Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kindsmuter hinterzieht Kinderzulage

Andy58

Mitglied
Hallo;

ich war schon lange nicht da, weil sich die Lage mit meiner Tochter beruhigt hat.

Jetzt aber kam was neues auf Tageslicht:

Wie Ihr wisst, wurde mir meine ältere Tochter im Jahre 2002 zugesprochen, weil die KM sie misshandelte. Die jüngere blieb bei Mutter. Wir beide (ich und Ex) haben uns geeinigt, dass wir uns gegenseitig kein Kindesunterhalt mehr zahlen (war auch logisch, da jeder von uns ein Kind hat). Da die altere jetzt volljährig ist und zu Schule weiter geht hat sie Verdienstnachweise der Mutter angefordert. Und sehe da, sie bezieht seit 2002 ununterbrochen vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) die Kinderzulage für BEIDE Kinder obwohl sie nicht unterhaltspflichtig war!
Hat meine Tochter jetzt das Recht das für sie an Mutter ausgezahltes Geld zurückzufordern ?


Gruß
Andy

P.S.
Die Mutter hat die ganze Zeit an meine Tochter nichts gezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

soulfire

Gast
Hallo Andy,
könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber das Geld zurückverlangen könnte, deine Tochter aber keinen Anspruch darauf hat.
So weit ich weiß, wird das Geld nicht wie das Kindergeld FÜR das Kind ausgezahlt im Sinne von " die Mutter bekommt das Geld, umes an das Kind weiterzuleiten", sondern um höhere Ausgaben auszugleichen, für Kinderbetreuung usw.

Ansonsten habe ich noch folgendes gefunden:
Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage das zweite Element der Zulagenförderung.
Sie wird für Kinder gewährt, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der am Jahresanfang das Kindergeld erhält. Sie wird pro Kind nur einmal gewährt. Besteht nur für einen Teil des Jahres Kindergeldberechtigung, so wird die Kinderzulage trotzdem voll gezahlt.

Bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern (siehe aber eheähnliche Gemeinschaft und Trennung vom Ehepartner) steht die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zu, nur auf eine gemeinsame Erklärung hin dem Vater.

Diese Erklärung ist jährlich auf dem Zulagenantrag neu abzugeben und kann nicht widerrufen werden.
Die Eltern können sich bei mehreren Kindern die Zulagen auch teilen, z.B. bei zwei Kindern erklären, dass jeder Elternteil eine Kinderzulage bekommen soll.
 
S

soulfire

Gast
Hallo Andy,
könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber das Geld zurückverlangen könnte, deine Tochter aber keinen Anspruch darauf hat.

So weit ich weiß, wird das Geld nicht wie das Kindergeld FÜR das Kind ausgezahlt im Sinne von " die Mutter bekommt das Geld, umes an das Kind weiterzuleiten", sondern um höhere Ausgaben auszugleichen, für Kinderbetreuung usw.

Aus nachfolgendem Text geht hervor, dass derjenige, der das Kindergeld bezieht, auch die Kinderzulage hätte bekommen müssen und dass dazu evtl eine Erklärung von euch beiden nötig gewesen wäre.

Die Kinderzulage ist neben der Grundzulage das zweite Element der Zulagenförderung.
Sie wird für Kinder gewährt, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Die Kinderzulage steht demjenigen zu, der am Jahresanfang das Kindergeld erhält. Sie wird pro Kind nur einmal gewährt. Besteht nur für einen Teil des Jahres Kindergeldberechtigung, so wird die Kinderzulage trotzdem voll gezahlt.

Bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern (siehe aber eheähnliche Gemeinschaft und Trennung vom Ehepartner) steht die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zu, nur auf eine gemeinsame Erklärung hin dem Vater.

Diese Erklärung ist jährlich auf dem Zulagenantrag neu abzugeben und kann nicht widerrufen werden.
Die Eltern können sich bei mehreren Kindern die Zulagen auch teilen, z.B. bei zwei Kindern erklären, dass jeder Elternteil eine Kinderzulage bekommen soll.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben