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Klage auf Schwerbehinderung aufgrund psychischer Erkrankungen

Lysbona

Mitglied
Danke. Es macht mich einfach zornig - ich bemühe mich, trotz meiner Behinderung in Lohn und Brot zu kommen (aber auch nicht "irgendwie", sondern endlich mal in einer auf meine Begabungen bezogenen Tätigkeit), muss mein Leben schon selbst finanzieren, obwohl sogar Nichtbehinderte länger Bafög erhalten (bei mir gestrichen nach dem 4. Semester - WEGEN meiner Behinderung) - und muss genau deswegen auf noch Unterstützung verzichten, die ich zusätzlich erhielte, wenn ich mich entscheiden würde, gar nichts zu tun :mad:
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Hallo Lysbona;

Wenn das alles so Erschöpfend und Schwer für dich ist, wäre eine Reha, eine Psychiatrische Klinik was für Dich,damit du Dich einmal mehr Stabilisierst und zweitens eine anständige Diagnose/Gutachten bekommst..?

Vielleicht findest du auch Hilfe für deine finanziellen Probleme/Beruflicher Werdegang.

Du bist schon auf "mittelschwer" eingestuft und berechnet worden.
Bei schweren psychischen Störungen würdest du nicht mehr Arbeiten, geschweige denn Jobben oder Studieren können.
Die Frage ist ob du überhaupt Beruflich so Fuß fassen kannst,wie du dir wünscht.
In einer Reha hättest du endlich mal die Zeit deine psychischen Probleme anzugehen.
Also ein Schritt nach dem anderen:

Hier ein Beispiel für die Grade der Behinderungen :



Bei einer psychischen Störung erfolgt die Bemessung des Grads der Behinderung (GdB) nicht nach starren Beweisregeln. Die Gerichte können auf Basis von Sachverständigengutachten und in freier richterlicher Beweiswürdigung entscheiden. Diese darf auf natürlicher und funktionaler Betrachtungsweise beruhen. Um einen GdB von mehr als 40 zu bekommen, müssen schwere Störungen wie zum Beispiel eine schwere Zwangskrankheit vorliegen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 9. Januar 2018 (AZ: S 18 SB 1001/16).

Bemessung des Grads der Behinderung durch das Gericht
Die Frau leidet vor allen Dingen an einer psychischen Störung. Diese geht teilweise auf eine frühere Vergewaltigung zurück. Die Störung äußert sich durch sozialen Rückzug und durch Ritzen der Unterarme etwa einmal im Monat. Sie ist mit einem GdB von 30 eingestuft und wollte eine Anerkennung eines GdB von mehr als 40 erreichen.

Während des gerichtlichen Verfahrens erkannte die Beklagte einen GdB von 40 an. Die Anerkennung eines höheren Grads der Behinderung lehnte das Gericht allerdings ab. Es wies noch mal ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht den GdB aufgrund richterlicher Erfahrung und unter Berücksichtigung von Sachverständigengutachten festlege.

Den Richtern lagen mehrere Gutachten vor. Bei psychischen Störungen müssten in jedem Einzelfall alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet berücksichtigt werden. Der Sachverständige hatte bei der Frau unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung mit Flashbacks, Ängstlichkeit und Depressionen festgestellt. Diese erheblichen Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit sei mit einem GdB von 40 zu bewerten.

Verschiedene Grade der Behinderung (GdB) bei psychischen Störungen
Leichtere psychische Störungen werden mit einem GdB von 0 – 20 bewertet. Stärkere Störungen mit wesentlichen Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit – etwa ausgeprägtere Depressionen oder Hypochondrie – werden mit 30 – 40 bewertet. Schwere Störungen, zum Beispiel eine schwere Zwangskrankheit mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten, werden mit einem GdB von 50 – 70, mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten mit 80 – 100 bewertet.

