhöht hat sind in einigen städten die mietpreisspiegel gesunken.ich mein die dinger wonach manschaut -stufe 1-2-3 oder so.
leider auch bei mir.
statts 4,10€ pro m² jetzt nur noch 3,70€ pro m²

ich hab genügend wohnungsangebote eingeholt die belegen das es zu diesen kriterien keinen geeigneten wohnraum für meine familie gibt.
rein teoretisch müßte die arge dann zu den alten kriterien mir die wohnungssuche gestatten.

mich graust es jetzt schon denn das gibt jedemenge probleme.
es gibt nachweislich einen anspruch auf 1raum oder 10 m² mehr wohnfläche wenn man alleinerziehend ist. siehe hier:
Hartz IV - bis zu 15 m² mehr Wohnraum auf Antrag möglich - Der Sozialticker

Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank


mein sb meinte allerdings das gäbe es nicht . mal schaun wer den längeren arm hat. die arge oder die richterlichen entscheidungen des bundesgerichtshofes.
 

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