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Kindergeld: Fahrtkostennachweis oder reicht km Angabe?

grübelienchen

Aktives Mitglied
hallo,

also mich würde interessieren, in wie weit ich die fahrtkosten beim kindergeld (wegen dem einkommensnachweis) nachweisen muss. reicht es, wenn man die kilometer im antrag angibt oder werden sonstige nachweise gefordert?

liebe grüße
grübi
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
ich meinte das gesetzliche kindergeld. welche nachweise wollen die da. jetz hab ich endlcih ne antowtr von denen bekommen und jetz wollen sie denn wissen mit wem ich gefahren bin, reicht da ein name riecht eine adresse.. wolen sie ein kennzeichen. was wollen die genau?????? fragen über fragen ....
 
G

Gelöscht 3807

Gast
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Fahrtkosten und Kindergeld nicht :confused:

Der Antrag der Familienkasse enhält nicht mal Felder wo man solche
Angaben machen könnte :D


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf

vielleicht geht es darum, den anspruch zu prüfen ob sie noch kindergeldberechtigt ist.(ausbildung?verdienst?)
ansonsten kann ich leider nicht weiterhelfen. ich würde aber nur einen namen angeben..
 
E

engelbonn

Gast
vielleicht geht es darum, den anspruch zu prüfen ob sie noch kindergeldberechtigt ist.(ausbildung?verdienst?)
ansonsten kann ich leider nicht weiterhelfen. ich würde aber nur einen namen angeben..

Ahh langsam dämmerts, es geht um eine bereits bestehendes erwachsenes Kind :daumen:

Ich dache die TE wäre Mutter geworden und es geht um ein "neues" Kind :p
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
um euch aufzuklären

ich hab folgendes problem:

ich hab festgestellt ich komme dieses jahr über die einkommensgrenze, weil mein bafög erhöht wurde und ich nen wenig dazu verdient habe. jetz war ich am überlegen wie ich noch unter die einkommensgrenze komme und dann kamen mir die fahrtkosten und schulgebühren in den sinn. ja nun wollen die wissen mit wem ich gefahren bin bzw mit wessen auto. und ich weiss nciht was genau die wissen wollen. einen namen ,ein autokennzeichen. adresse und wie die das prüfen....????

und ich frage mich was genau die wissen wollen und wie genau sie das ganze denn nun berechnen. hab jetzt schon mal gesehen sie berechnen nur eine einfache strecke,also schon mal nicht hin- und rückfahrt.

mit welchem betrage kann ich bei den fahrtkosten rechnen, weil ich das für mich gerne abschätzen würde ob es nun passt oder nicht.

dann was ich komisch finde. einmal heisst es man bekommt eine entfernungspauschale egal wie man zur schule etc hingekommen ist, dann heisst es wenn man mit na mitfahrgelegenheit gefahren ist, bekommt man es nur anteilig. ich will einfach wissen womit ich rechnen kann.

ich bin grade echt um jede hilfe dankbar.
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
hab bisher nichts groß an sozialabgaben. mache nur nen 400 euro job und der rest läuft über halbwaisenrente (krankenversicherung etc)

hab den ganzen kram mitlerwiele weg und hoffe die antworten bald endlich mal was denn nun ist. also drückt die daumen
 

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