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Klage auf Schwerbehinderung aufgrund psychischer Erkrankungen

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Hallo Lysbona,

niemand hier kann sachlich vollständig den Grad deiner Behinderung beurteilen. Dafür reicht auch deine Aufzählung nicht, zumal wir alle keine Fachärzte sind.

Generell kann ich sagen, dass alles über 50% schon extrem ist. Das merkt man auch daran, dass Menschen mit solchen Schwerbehinderungen entsprechende Vorteile zb im Erwerbsleben bekommen. Auch körperlich eingeschränkte Menschen brauchen viel um über 50% zu kommen. Selbst eine Amputation kann grad mal 50% bringen...

Bei psychologischen Erkrankungen unterscheidet man:

0-20: leichtere psychovegetative oder psychische Störungen
30-40: stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)
50-70: schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
80-100: schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten

Insofern sind deine 40% schon nicht ohne! Wenn du zb von Depressionen sprichst, sind diese hier ausdrücklich sogar mit "ausgeprägt" aufgelistet. Und leider addieren sich die Behinderungen nicht einfach auf, so dass auch eine Vielzahl von mittleren Störungen nicht zwangsläufig über 50% in der Gesamtsumme kommen.

Allgemein kann hier nur der Rat erteilt werden, dass du anwaltlich gegen die Feststellung vorgehst. Wobei ich das als schwer einschätze, da Begriffe wie "mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten" zwar definiert sind, aber das Einzelfallprinzip gilt und es kaum Fälle gibt, die GENAU dein Krankheitsbild haben. Körperliche Behinderungen sind meist einfacher festzustellen und zu vergleichen.

Alles Gute!
 

Lysbona

Mitglied
Wenn du bereits einen Anwalt hast (und hoffentlich auch schon einen Beratungshilfeschein), dann ist er der richtige Ansprechpartner für deine Fragen.

Solange du unter dem Einkommens-Freibetrag bist, bekommst du auch Prozesskostenhilfe und musst auch bei einer Niederlage vor Gericht nichts bezahlen. Auch dazu ist dein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Sollte dein Anwalt sich keine Zeit dafür nehmen, rate ich dir einen anderen zu suchen. Auch der Sozialverband VdK kann dir da weiterhelfen.
Ja, mein Anwalt antwortet leider nur sehr sporadisch, und ich wollte nicht direkt eine neue finanzielle Verpflichtung eingehen, daher habe ich den VdK nicht kontaktiert.
Soweit ich weiß, muss ich die eigenen Anwaltskosten zahlen, wenn ich die Klage verliere, unabhängig vom Erhalt der PKH, oder?

Also willst Du jetzt auf Erwerbsunfähigkeit klagen?
Nein, die könnte ich mir einfach "attestieren" lassen, dann erhielte ich sofort wieder Kindergeld. Ich klage allenfalls auf Kindergelderhalt vor dem Hintergrund einer behinderungsbedingten Erwerbsminderung... oder habe ich deine Frage missverstanden?

Ich habe einen von 50% - und stelle immer wieder fest, dass man den einfach nur in die Tonne kloppen kann.
In Kürze wollen meine SPDi - Betreuerin und ich einen neuen Antrag erstellen - aber ich verspreche mir nichts davon.
Solange man noch "papp" sagen kann, ists aussichtslos.
Na ja, Kindergeld erhielte ich mit GdB 50 aber, und das ist der einzige Grund, aus dem ich auf Schwerbehinderung klage. Ob die Schwerbehinderung mir nach dem Bachelor, da ich einen Master beginnen und wieder den Bafög-Höchstsatz beziehen kann, wieder aberkannt wird, ist vollkommen irrelevant für mich.

Wobei ich natürlich nicht schönreden will, dass es für einige Schwerbehinderte trotz eines hohen GdB nicht genug Unterstützung gibt, aber damit kenne ich mich auch nicht hinreichend aus.

Hallo Lysbona,

niemand hier kann sachlich vollständig den Grad deiner Behinderung beurteilen. Dafür reicht auch deine Aufzählung nicht, zumal wir alle keine Fachärzte sind.

Generell kann ich sagen, dass alles über 50% schon extrem ist. Das merkt man auch daran, dass Menschen mit solchen Schwerbehinderungen entsprechende Vorteile zb im Erwerbsleben bekommen. Auch körperlich eingeschränkte Menschen brauchen viel um über 50% zu kommen. Selbst eine Amputation kann grad mal 50% bringen...

Bei psychologischen Erkrankungen unterscheidet man:

0-20: leichtere psychovegetative oder psychische Störungen
30-40: stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)
50-70: schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
80-100: schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten

Insofern sind deine 40% schon nicht ohne! Wenn du zb von Depressionen sprichst, sind diese hier ausdrücklich sogar mit "ausgeprägt" aufgelistet. Und leider addieren sich die Behinderungen nicht einfach auf, so dass auch eine Vielzahl von mittleren Störungen nicht zwangsläufig über 50% in der Gesamtsumme kommen.