Es komme auch nicht auf das von der Frau selbst vorgelegte Sachverständigengutachten an, bei der die behandelnde ärztliche Psychotherapeutin einen GdB von 70 festgestellt hatte. Im Kontakt mit der gerichtlichen Sachverständigen sei bei der Frau keine Ängstlichkeit deutlich geworden. Auch habe sie klaren Blickkontakt gehalten. Auch wenn die Lebensfreude der Frau erheblich bis stark eingeschränkt sei, liege ein GdB von 40 vor. So habe die sie etwa auch Hobbys, denen sie nachgehe. Daher liege eine mittelschwere und keine schwere Störung vor.

Anwaltliche Hilfe bei Prüfung und Durchsetzung des Anspruchs
Mit dem Grad der Behinderung bemisst sich der Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen. In jedem Fall benötigt man die Hilfe einer Sozialrechtsanwältin beziehungsweise eines Sozialrechtsanwalt bei der Prüfung, ob man Chancen auf ein höheren GdB hat.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de
 

Lysbona

Mitglied
Danke für eure Kommentare.

Ja, ein stationärer Aufenthalt käme nicht infrage, eine Tagesklinik schon; allerdings stellte ich nach ausgiebiger Recherche fest, dass der Aufbau einer solchen für mich nicht wirklich sinnvoll wäre. Außerdem bin ich, gerade vor dem Hintergrund meiner Ärzteabneigung, bei meinen Symptomen stark gefährdet, "Borderline" diagnostiziert zu bekommen. Soll wohl öfter schon passiert sein, wenn die Symptomatik in die Richtung geht. Die Diagnose würde mir hochgradige Probleme bereiten, aber meinen GdB nicht erhöhen.

In Ungelerntenjobs kann ich nicht arbeiten, das habe ich leider schon schmerzlich festgestellt. Mit einem abgeschlossenen Master-Studium habe ich wieder deutlich bessere Chancen - es gibt, jetzt überspitzt dargestellt, ja auch hochgradig autistische Hochbegabte, die "ihre Nische" gefunden und sich damit beruflich etabliert haben. In die Richtung gehend stelle ich mir meinen beruflichen Werdegang auch vor. Ein Leben in Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit ist definitiv nicht mein Ziel, langfristig möchte ich sogar Familie haben.

Und wenn wir uns die Ursache der Probleme anschauen - einen nicht unerheblichen Anteil hat das Verhalten meinem früheren Ich gegenüber. Als intellligentes, lernwilliges und hochgradig ambitioniertes Kind auf eine Hauptschule abgeschoben zu werden, hat wohl - und ich rede die anderen Probleme nicht "kaputt" - den negativsten Einfluss auf meinen Werdegang gehabt.

Natürlich will und werde ich nun nicht zulassen, dass die Folgen dieser Fehlbehandlung eine weitere Fehlbehandlung (Studienabbruch o.ä.) legitimieren. Und weil die Aussage in einem anderen Forum missverstanden und Mitglieder dazu verleitet hat, mir vorschnell Narzissmus zu unterstellen: nein, ich halte mich nicht für den intelligentesten Menschen der Welt, aber ich bin nicht bereit, meine Begabungen in die "Tonne zu treten", nur weil andere das als den für sich richtigen Weg erachten. Ich kenne mehrere Hochbegabte, die sich mit einer Ausbildung zufriedengaben oder jung eine Familie gegründet haben. Das ist ihr gutes Recht! Aber für mich ist das nicht der richtige Weg.

