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Kindergeld weitergegeben und trotzdem Ärger mit der Kindergeldkasse

Babyff08

Mitglied
Hallo,
ich(22) bin am Ende, seit knapp einem Jahr sind mein Ex(26) und ich auseinander.Wir haben 2 gemeinsame Kinder(7 &16Mon.),der Große lebt bei ihm und der Kleine bei mir. Seit Mai 09 ist der Große bei meinem Ex gemeldet und ich habe dann noch von Mai09-Sept.09 das Kindergeld von dem Großen auf mein Konto bekommen, welches ich direkt an meinen Ex weitergegeben habe. Im Okt. 09 kam ein Schreiben von der Kindergeldkasse, das mein Ex unterschreiben sollte um zu bestätigen, das er von Mai bis Sept. das Kindergeld von mir bekommen hat. Er hat es auch unterschrieben und meinte das er den Brief direkt wieder zur Kasse bringt.Hat er aber nicht!
Seit Mitte Januar´10 wird von dem Kindergeld meines Kleinen jeden Monat 50% abgezogen.
Vor 2 Wochen dann bekam ich einen Brief von der Kindergeldkasse, das nun steuerstrafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, weil ich angeblich zuviel Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt bekommen habe.
Nun wird mir Steuerhinterziehung vorgeworfen :(
Ich hab dann meinem Ex den Brief gezeigt und da hat er nichts mehr zu gesagt außer das er von Mai bis Sept. das gesamte Kindergeld für den Großen nachgezahlt bekommen hat.(Deshalb wirds von dem Kindergeld des Kleinen abgezogen)
Und er meinte, damit wäre sein A... gerettet.
Nun hab ich tierische Angst das da noch was dickes hinterher kommt.Seit er mit der Neuen(36) zusammen ist, ist er total Egoistisch, und will mich einfach nur noch runter machen. Dabei war er niemals Egoistisch, im Gegenteil, er hat sich immer für andere eingesetzt, wenn andere Geldprobl. hatten dann hat er ausgeholfen ohne das er Stress gemacht hat wenn es mal nicht pünktlich zurückgezahlt wurde.
Ich glaube auch nicht ganz das alles auf seinem Mist gewachsen ist, denn an dem gleichen Tag wie ich den Brief (vor 2 Wochen) bekommen habe, hab ich ihm noch ne Mail geschickt, ob wir mal darüber reden können. Diese Mail hat er niemals zu Gesicht bekommen, da seine Neue die wohl gelöscht hat. Ob das so war weiß ich nicht, aber er erwähnte das sie die Mails nachgesehen hat.
Ich hab natürlich keinen einzigen Beweis dafür das ich meinem Ex das Geld monatlich ausgezahlt habe,aus dem Grund, weil ich ihm vertraut habe, was man auch immer sehr gut konnte, und ich mir sicher war das er keinen Mist damit macht.

Naja, ich weiß nun nicht mehr was ich machen soll, einerseits möchte ich gerne mit seinen Eltern reden (hab sehr guten Kontakt und sie haben mir angeboten mit ihnen zu reden wenn ich Probl. hab.) aber andererseits trau ich mich nicht, weil ich ja nun keinen Beweis dafür habe das es so war wie ich es sage.
Ich kann nicht glauben das er mich anscheinend so weit unten sehen will, ich hab ihm nichts getan.

Ich möchte auch nicht das mein Ex dafür am Ende doch irgendwie büßen muss. (Klingt blöd ist aber so)
Ich will es auf jedenfall vermeiden zum Gericht zu müssen.

Abends lieg ich meist im Bett und weine mich in den Schlaf:wein:, weil ich nicht weiß was ich machen soll und warum mein Ex so geworden ist wie er nun ist. Er hätte niemals jemanden so weit runtergezogen. (ich weiß das weil ich ihn seit 9 Jahren kenne und 8 davon mit ihm zusammen war,er kommt auch aus sehr guten Verhältnissen)

Könnt ihr mir irgendwie helfen? :(
 

weidebirke

Urgestein
Es ist wie mit allen Sachen bezüglich Geld und Verträgen:

Du warst nicht die Berechtigte des Kindergeldes und hättest sofort ummelden müssen! Das Weitergeben des Geldes zählt nicht.

Hast du es ihm bar in die Hand gedrückt oder warum kannst du nichts beweisen? Auch sowas ist eben ein Stück Leichtgläubigkeit (Dummheit?). Ansonsten, wenn es Kontoauszüge gibt, kannst du es doch belegen.

Ich würde bei der Kindergeldkasse vorsprechen, alles noch einmal erklären und genau fragen, was Du evtl. noch zu erwarten hast.

Zweitens würde ich mir Deinen Ex mal vorknöpfen und mit ihm Tacheles reden. Er weiß doch genau, dass er Dich betrogen hat. Hat die Kohle 2x kassiert! Ich würde sie schriftlich zurückfordern und ggf. einen Anwalt einschalten.

Wenn Du nichts beweisen kannst, wird es schwer. Dann verbuche es unter Lehrgeld.
 

