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Klage von Stromanbieter

G

Gast

Gast
Guten Morgen an alle Leser :D

Da ich neu in diesem Forum angemeldet bin, hier ein "Hallo" an alle :eek:stern:
Folgender (natürlich fiktiver) Fall:

Familie K (Name selbstverständlich frei erfunden und dann noch geändert ;-) ) ist bei einem grossen, hauptsächlich im Süden ansässigen, Stromanbieter Kunde. Seit ca 5 Jahren am Stück. Die Familie ( Vater 38 berufstätig, Mutter Hausfrau (ab Januar 12 Arbeit in Teilzeit), 2 Töchter(8 und 14 Jahre alt)hatte zwar immer schon etwas Geldprobleme, es kam aber nie zur Abschaltung, da immer doch noch irgendwie rechtzeitig bezahlt wurde. Es ist nur ein Einkommen in Höhe von 1400 Euro, Kindergeld in Höhe von 368 Euro und Unterhalt für Kind 1 in Höhe von 320 Euro monatlich vorhanden. Diesen Jahres sind dann noch Tüv einschliesslich vorhergehender Reparatur am Fahrzeug usw fällig gewesen. So kam die Familie zu einem Zahlungsrückstand, der auch noch mit der Jahresabrechnung zusammenfiel...


Sie bekam mehrere Zahlungsaufforderungen, bezahlte was ging, mal 200 Euro, mal 100 Euro und mal wieder 300 Euro.

Im September wurde versucht den Zähler zu sperren. Hausfrau erteilte Hausverbot. Sie zahlt ja was die Familie aufbringen kann, ohne Strom wäre auf einem Bauernhof mit Kindern schon ein Problem.
Sie zeigt dem Mitarbeiter (Elektriker, nicht Inkasso) die Zahlungsbelege, der Mann war freundlich, macht aber auch nur seinen Job. Der Inkassobeauftragte genehmigte keine Ratenzahlung, zu wenig aussicht auf Erfolg, Familie soll das Geld innerhalb von einer Woche auftreiben, auch direkt beim Anbieter war telefonisch nichts zu erreichen, auf Mail und Post wurde nicht reagiert. Die Frau überweist trotzdem wie es ihr möglich ist Geld.

Offene Forderung laut Schreiben Stromanbieter 23 September: 883,76 Euro.
Weitere Juristische Schritte werden angedroht

Hausfrau überweist am 15.09.11 nochmal 300 Euro ( mehr geht wirklich nicht, Schulanfang zwei Kinder...)

Am 05.10.11 überweist die Hausfrau 100 Euro, und 200 Euro am 14.10.11 Euro

Die Hausfrau will sich einen Überblick verschaffen um eine regelmässige Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, da sie der Meinung ist, immer noch zahlungswillig zu sein. Sie ruft beim Stromanbieter an, frägt nach dem aktuellen Kontostand, bekommt ihn nicht! Sie will ihn schriftlich, wird noch gefragt für was... bekommt wieder die Selbe Antwort: Es wird keine Ratenzahlung gewährt. Sie hätte sich nicht genug zahlungswillig gezeigt. :shock: Weiter zahlen bräuche sie auch nicht, würde nichts mehr bringen, da die Klage vorbereitet würde. :shock: Sie frägt noch ob das Geld eingegangen ist: Nö. Hausfrau schickt ein FAX mit Kontoauszügen mit Zahlungsnachweisen. Keine Reaktion.

!Erste Frage: dürfen die das? wie ist hierzu die Rechtslage?

Am 9 November wurde Klage beim AG eingereicht mit folgendem Wortlaut:

...wegen Vornahme einer Handlung erheben wir Klage und stellen folgende Anträge:

Die Beklagten werden verurteilt das Betreten ihrer Raüme im Anwesen XXXX und die Sperrung des dort installierten Stromzählers Nr xxx durch einen Sperrbeauftragten der Klägerin zu dulden.
Für den Fall der Verweigerung des Zutritts und des Widerstandes gegen die Sperre wird die Öffnung durch.......angeordnet.

Wir regen an, der Entscheidung ein schriftliches Vorverfahren gemäss §276 ZPO vorangehen zu lassen.
Mit einer Entscheidung im schiftlichen Verfahren erkl#ren wir uns einverstanden.


Dann kommt die Begründung:

(ich kürze etwas ab): Da der Zahlungsrückstand trotz mehreren Mahnungen, sowie Kassier- und Sperrversuchen nicht vollständig ausgeglichen wurde und auch keine hinreichende <aussicht bestand dass die Beklagten ihren Zahlungspflichten noch nachkommen werden wollte die Klägerin die Stromlieferung einstellen.
Die Beklagten ermäglichten jedoch keinen Zutritt.


blablabla

Streitwert jeweils 520 Euro ( Mann und Frau sind gemeinsamer Kontoinhaber beim Lieferanten, somit hat er beide verklagt.)

Hinzugefügt wurde noch ein Schreiben, welches die Familie am 09.11.11 erhalten haben soll, mit aktueller Zahlungsauflistung mit einem Endbetrag von 670,76 Euro.
Dieses Schreiben hatte die Familie nicht erhalten. Es war auch nur eine Auflistung, keine Mahnung etc... Allerdings wurde keine einzige Zahlung aufgelistet die die Familie getätigt und per Fax nachgewiesen hat.

Der Postbote legt das ganze im Briefkasten am 17.11.11 ab.

Wie ist die Rechtslage? Die Familie hat versucht zu zahlen so gut es ging, sie hat zwar wenig Geld und Schulden, aber sie versucht alles abzuzahlen was nur geht. Gilt sie damit als zahlungswillig? Wie stehen eurer Meinung nach die Chancen dass der Richter die Klage abweist? Die Familie hat ab Januar zwei Einkommen, womit der Engpass wohl auch wieder beendet wäre. Besteht damit nicht genügend Aussicht auf Zahlung der ausstehenden Beträge?
Reicht Klageerwiderung aus, oder zusätzlich Schutzschrift? Da keine einzige Zahlung der Familie eingerechnet wurde, stimmt auch der Betrag der Anspruchsbegründung nicht. Was kann man da machen?
Die Familie muss was tun, das ist klar, aber Rechtsanwalt ist nicht drin und RSV ist nicht vorhanden.
Wird es vom Richter negativ gewertet, wenn sich die Beklagten selber verteidigen? Was ist wenn sich durch Unwissenheit Fehler einschleichen und der Familie dadurch ein Nachteil entsteht?
Wäre Klasse bald von euch was lesen zu können.

Lg Melko
 
E

engelbonn

Gast
Also das finanzielle ist garnicht das Problem, auch wenn das ausführlich geschildert wurde....

In dem Stromliefervertrag ist vereinbart das dem Lieferanten tagsüber Zugang zu dem Zähler gewährt werden muss, wird dies verweiger hat das den Entzug der Genehmigung des Zählers zur Folge. -> Stromliefervertrag endet, Schulden müssen auf einen Schlag gezahlt werden, Zähler wird notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gesperrt oder ganz abgebaut.


Was die Frau des Hauses versucht ist eine Einigung zu erzielen was aber garnicht im Interesse des Unternehmens liegt, hier wird die Restforderung vermutlich mit Gerichtskosten etc..an Inkasso übergeben.

Hilft nur noch neuen Anbieter zu suchen :rolleyes:
 
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