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Kinder zurückholen?

RaW

Mitglied
Hallo, ich bin’s mal wieder. Die Vorgeschichte steht unter http://www.hilferuf.de/forum/familie/81122-trennung-von-frau-und-kindern.htmlhttp://www.hilferuf.de/forum/familie/81122-trennung-von-frau-und-kindern.html
Bzw.

http://www.hilferuf.de/forum/familie/83611-ploetzlich-scheidung-eingereicht-was-nun.html

Nachdem meine Frau mich ja nun „ausgetrickst“ hat (aus dem Jahr „Auszeit“ mit entsprechenden mündlichen Vereinbarungen ist ja nun ein offizielles Trennungsjahr mit ganz anderen Bedingungen geworden), geht es wohl nun in die nächste Runde. Schon nach relativ kurzer Zeit lieferte sie ja schon einmal die Kinder bei mir ab („Ihr wohnt jetzt wieder bei Papa“), weil es heftigen Streit mit den Kindern gab. Ich habe mich zwar gefreut, dass die Kinder wieder bei mir waren, mir war aber auch klar, dass das nur eine Kurzschluss-Reaktion meiner Frau war. Und so war es auch. Gleich ging sie zum Anwalt und der machte mir klar, dass die Kinder zur Mutter gehören und ich brav sein sollte. Als der anwaltliche Brief bei mir ankam, waren die Kinder allerdings längst wieder in ihrem ungeliebten neuen Heim. In dem Brief stand auch, dass ich von nun an ordentlich Unterhalt zu zahlen habe und meine Kinder nur noch alle 2 Wochen sehen dürfte.

Vor zwei Wochen war nun Zeugnis-Ausgabe und ich ging in die Schule, um das letzte Grundschul-Zeugnis meines ältesten Sohnes mitzuerleben. Er erzählte mir, dass es am Vorabend wieder Streit gab und die Kinder sich sofort entscheiden sollten: Meine Frau käme gegen Mittag die Kinder abholen und wer bei ihr ins Auto steigt, bleibt bei ihr, wer nicht bei Papa. Und das wäre dann endgültig. Ich hätte nichts lieber getan, als zu sagen: „Na dann komm mit!“, bat ihn aber, mit meiner Frau mitzufahren und erst mal die Ferien zu genießen. Ich würde gern erst mal etwas Ruhe einziehen lassen und dann im August alles klären wollen. Ihm kamen die Tränen und ich hätte ihn fast weggetragen. In dem Moment bog das Auto meiner Frau ein, mein Sohn ging hin und ich nach Hause.

Fünf Minuten später klingelte es an der Haustür und der Grosse und einer der Kleinen standen vor Tür. Sie waren total begeistert: „Wir wohnen jetzt wieder hier!“. Ich habe mich natürlich gefreut. Meine Frau rief die beiden drei Tage später noch zwei mal an und wollte nun wohl die „richtige“ Entscheidung hören. Sie blieben aber dabei. Abends rief sie mich dann an, ich könnte die Sachen der Kinder bei ihr abholen, sie würde sie vor die Haustür stellen. Da es gerade anfing zu regnen, fuhr ich gleich hin und sammelte drei Müllsäcke ein. Da waren allerdings nur Schulsachen, Bücher und CDs drin. Also musste ich den beiden erst mal zum Anziehen kaufen.
Vorher war schon ausgemacht, dass die Kinder (alle 3) die erste Ferienwoche beim Bruder meiner Frau verbringen würden. Der wollte die Kinder wiederum bei meiner Schwiegermutter abholen. Dorthin sollten sie dann auch zurück und meine Frau wollte dort noch eine Woche mit ihnen urlauben. Ich brachte also die beiden Kinder zu meiner Schwiegermutter. Meine Frau hatte unser drittes Kind bereits Tage vorher dorthin gebracht und dazu gesagt, er dürfe nicht mit zu ihrem Bruder, sie wolle ihn nicht auch noch verlieren (?). Ich sagte zu meiner Schwiegermutter, sie könne ihn ruhig mitfahren lassen, er würde sich bestimmt freuen. Dann fuhr ich wieder nach Hause. Vorher sollte ich „meinen“ beiden noch versprechen, sie abzuholen, bevor Mama kommt. Sie hätten Angst, sie müssten wieder zurück zu ihr. Ich sagte, dass sie keine Angst vor Mama haben bräuchten, ich würde das schon mit ihr klären.
Alle Kinder fuhren dann zu meinem Schwager (nachdem sich der „verbliebene“ Sohn das OK seiner Mutter geholt hatte). Als ich am nächsten Tag dort anrief, berichteten mir die Kinder, dass Mama ihnen gesagt hätte, sie könnten gar nichts entscheiden und müssten wieder zurück zu ihr. Ich beruhigte sie und sagte ihnen, wenn sie wirklich wollten, könnten sie auch bei mir wohnen. Ende der Woche kam dann – wie beim letzten Mal – wieder ein Brief vom Anwalt meiner Frau, ich dem wieder gebeten wurde, den neuen „Lebensmittelpunkt“ meiner Kinder zu respektieren usw. nebst Drohungen mit gerichtlichen Schritten. Ich war gleichzeitig wütend und amüsiert. Einen Tag danach kam wieder ein Brief – diesmal vom Jugendamt. Meine Frau wäre dort vorstellig geworden und man lädt mich nun zur Beratung ein. Nun, da werde ich auch hingehen.
Mir stellt sich nun die Frage: Soll ich das so „weiterlaufen“ lassen? Das würde bedeuten, meine Frau sackt die Kinder wieder ein. Vor „meinen“ beiden stehe ich dann als nicht sehr vertrauenswürdig da – und ich möchte ja die Kinder zurück. Möglichst alle drei. Momentan ist noch nichts geklärt. Mit meiner Frau kann ich darüber nicht reden, ihre Meinung ist sowieso klar (siehe Anwalt). Sie ist wohl auch auf Kindergeld und Kindesunterhalt angewiesen und könnte sonst ihren Haushalt gar nicht finanzieren. Ich vermute, dass die Kinder (wenigstens die zwei) auch später noch gern bei mir wohnen würden. Ich weiß auch, dass es bald wieder zu Zoff zwischen meiner Frau und den Kindern kommen wird, sie ist da oft sehr impulsiv und wird dann schnell mal ungerecht.
Ich habe keine Angst vor dem Termin beim Jugendamt, möchte aber auch nichts „verbauen“.
Was meint ihr?
 