Die psychischen Probleme der Frau, deren Fall du zitiertest, möchte ich sicher nicht schönreden - ich weiß nicht, wie es ist, vergewaltigt zu werden.
Aber bei mir liegen Störungen vor, die schon eine "normale" Kindheit und Jugend verunmöglichten. Jahrelange Isolation aus der soziale Inkompetenz, ein kaputtes Selbstwertgefühl und erhebliche Selbstzweifel resultierten, die von meiner alkoholkranken Mutter vorgelebte Depressivität, meine "Tollpatschigkeit", "Verpeiltheit" und "Exzentrik". Wegen der Störungen habe ich keine Sozialkontakte (bis auf Lebenspartner und 71-jährigen Vater), ist es mir nicht möglich, Freundschaften aufzubauen, und habe ich gravierende berufliche und schulische/universitäre Probleme (Vermeidungsverhalten aus Angst, Schlafstörungen, Selbstverletzung, Kündigungen). Sollte mein Vater einmal nicht mehr dasein, mein Freund die Beziehung nicht mehr wollen - stehe ich alleine da, nicht unwahrscheinlich, dass auf Lebenszeit.
Die Kriterien für einen GdB >=50 sind damit erfüllt. Fraglich ist nur, ob sie bei ausschließlich psychischen Beschwerden auch so bewertet werden. Ich kenne Leute, die haben ohne Anpassungsschwierigkeiten einen GdB von 50 erhalten. Aber es handelte sich eben um "körperliche" Erkrankungen, da ist man wohl weniger misstrauisch.
 

Hamsterpups

Mitglied
Wieso wäre die Diagnose Borderline denn so schlimm für dich?



Und warum kommt ein stationärer Aufenthalt nicht in Frage?
Ich bin selbst 3 Monate in einer Traumaklinik gewesen und gerade für meine soziale Phobie hat es mir sehr viel gebracht. Du musst i.d.R. auch keine Angst haben, dass du dich vor den Ärzten ausziehen und/oder anfassen lassen musst.


Ich habe mit starken chronischen Depressionen, PTBS und sozialer Phobie auch nur einen GdB von 35 bekommen. 50 zu bekommen ist extrem schwierig. Du hast aber natürlich immer die Möglichkeit einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Das geht auch im Hinblick auf Kindergeld. Der Antrag muss bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Auskunft und Hilfestellung kannst du beispielsweise vom Sozialverband VdK oder auch von deinem Psychotherapeuten oder Psychiater bekommen.
 

Lysbona

Mitglied
Weil Borderline (auch nach Ansicht meines Therapeuten) eine Fehldiagnose wäre, die man mir wegen mangelnder AD(H)S-Kenntnis erteilte.

Danke für euren Rat, aber ich habe mich wirklich eingehend informiert und festgestellt, dass eine Tagesklinik nicht infragekommt.

Mag alles sein, dass es so schwer ist, die Schwerbehinderung zu erhalten - aber gemäß Versorgungsmedizinverordnung habe ich mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten und damit einen GdB von 50-70 "zu erhalten". Hast du denn geklagt?

Auch sehe ich es nicht ein, dass ich mich als Mensch mit jeder Form sozialer Anpassungsschwierigkeiten mit 40 zufriedengeben soll, während, wie ich eingangs bereits schrieb, körperliche Erkrankungen per se höher bewertet werden; dass selbst Menschen ohne jede Art von Anpassungsschwierigkeiten - sozial voll integriert, selbstbewusst, voll erwerbstätig, mit guter Prognose - verhältnismäßig einfach auf 50 oder mehr kommen, ohne dass geklagt oder ewig um Gutachten herumgetänzelt werden muss. Ohne Klage und ggf. auch Berufung lasse ich das bei diesem Ausmaß an Einschränkungen nicht durchgehen.

Ein Gleichstellungsantrag bringt mir leider nichts, ich brauche den GdB von 50. Wenn ich nicht den GdB von 50 rückwirkend bis 2016 attestiert bekomme, brauche ich gar keinen GdB; ob ich den GdB 40 seit 2016 oder den GdB 50 ab heute oder einen GdB von 0 habe, macht - meines Wissens - keinen Unterschied.

Kindergeld möchte ich unter den Prämissen, dass ein GdB von >=50 vorliegt und der Ausbildung, der zum 25. Geburtstag nachgegangen wurde, weiterhin nachgegangen wird, erhalten (s. Kindergelddienstanweisung). Soweit ich weiß, geht das nur mit einem GdB von 50. Bist du dir sicher, dass eine Gleichstellung ausreicht?
 

