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Kindesentziehung...

Y

younggirl

Gast
Ich möchte Euch kurz erstmal die Vorgeschichte erzählen.... Mein Bruder lebte mit meiner Schwägerin etwa 7 Jahre zusammen, bevor meine (supersüße) Nichte auf die Welt kam. 4 Monate später heirateten die beiden, wiederum 4 Monate später zog meine Schwägerin aus und zog zu mit ihrem Neuen (den sie seit 18 Monaten hatte) zu ihrer Mutter. Seither haben wir, ganz besonders mein Bruder sehr viel Ärger, Wut und momentan sehr wenig Geduld und Spucke. Nach etlichen (nachweislich unberechtigten) Strafanzeigen gegen meinen Bruder und falschen Beschuldigungen wohnt sie nun mit ihrem Neuen im Hause ihres im Febr. verstorbenen Opas. Seit Juli wird meinem Bruder die Kleine entzogen. (das hat er schrftl. von ihr, dass er die Kleine nicht mehr sehen wird) Weder das Jugendamt noch die Anwälte noch sonstwer können handeln, jedem sind die Hände gebunden, da sie macht was sie will. Sie erscheint nicht beim Jugendamt, ihrem Anwalt erzählt sie nur Geschichten. Obwohl sich beide Anwälte über das Besuchsrecht meines Bruders geeinigt haben, macht sie alles andere. Ich muss dazu sagen, dass die Vaterschaft unklar ist (da sie den anderen ja schon 18 Monate hatte und jeden Mundtot machte, der was davon wusste) und das Gericht vor nunmehr 5 Wochen einen Vaterschaftstest angeordnet hat, nachdem der Antrag darauf bereits seit März im Gericht vorlag (!!!). Mein Bruder unterschrieb (nichtswissend vom anderen) die Vaterschaft bei der Geburt der Kleinen im Krankenhaus. Unterhalt wird von ihr eingefordert, ist jedoch in Rücksprache mit dem Jugendamt ausgesetzt bis die Vaterschaft geklärt ist. Das Gesetz gibt nichts her, worauf mein Bruder sich berufen kann um die Kleine regelmäßig zu sehen. Die Firma, welche den Test machen soll, hat sich auch noch nicht gemeldet. Dazu kommt, dass Freunde berichteten, dass meine (Noch-) Schwägerin mit ihrem Macker mit der Kleinen beim Arzt war. Sie machen einen auf heile Familie, während mein Bruder krachen geht. :(
Wisst ihr weiter? Habt oder kennt ihr jemanden mit einer solchen Erfahrung? Was kann man machen?
 

udo

Mitglied
Hallo younggirl,

das hört sich alles ja nicht gut an. Aber leider ist das kein Einzelfall und ich muss es jeden tag immer wieder in Beratungen feststellen.

Das einzige was dein Bruder machen kann ist nun den Vaterschaftstest abwarten, kommt dabei raus das Er nicht der Vater ist. Braucht er auch keinen Unterhalt zu Zahlen und seine noch Frau muss gezahlten Unterhalt zurück zahlen. Kann er dann Einklagen.
Hat Sie ihn nicht und es gewusst das Er nicht der Vater ist, kann man Sie evtl. auch daführ ranziehen. - ist aber sehr schwer -

Das was ich nicht Verstehe ist, wenn Sich beide Anwälte geeinigt haben und nur Sie dagegen Schwimmt; warum Ihr Anwalt Ihr nicht mal Druck macht und Ihr auch sagt das er sonst nicht mehr tätig sein wird für Sie.

Das mit dem JA ist eine andere Sache, aber dein Bruder könnte auch Ohne Anwalt einen Antrag bei Familiengericht stellen auf Umgang mit der kleinen.
Eine weitere möglichkeit ist, das er den Vorschlag seiner Ex macht, das er das Kind auf Neutrallen Boden sehen kann ... z.B. beim Ja oder dem Kinderschutzbund..... oder Verwante zu den guter kontakt besteht von seiten der Kindesmutter.

Doch wie schon gesagt, wenn die Kindesmutter sich weiterhin verweigert wird es sehr schwerr für Ihn werden. Darum mein Rat wirklich jetzt erst mal den Vaterschaftstest abzuwarten.
 

Sisandra

Moderator
Hallo younggirl,

dein Bruder soll sich mal in diesen Forum anmelden:

paPPa.com

Da sind Väter, die z.T. in ähnlicher Situation sind und ihm evtl. mit ihren Erfahrungen weiterhelfen können.

Alles Gute
Sisandra
 
Y

younggirl

Gast
Ich danke Euch für die Tips und werde es gleich meinem Bruder weiterleiten....
Da fehlen mir die Worte.
Sie möchte weder Kontakt zu meinem Bruder noch zu einem aus unserer Familie. Selbst ihre Mutter (gleichzeitig ihre Arbeitgeberin) und ihr Bruder möchten keinen Kontakt mehr zu ihr, weil sie es selbst nicht verstehen was da abgeht...

Ich weiß nur eins: meine ganze Familie ist so unendlich traurig und riesig enttäuscht, dass man nichts machen kann. Aber eine Frage stelle ich in den Raum:

Der Staat wundert sich, warum Väter (oder eben auch Mütter) dann zur Selbstjustiz neigen wenn die Bearbeitungszeit so lange dauert und das Gesetz keine Möglichkeiten zum Durchgreifen in solchen Situationen vorsieht.

