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Kindergeld nachzahlung für 18 jährige Mutter

Jumi-chan

Mitglied
Hallo ihr lieben ich muss jetzt noch mal was neues schreiben obwohl das alte noch offen ist.

Meine Mutter erhielt gestern einen Brief das mir eine Summe X (etwas über 100 Euro) kindergeld nachgezahlt wird.

Nun wird das ja eigentlich auf das alg2 angerechnet. Es handelt sich um Kindergeld für mich (besuch von abendschule).
Vorher sollte mein Vater das immer überweisen da wurde es auch angerechnet.

Es is nur so das ich bei meinen Eltern schulden hatte (Fahrtkosten, Handy,Telephon, Internet und so weiter), die Summe entspricht dem Kindergeld das musste ich mühsam jeden Monat irgendwie zusammenkratzen und konnte meinen Führerschein deswegen nicht von meinem ersparten bezahlen. Dürfen die das jetzt bis auf die 30 euro pauschale anrechnen?
Darf es in so einem Fall wie meinem also Mutter KG berechtigt Kind KG berechtigt überhaupt angerechnet werden? Oder greift da eine sonderregelung? Ich hab im Internet nur den Normalfall finden können...

Ich hab etwas Angst an das Geld zu gehen kann es aber gerade dringend gebrauchen...Bin etwas ratlos :confused:

Lg
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Wenn es sich um eine Nachzahlung handelt fällt es nicht in die Grundabsicherung, sondern ist vielmehr ein Eingeständnis einer schuldhaften Nachlässigkeit von Seiten des Amtes.
Gib das Geld aus.
Sollte es diesbezüglich zu einer Nachforderung von Seiten des Arbeitsamtes kommen - auf das Sozialgericht gehen und über einen Rechtspfleger eine einstweilige Verfügung beantragen. (kostet nichts, außer ein wenig Zeit)
 

Jumi-chan

Mitglied
Ich bin gerade aus allen Wolken gefallen als ich den Brief geöffnet habe, es handelt sich nicht wie Meine Mutter mir sagte um etwas mehr als 100 Euro sondern um 1500 Euro o_O demnach ist tatsächlich von Juni bis jetzt der Gesamtbetrag nachgezahlt worden.

Darf ich über diesen verfügen? Kindergeld würde in dem Zeitraum nicht angerechnet da ich ja keins bekam.
Mein Rechtsverdreher ist ja erst am Montag zu erreichen und ich will mich nicht strafbar machen, bin ich verpflichtet das dem Amt zu melden?

Lg
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Ich bin gerade aus allen Wolken gefallen als ich den Brief geöffnet habe, es handelt sich nicht wie Meine Mutter mir sagte um etwas mehr als 100 Euro sondern um 1500 Euro o_O demnach ist tatsächlich von Juni bis jetzt der Gesamtbetrag nachgezahlt worden.

Darf ich über diesen verfügen? Kindergeld würde in dem Zeitraum nicht angerechnet da ich ja keins bekam.
Mein Rechtsverdreher ist ja erst am Montag zu erreichen und ich will mich nicht strafbar machen, bin ich verpflichtet das dem Amt zu melden?

Lg
Das Kindergeld gilt mit der Nachzahlung aber als nunmehr "gezahlt" und kann nicht so einfach als Eingeständnis einer schuldhaften Nachlässigkeit von Seiten des Amtes, wo wie es Petra schrieb, gewertet werden. Es gibt sicher auch eine behördliche Begründung, warum das Kindergeld erst jetzt gezahlt worden ist. Und das kann viele Gründe haben, die wir aber in Deinem Fall nicht kennen.

Du wirst es ja jetzt bis Montag nicht ausgeben. Besser ist, Du sprichst mit Deinem "Rechtsverdreher", dann bist Du auf der sicheren Seite und schützt Dich vor bösen Überraschungen.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo Jumi-Chan,
Gib das Geld bloß nicht aus.
Nun es hat meines Empfindens auch etwas mit Ehre zu tun.
Falls die vom Amt dir kein Kindergeld als Einkommen angerechnet haben, dann ist das meiste davon wohl dem Amt. Denn du bist verpflichtet anzugeben ob du Kindergeld erhälst oder nicht. Das hast du im Antrag mit deinem Namen unterschrieben. Und wenn du einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Eindruck bei denen hinterlassen willst, dann hälst du es für alle Fälle nochmal bereit.

Wenn du neugierig bist, und herausfinden willst ob du mit dem Gedanken liebäugeln kannst das du es behalten darfst, dann nimm dir doch mal deinen Bescheid von letzten Monat und schau nach, ob die den Betrag des Kindergeldes als Einkommen aufführen, wenn dem so ist, dann wurde es auch als Einkommen berechnet/aufgelistet.
Und dann kannst du es vermutlich für dich verwenden.

Kannst du dich vielleicht erinnern, das du mal eine Gespräch mit dem Jobcenter darüber hattest, das du kein Kindergeld bekommst?

Besprich das erst mit deinem Rechtsanwalt. Ist in jedem Fall sicherer.

Liebe Grüße Pecky
 

Jumi-chan

Mitglied
Hallo Jumi-Chan,
Gib das Geld bloß nicht aus.
Nun es hat meines Empfindens auch etwas mit Ehre zu tun.
Falls die vom Amt dir kein Kindergeld als Einkommen angerechnet haben, dann ist das meiste davon wohl dem Amt. Denn du bist verpflichtet anzugeben ob du Kindergeld erhälst oder nicht. Das hast du im Antrag mit deinem Namen unterschrieben. Und wenn du einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Eindruck bei denen hinterlassen willst, dann hälst du es für alle Fälle nochmal bereit.

Wenn du neugierig bist, und herausfinden willst ob du mit dem Gedanken liebäugeln kannst das du es behalten darfst, dann nimm dir doch mal deinen Bescheid von letzten Monat und schau nach, ob die den Betrag des Kindergeldes als Einkommen aufführen, wenn dem so ist, dann wurde es auch als Einkommen berechnet/aufgelistet.
Und dann kannst du es vermutlich für dich verwenden.

Kannst du dich vielleicht erinnern, das du mal eine Gespräch mit dem Jobcenter darüber hattest, das du kein Kindergeld bekommst?

Besprich das erst mit deinem Rechtsanwalt. Ist in jedem Fall sicherer.

Liebe Grüße Pecky
Also bis Mai habe ich Geld erhalten da wurde es auch angerechnet, ging damals aber noch an meine Eltern und musste mir überwiesen werden.
Nun ist es so das ich bei Alg2 Antragstellung dazu aufgefordert wurde im Mai zur Vollendung des 18ten Lebensjahres das KG selber zu beantragen das wurde abgelehnt weil ich ja die 8 Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz gewesen währe der für Schüler ja aber nicht greift zumal ich Schulpflichtig war.

Jetzt kam der Brief.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Nun, ich habe die Vermutung, das dies nachgezahlte Geld angerechnet wird, und zwar rückwirkend, zu dem Zeitraum ab Juni, auf die einzelnen Monate verteilt.
Hört für mich alles so an.
Ja, das ist schade, aber da es Einkommen ist, muß es angerechnet werden.

Sprich trotzdem mit deinem Rechtsanwalt, wie er die Situation beurteilt.

Liebe Grüße Pecky
 
P

Pharasia

Gast
Mich würde ja gerne interessieren, was aus der Situation nun geworden ist. Ich hoffe sehr, dass die TE noch das komplette Geld besitzt und es nicht schon ausgegeben hat...
 

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