Allgemein kann hier nur der Rat erteilt werden, dass du anwaltlich gegen die Feststellung vorgehst. Wobei ich das als schwer einschätze, da Begriffe wie "mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten" zwar definiert sind, aber das Einzelfallprinzip gilt und es kaum Fälle gibt, die GENAU dein Krankheitsbild haben. Körperliche Behinderungen sind meist einfacher festzustellen und zu vergleichen.

Alles Gute!
Danke. Ja, du hast schon recht, aber ich hatte mir erhofft, in diesem Thread vielleicht Erfahrungswerte lesen zu dürfen. Meine Diagnosen sind speziell, ergeben aber ein schlüssiges Gesamtbild, d.h. wenn eine meiner Diagnosen vorliegt, stehen die Chancen recht gut, dass auch weitere meiner Diagnosen vorliegen.

Ich möchte noch mal betonen: ich möchte definitiv keine körperliche Behinderung "schönreden"! Ich bin froh, dass ich dahingehend nicht auch "behindert" bin. Aber wenn ich die Einschränkungen reflektiere, die ich aufgrund meiner Symptomatik erleide, wüsste ich zumindest intuitiv nicht, weshalb ein "abbes" Bein ohne Vorliegen weiterer Einschränkungen einen höheren GdB einbringen sollte. Ich bin unfähig, Freundschaften zu schließen, bin psychisch instabil und erleide regelmäßig Zusammenbrüche, habe fast kein Selbstwertgefühl, habe den Kontakt zum Großteil Familie abgebrochen, habe 0 Tagesstruktur, leide unter Schlafstörungen, kann weder in praktisch noch in vielen theoretisch orientierten Jobs arbeiten, studiere aufgrund der Konzentrationsstörung, deutlichen Ängste und Depressionen extrem verlängert, riskiere mit meiner Symptomatik konstant meine Beziehung, verletze mich selbst und habe phasenweise Suizidgedanken. Ginge meine Beziehung zu Bruch, wäre ich sehr stark gefährdet, "komplett abzurutschen".

Bei der GdB-Festlegung werden drei Kategorien betrachtet: Schule/Ausbildung/Beruf, Familie/Beziehung(Ehe)/Freunde, Hobby/Freizeit. Meiner Recherche zufolge ist es für einen GdB >=50 ausreichend, wenn einer dieser Bereiche erheblich eingeschränkt ist. Bei mir sind es alle drei. Mein Psychiater äußerte nicht umsonst, dass seines Erachtens mein GdB "deutlich über 50" läge...

Wahrscheinlich legt man mir auch "negativ" aus, dass ich überhaupt das Abi geschafft habe - aber das war ein "Durchrutschen", ich habe nicht gelernt und war selten anwesend.
 
K

kasiopaja

Gast
Aber wie soll denn dann Deine berufliche Zukunft aussehen?

Was willst Du denn - nach dem Studium - praktisch als Beruf tun?
 

Lysbona

Mitglied
Wie ich bereits schrieb - da fällt mir sehr viel ein. Redakteurin, Lektorin, "Philosophin", Schriftstellerin allgemein, vielleicht Online-(Nachhilfe-)Lehrerin, vielleicht Programmierin... Ich denke, die Alternative des Zuhausehängens sollte nicht mein Ziel sein :rolleyes:

Und wahrscheinlich schrieb ich das in diesem Thread schon - die Folgen der Tatsache, dass man mich "misshandelt" hat, akzeptiere ich nicht als Legitimationsgrundlage dafür, dass ich die Misshandlung (auch) im Erwachsenenalter über mich ergehen lasse.

In einem anderen Forum wurde mir dazu geraten, das Bundesland auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu verklagen, weil der Besuch meiner ehemaligen Schulform mir erheblich geschadet hat, man mich dort aber auf Biegen und Brechen nicht herunterlassen wollte.
Wahrscheinlich wird es ab hier zu kryptisch, aber das Studium abbrechen werde ich so oder so nicht, deswegen denke ich, die Diskussion um meine berufliche Zukunft sollte nicht geführt werden :rolleyes:
 

Lysbona

Mitglied
Zwischenzeitlich wurde ich auf Basis der psychischen Erkrankungen als schwerbehindert anerkannt.
Die Chancen stehen gut, dass ich nun - nach drei Jahren - auch endlich Kindergeld erhalten werde, womöglich sogar ab dem 11. Semester wieder Bafög (aber das ist eine sehr vage Sache und erfordert ggf. eine eigenständige Klage, denn Bafög ist leider sehr restriktiv, v.a. wenn man das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen von >30% des Regelsatzes - und das selbst für notorische Arbeitsverweigerer - betrachtet).
 

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