Ikewa

Aktives Mitglied
Solltest Du ihm immer Bargeld gegeben haben, kannst Du Dir das immer noch von ihm quittieren lassen, geh zu ihm mit einer ausgefüllten Quittung. Wenn er die Quittung unterzeichnet kannst Du diese ja ans Amt schicken und Dein Ex kann das wieder in Ordnung bringen - schliesslich hat er auch doppelt kassiert. Wenn er die Quittung nicht unterzeichnet, dann relativieren sich vielleicht auch Gedanken wie dieser hier: "Ich möchte auch nicht das mein Ex dafür am Ende doch irgendwie büßen muss."

Im Moment nimmt Dein Ex jedenfalls billigend in Kauf, dass Du strafrechtliche Konsequenzen (im Ernstfall also auch eine Haftstrafe) abbekommst. Das hätte wiederum Konsequenzen in Bezug auf das Kind, das bei Dir lebt.

Ich würde es an Deiner Stelle wirklich mit der Quittung probieren, weil Du spätestens dann weisst womit Du es zu tun hast.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo, dass Du Dir Gedanken machst, das ist verständlich, aber es ist jetzt nicht so schlimm, dass Du Dich verrückt machen musst.

Du hast allerdings versäumt, sofort der Kindergeldkasse die familiären Veränderungen mitzuteilen, wozu Du verpflichtet bist (steht auf jeden Fall im Info-Heftchen zur Kindergeldzahlung und auch oft auf den Briefbögen). Du hast jetzt das Kindergeld bezogen, obwohl Du eigentlich nicht mehr Kindergeldberechtigte warst, denn das Kind lebte nicht mehr in Deinem Haushalt. Dieser Bescheid wird nun rückgängig gemacht und Dein Ex erhält das Kindergeld.
Ich würde auf jeden Fall auf jeden Bescheid und jede Einspruchsentscheidung schriftlich reagieren, lies bitte die Rechtsbehelfsbelehrungen genau und halte Dich an die Fristen!!!!! Denn wenn ein Bescheid erstmal rechtskräftig geworden ist, hast Du keine Chance zur Änderung. Die Kindergeldkasse hält sich an Dich, weil Du das Geld unberechtigt erhalten hast ...
Aber mit strafrechtlichen Konsequenzen hast Du nicht zu rechnen, sprich am Besten so schnell es geht, mit Deinem Bearbeiter und versuche eventuell noch was zu regeln, wenn Du die Weitergabe beweisen kannst, kannst Du das nicht, hast Du leider schlechte Karten.
Viel Erfolg,
lg Eisherz
 

Babyff08

Mitglied
Ja ich hab es ihm immer Bar gegeben, weil man ihm immer und zu jederzeit vertrauen konnte. Und das mit der Quittung unterschreiben das wird er bestimmt nicht mehr machen, da hab ich auch schon dran gedacht.
Und weshalb ich nicht will das er eins auf den Deckel bekommt ist weil ich eben noch was für ihn empfinde.Andererseits will ich auch keinen weiteren Ärger...
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Ja ich hab es ihm immer Bar gegeben, weil man ihm immer und zu jederzeit vertrauen konnte. Und das mit der Quittung unterschreiben das wird er bestimmt nicht mehr machen, da hab ich auch schon dran gedacht.
Und weshalb ich nicht will das er eins auf den Deckel bekommt ist weil ich eben noch was für ihn empfinde.Andererseits will ich auch keinen weiteren Ärger...


Wieso soll er eins auf den Deckel bekommen, Du hast leider den Fehler begangen, dass Du bei der Kindergeldkasse die Veränderung nicht angegeben hast, denn Du warst ab dem Moment, wo er das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr kindergeldberechtigt für dieses Kind. Denn das war er ...

Du wirst keinen Ärger bekommen, außer, dass Du das unberechtigt erhaltene Geld zurückzahlen musst. Ich würde trotzdem versuchen, es der Kindergeldkasse zu beweisen, dass er es erhalten hat, wenn er natürlich abblockt, hast Du schlechte Karten. Nicht er ist in der Beweisposition, sondern Du ...

Lg Eisherz
 

egal0815

Aktives Mitglied
Ja ich hab es ihm immer Bar gegeben, weil man ihm immer und zu jederzeit vertrauen konnte. Und das mit der Quittung unterschreiben das wird er bestimmt nicht mehr machen, da hab ich auch schon dran gedacht.
Und weshalb ich nicht will das er eins auf den Deckel bekommt ist weil ich eben noch was für ihn empfinde.Andererseits will ich auch keinen weiteren Ärger...
Wenn er es dir nicht mehr Quittiert, würde ich mir keine Sorgen um ihn machen, wenn es ihm so egal ist, das du Ärger bekommst.

Gabs denn Zeugen, die gesehen haben, das du ihm das geld gegeben hast oder hat er es mal anderen gegenüber erwähnt ?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Konsequent reagieren!