Hamsterpups

Mitglied
Ein Gleichstellungsantrag bringt mir leider nichts, ich brauche den GdB von 50. Wenn ich nicht den GdB von 50 rückwirkend bis 2016 attestiert bekomme, brauche ich gar keinen GdB; ob ich den GdB 40 seit 2016 oder den GdB 50 ab heute oder einen GdB von 0 habe, macht - meines Wissens - keinen Unterschied.

Kindergeld möchte ich unter den Prämissen, dass ein GdB von >=50 vorliegt und der Ausbildung, der zum 25. Geburtstag nachgegangen wurde, weiterhin nachgegangen wird, erhalten (s. Kindergelddienstanweisung). Soweit ich weiß, geht das nur mit einem GdB von 50. Bist du dir sicher, dass eine Gleichstellung ausreicht?
Ja, ich bin mir sicher.
Als ersten Einblick kannst du gerne hier mal gucken:
https://www.haufe.de/finance/financ...ls-voraussetzung_idesk_PI11525_HI9294042.html
Eine Gleichstellung ist meiner Erfahrung nach schneller und einfacher zu erreichen als eine rückwirkende Hochstufung des GdB. Die rückwirkende Hochstufung kannst du übrigens trotzdem noch zeitgleich in Angriff nehmen. Der Gleichstellungsantrag, bzw. die Gleichstellung steht dem nicht entgegen.
Ich würde mir an deiner Stelle aber wirklich anwaltlichen Rat holen. Bei deiner finanziellen Ausgangssituation sollte dir ja Beratungshilfe zustehen. Ein engagierter Anwalt kann dir sicherlich gut weiterhelfen.
 

Lysbona

Mitglied
Ja, ich bin mir sicher.
Als ersten Einblick kannst du gerne hier mal gucken:
https://www.haufe.de/finance/financ...ls-voraussetzung_idesk_PI11525_HI9294042.html
Eine Gleichstellung ist meiner Erfahrung nach schneller und einfacher zu erreichen als eine rückwirkende Hochstufung des GdB. Die rückwirkende Hochstufung kannst du übrigens trotzdem noch zeitgleich in Angriff nehmen. Der Gleichstellungsantrag, bzw. die Gleichstellung steht dem nicht entgegen.
Ich würde mir an deiner Stelle aber wirklich anwaltlichen Rat holen. Bei deiner finanziellen Ausgangssituation sollte dir ja Beratungshilfe zustehen. Ein engagierter Anwalt kann dir sicherlich gut weiterhelfen.
Danke für deine nochmalige Antwort.

Grundlegend muss für Kindergeld über 25 ja gar kein GdB vorliegen - aber eben eine mindestens ärztlich attestierte behinderungsbedingte Erwerbsunfähigkeit (oder, je nach Fall, -minderung; dafür muss aber geklagt werden). Mein Arzt hat mir eine Erwerbsminderung attestiert, aber keine -unfähigkeit.
Ich stütze mich bei meinem Vorhaben auf A 19.3 Satz 2: "Die Ursächlichkeit ist anzunehmen, wenn: [...] der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt (vgl. A 19.2. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 -> (scheinbar wirklich nur GdB 50, keine Gleichstellung)) und das Kind für einen Beruf ausgebildet wird" - demnach würde das leider nicht gehen... oder verstehe ich da etwas falsch?

Einen Anwalt habe ich ja schon, den gleichen für Familienkasse und Versorgungsamt - und riesige Angst, dass ich von meinem niedrigen Einkommen noch die Anwaltskosten tragen müssen werde, falls ich die Klage verliere...
 

Hamsterpups

Mitglied
Wenn du bereits einen Anwalt hast (und hoffentlich auch schon einen Beratungshilfeschein), dann ist er der richtige Ansprechpartner für deine Fragen.

Solange du unter dem Einkommens-Freibetrag bist, bekommst du auch Prozesskostenhilfe und musst auch bei einer Niederlage vor Gericht nichts bezahlen. Auch dazu ist dein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Sollte dein Anwalt sich keine Zeit dafür nehmen, rate ich dir einen anderen zu suchen. Auch der Sozialverband VdK kann dir da weiterhelfen.
 

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