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Kindesunterhalt - Zwangsumzug

R

replicantin

Gast
Hey Ihr lieben,
muss auch mal was los werden. mein freund hat ein kind mit seiner ex, der kleine is 7 und nu gibt es knatsch wegen unterhalt. er hat täglich ne fahrstrecke zur arbeit von über 100 km. kann ihn das jugendamt wirklich zwingen umzuziehen? selbst das finanzamt akzeptiert die kilometer mit nachweis.
kennt sich da jemand oder hat vielleicht sogar so einen ähnlichen fall.

LG
 

karma

Aktives Mitglied
Keiner kann dein Freund zwingen umzuziehen. Das ist totaler Blödsinn. Das Jugendamt würde gegen das Grundgesetz unseres Landes verstoßen, das jeder Mensch ein Recht auf Freie Persönlichkeits Entfaltung hat.



Karma
 
R

replicantin

Gast
So sehen wir das auch. Zumal er da oben Haus und Hof hat, gut gehört seinen Eltern, aber er wohnt da. Und da sein Vater und Großvater beide Diabetiker sind, können die auch nich mehr so viel machen und er muß sich darum kümmern.

Is ja nich so, dass er keinen Unterhalt zahlen will, er zahlt ja auch, aber halt nich so viel wie die Mutter gern möchte.

Er darf ja noch nich mal seinen Sohn von der Schule abholen, wenn die mutter dem nich vorher zustimmt. Wie wurde ihm von der Lehrerin gesagt, naja laut der Mutter dürfen Sie das Kind eigentlich gar nicht abholen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hallo,
das FA (steuerrechtliches Einkommen,machbare Abzüge) und das Unterhaltsrecht sind verschiedene Sachen.

Das Umgangsrecht ist auch NICHT gekoppelt an die Unterhaltsszahlung.

Sicher meint hier das JA :
er kann/will den festgesetzten Regelunterhalt nicht zahlen und rechnet als "eigene Belastung" die Kosten des Arbeitsweges dagegen.

Dann sagt das JA : " Suchen Sie sich eine nähere Arbeitsstelle oder ziehen Sie in die Nähe des Jobs."

Ist es so zu verstehen?

Die Höhe des Unterhaltes denkt sich nicht die Mutter aus "...er zahlt ja auch, aber halt nich so viel wie die Mutter gern möchte.",

sondern das ist gesetzlich festgelegt .

Falls die Mutter also überhöhte Forderungen hätte,könnte er mit dem Tabellenwert kontern lt.Alter des Kindes und ggf.Bundesland.

Du fragst nach ähnlichem Fall : also der Kleine ist vorrangig unterhaltsberechtigt.
Dann hat der Vater "alles zu tun,um den Regelunterhalt sicherzustellen".
Wenn er einen ausreichenden Job nur in anderem Bundesland findet,ist ein Hinweis auf Umzug denkbar.
Ein Gegengrund (ich will nicht weg von Haus und Hof in Hintertupfingen...hab aber keinen lohnenden Job..) wäre selbst das EIGENE EFH nicht unbedingt. Das könnte vermietet werden und der Unterhaltsschuldner muß umziehen...

Interessenabwägung!

Da er bei den Eltern wohnt und keine Kinder im Haushalt hat,ist Umzug wohl "zumutbar".
Wäre anders,wenn Du mit dem Freund und einem gemeinsamen Baby wohnen würdest...
Ebenso sind sogar 2(!) Nebenjobs schon in OLG-Urteilen festgelegt worden.
Denn: das Absichern der Kinder geht VOR den privaten Wünschen.

 
Zuletzt bearbeitet:
R

replicantin

Gast
Hallo Micky,
na er hat schon einen gut bezahlten job und den nun schon zeit 10 jahren. es geht halt nur darum, ob das JA ihm vorschreiben kann, umzuziehen. wer zahlt denn dann den umzug?

er zahlt ja unterhalt, nur müßten halt doch auch seine ausgaben berücksichtigt werden und nicht nur das reine nettoeinkommen.

Es is schon immer doof, wenn eltern sich trennen und dann auch noch anfangen zu streiten....
 

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