Definitiv gibt es Kindergeldkassen,die weder auf Widerspruch oder Erklärung sachgerecht antworten,noch "kulant" sind.:mad::mad::mad:

Da es sich um STEUERSTRAFRECHT handelt, muß man sowohl mit SOFORTIGER VOLLSTRECKUNG als auch Strafverfahren rechnen.

Auf "Du hast Glück,rede noch mit denen" würde ich mich bei FINANZAMTSDINGEN nie verlassen!

Strittiges KG wird nicht vor Sozialgerichten sondern vorm Finanzgericht verhandelt.
(Beispielverfahren durchlesen,in der Jurathek fragen...)

Was absolut oberschoflig ist, ist das NICHTUNTERZEICHNEN der Durchreichungserklärung.

Da der Vater das KG ERHALTEN hat,nämlich durch die einvernehmliche Überleitung(!), begeht er hier ganz bewußt einen (Steuer-)Betrug.

Er war eben NICHT "berechtigt" ,es NOCHMAL zu kassieren!

Während Du "ohne Vorsatz" Dich unkorrekt verhieltest (die Überleitung an den Vater hättest Du monatlich der KG-Kasse anzeigen können/müssen! DAS hätte Dich entlastet!!!),
zieht er gerade ganz bewußt einen Betrug durch!
Und verhindert durch Unterschlagung,daß Du Dich entlasten kannst bei der KG-Kasse!

Denn Du bist bezüglich des Kindergeldes "entreichert"--Du hast es an den BERECHTIGTEN geleitet!

Entweder,er gibt es Dir für die strittigen Monate komplett zurück--und Du kannst dann an die KG-Kasse zurückzahlen---oder
er unterzeichnet Dir die "Erklärung des Erhaltes" und reicht SEINERSEITS die doppelten Gelder zurück.


Bitte---mach alles SCHRIFTLICH -laß ihm über einen seriösen Boten oder RA dieses Schriftstück zukommen :

Sehr geehrter Berthold Betrüger!
Hiermit bitte ich um Erhaltsbestätigung sowie Unterschrift unter meine Sachverhaltsschilderung an die KG-Kasse
(in den Monaten Mai-Sept. wurde wg.Wohnortswechsels das KG für unseren Großen taggenau an Dich von mir übergeben..)...
und entweder RZ an mich (Kontonummer XXX) ... oder RZ der ÜBERZAHLTEN MONATSBETRÄGE an die KG-Kasse und Nachweis darüber zu meinen Händen ,

Für Deine Antwort/RZ habe ich mir den 20.3.2010 vorbehalten.

Nach fruchtlosem Verstreichen -- unvollständiger Zahlung und/oder
Ausbleiben der Empfangsbestätigung werde ich
OHNE WEITERE KORRESPONDENZ
meinerseits Anzeige erstatten und den Sachverhalt bei der KG-Kasse darlegen.

Mit freundlichen Grüßen !
Erna Ehrlich "
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Es wird einen neuen Bescheid geben, mit diesem wird die Kindergeldzahlung für den Zeitraum aufgehoben, in welchem Dein Kind nicht mehr bei Dir gewohnt hat und Du musst das unberechtigt erhaltene Kindergeld zurückzahlen.
Aber: es wird kein Strafverfahren geben.
Die Unterlassung der Mitteilung "ohne Vorsatz" wird nicht so durchgehen, denn laut dem Merkblatt für Kindergeld warst Du verpflichtet, Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Und Unwissenheit schützt vor Strafe leider nicht ... Es zählen nur die Tatsachen, und Tatsache ist, Du hättest das Kindergeld nicht mehr erhalten dürfen.
Und Deinem Ex eine Unterschlagung oder einen Betrug vorzuwerfen, das geht so einfach nämlich nicht, denn er war seit dem Zeitraum der Aufnahme des Kindes in seinen Haushalt berechtigt, das Kindergeld zu empfangen, welches aber Dir ausgezahlt worden ist. Für die Kindergeldkasse ist der Empfänger des Kindergeldes maßgeblich und der warst nun einmal Du. Und deshalb bist Du auch zur Rückzahlung an die Kindergeldkasse verpflichtet.
Richtig ist, dass das Finanzgericht zuständig ist für diese Streitfragen.
Alles andere musst Du auf dem Zivilrechtswege dann klären, allerdings bist Du in der Beweislast, dass Du ihm das Kindergeld übergeben hast. Und eine Entreicherung greift hier leider nicht, siehe vorstehenden Text. Und letzten Endes steht ja Aussage gegen Aussage, Du sagst, Du hast ihm das Geld weitergeleitet, er sagt, Du hast es nicht ... Objektiv gesehen, hat jeder von Euch beiden 50 Prozent Recht ... aber vor dem Gericht zählt nicht eine Beteuerung, sondern stichhaltiger Beweis ... den Du erbringen musst.
Und ich kann Dir aus eigenem Erfahren versichern, es gibt nicht nur unsachgemäße Bearbeitung von Kindergeldkassen ... nicht überall, ein Pauschalurteil ist in meinen Augen subjektive Ansicht.
Lg Eisherz
 

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