Naja, hier wurde ja schon geschrieben, dass es vielleicht ein Versehen war, weil der Kellner so durcheinander war. Wenn es Absicht war, könnte es eine Unterschlagung oder ein Diebstahl sein. Ohne Vorstrafen würde das aber wohl nur eine Geldstrafe geben.
Einfach zum Chef gehen und aufrichtig um Entschuldigung bitten. Denn es ist ja eigentlich noch nichts passiert.
(Etwas OT: Wenn der Kellner vom Chef ausstehendes Gehalt in Höhe der mitgenommenen Summe verlangen konnte, könnte man sich sogar darüber streiten, ob das Mitnehmen des Geldes überhaupt strafbar war. Soweit ich weiß, wird in der strafrechtlichen Lehre vertreten, dass kein Diebstahl vorliegt, wenn man auf die weggenommene Summe Geldes einen Anspruch hat. Andere sagen allerdings, dass man zwar einen Anspruch auf eine bestimmte Summe hat, aber nicht auf die konkreten Scheine, daher bleibe es ein Diebstahl an den weggenommenen Scheinen. Insofern ist der Fall ganz interessant.)