Ich danke Euch nochmals für die Tips, ich werde sie weiterleiten.
:)
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Rübe

Gast
Hallo!

Ich würde auf keinen Fall das Angebot machen, die Kleine "unter Aufsicht" zu sehen. Warum denn auch, wenn dein Bruder sich nichts vorzuwerfen hat. Da entsteht dann eher ein leiser Verdacht, er ist nicht ganz koscher. Verstehst du?

Allerdings würde ich einen Eilantrag ans Gericht schicken, Bitte um Umgangsregelung, und seit Neuestem ist das Gesetz in soweit abgeändert, dass Richter bei Eilanträgen im Familienrecht, wenn es um Kinder geht, innerhalb von 2 Wochen terminieren müssen.

Was ich nicht verstehe: Dein Bruder hat die Vaterschaft anerkannt UND ist mit der Frau verheiratet. Das heißt, er hat das Sorgerecht. Und zwar so lange, bis der Vaterschaftstest durch ist.
Und wenn er Sr hat, hat er auch Besuchsrecht. Und das kann man einklagen.

Nicht warten, machen :)

Ich drück die Daumen
 

Sisandra

Moderator
Was ich nicht verstehe: Dein Bruder hat die Vaterschaft anerkannt UND ist mit der Frau verheiratet. Das heißt, er hat das Sorgerecht. Und zwar so lange, bis der Vaterschaftstest durch ist.
Und wenn er Sr hat, hat er auch Besuchsrecht. Und das kann man einklagen.

JEDER Vater hat Besuchsrecht, unabhängig davon, ob er das gemeinsame Sorgerecht hat, oder nicht. Leider sehen das manche Mütter nach einer Trennung anders. Den Schaden haben immer die Kinder.

Gruß
Sisandra
 
Y

younggirl

Gast
........die Anwältin sagt, dass er die Vaterschaft anzweifelt und das beisst sich mit einer/m Klage/Antrag fürs Umgangs- und/oder Besuchsrecht. Ich werde ihm aber alles mitteilen, was ihr mir geschrieben habt. Ich habe ihm auch die Seite "paPPa" empfohlen und diese Seite hier.

Mein Bruder wohnt in der Nähe von Stuttgart. Nachdem er von Kiel (gut verdient, WE war er zu Hause) wieder in den Harz kam (durch Zeitarbeitsfirma wenig verdient) um mit der Kleinen und meiner Schwägerin zusammen sein zu können ist er nach der Trennung dorthin gegangen um (falls es seine ist) auch Unterhalt für die kleine Maus zahlen zu können. Aber das Gericht in Wernigerode ist zuständig. Er kann also nicht jede Woche herkommen und beim Gericht vorstellig werden.

Am 08.12. ist ein Jahr um. Da ist sie letztes Jahr ausgezogen.

Meine Frage: Soll er die Scheidungspapiere unterschreiben am 8.12. auch wenn die Vaterschaftsfrage nicht geklärt ist? Wie ist das mit Ehegattenunterhalt? Sie ist Friseurin und verdient entsprechend wenig. Die beiden haben ewig zusammen gelebt, ein Haus saniert und verheiratet waren sie nur 4 Monate. Die Sanierung hat er bezahlt.(Rechnungen hat er bei sich) Hat bis heute natürlich auch kein Geld dafür gesehen. Und abbauen durfte er es auch nicht. Er sollte ja zeitnah ausziehen.
:(

Ihr gebt so viele Tipps und endlich habe ich das Gefühl, dass man nicht allein ist mit dem Ganzen. Ich danke Euch an dieser Stelle ganz herzlich.:)
 

Sisandra

Moderator
Hallo younggirl,

ich denke, er kann die Scheidungspapiere ruhig unterschreiben. Bis es zu einem Gerichtstermin kommt, kann es leicht nochmal ein paar Monate dauern. Bis dahin sollte die Vaterschaft ja dann auch geklärt sein. Bei der Scheidung kann er den Umgang auch gleich mit regeln lassen, wenn die Kleine tatsächlich seine Tochter ist.

Zum Ehegattenunterhalt kannst du hier nachlesen:

Familienrecht Ratgeber - Ehegattenunterhalt 1

Familienrecht Ratgeber - Ehegattenunterhalt 2

Da ja die Ehe tatsächlich nur 4 Monate gehalten hat, könnte es sein, dass er wenig oder gar nichts an die Frau zahlen muss, wenn das Kind nicht vom ihm ist. Sollte das Kind aber von ihm sein, wird er sicher Betreuungsunterhalt zahlen müssen. Hierbei könnte sich wieder günstig auswirken, dass die Frau bereits mit einem anderen Partner zusammenlebt.

Alles Gute
Sisandra
 
R

Rübe

Gast
JEDER Vater hat Besuchsrecht, unabhängig davon, ob er das gemeinsame Sorgerecht hat, oder nicht. Leider sehen das manche Mütter nach einer Trennung anders. Den Schaden haben immer die Kinder.

Gruß
Sisandra
Ist schon klar, ich wollte auch eigentlich deutlich machen, dass der Vater gemeinsames SR hat durch die Heirat und damit natürlich auch Besuchsrecht. Kam das so falsch rüber?
 

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