M

menschenrechte

Gast
Hmmm ... mal aus der Ecke einer Mutter gesprochen:

Was da läuft entspricht niht dem "Kindeswohl". Ja, ich weiss ... leicht gesagt, insbesondere wenn die Eltern zu Kindern mutieren.

Generell haben die Kinder das Recht auf BEIDE Eltern. Da sich dies oft sehr schwierig gestaltet, rate ich nicht den Weg zum Jugendamt.

Geht gemeinsam mit dem Problem zur EFB. Lasst Euch eine Verschwiegenheitspflichtserklärung unterschreiben - auch wenn sie Euch sagen werden, dass sie dieser eh unterliegen.

Dort sollte man Euch angemessene Lösungswege aufzeigen.

Ansonsten rate ich Dir Kontakt mit VafK aufzunehmen. Diese sind regional vertreten und haben mehr als genug Erfahrungen mit solchen Farces.
 
M

menschenrechte

Gast
@menschenrechte: Was ist EFB und was machen die?
Danke!
Das ist die Erziehungs- und Familienberatungsstelle. Zwar werden sie durch das Jugendamt finanziert, sollen aber unabhängig sein. Bestehe einfach auf eine Schweigepflichtserklärung.

Das Ziel der EFB ist es schlichtweg zu vermitteln. Ob nun zwischen Kindern oder Eltern, aber auch Angehörige etc.
 

RaW

Mitglied
@menschenrechte: Danke. Mit wem soll ich zur EFB gehen? Meine Frau geht da mit Sicherheit nicht hin, sie verfolgt ja ihre eigenen Ziele. Und den Kindern möchte ich sowas gern ersparen, es sei denn, die EFB kann tatsächlich sowas "kindgerecht" machen.

Grüße
RaW
 
M

menschenrechte

Gast
Meine Erfahrung zeigte mir, dass sie sehr kindgerecht sind. Mit Kindersitzecken und reichlich pädagogisch wertvollem Spielzeug.

Also wir sid damit recht zufrieden. Diese Leute sindnicht zu aufdringlich und bieten konstruktive Hilfen an. Solltest Du die Lösungsansätze nicht umsetzen können, arbeiten sie hilfreich mit Dir zusammen. Allerdings nur wirklich ohne Vorbehalte, wenn Du den ersten Schritt tust.

Ich rate Dir auf jeden Fall von unseriösen privaten Beratungsstellen ab. Laut KJHG - auch SGB VIII genannt - sind diese Beratungen kostenfei für Dich. Nur diese spargelschiessenden privaten sind der Graus, da auch immens teuer! Hier kann nicht gewährleistet werden, dass man sich nach Kindeswohl und -willen richtet. Da stehen finanzielle Ausschöpfungen im Vordergrund.
 
M

menschenrechte

Gast
Meine Vorschreiberin hat fast zeitgleich mit mir geschrieben, daher muss ich folgende Kriterien ausführen:

Eine "offizielle EFB" ist sehr wohl in jedem Jgendamt zu finden. Insofern Scheidungen stattfinden und es um Sorgerechtsentscheidungen - egal ob in Teilbereichen oder ganz - geht, wird automatisch das Jugendamt involviert. Zumindest in einem Fall wie Eurem, wo die Eltern sich nicht "grün" sind.

Verfahrenspfleger und Gutachter, insbesondere wenn sie ihren Lebensunterhalt fast oder ausschliesslich über Gerichtsverfahren verdienen, werden einen Sch.... tun, gegen die Bedürfnisse des Jugendamtes zu handeln, da hierdurch ihre Existenz gefährdet wäre. Hierzu bleibt anzumerken, dass derartige Leute, wenn sie zu 70% oder gar mehr ihren Lebensunterhalt aus der gerichtlichen Tätigkeit bestreiten, unzulässig sind!

Suche Dir einen Anwalt für Kindschaftsrecht und lasse Dich auf keinen Fall auf irgendeinen Dipl-Soz-Päd ein! Diese Leute helfen in den meisten Verfahren nicht, sondern bilden "riesige Felsen" auf Eurem Weg!

Viel Erfolg bei der Lösungsfindung!!
 
M

menschenrechte

Gast
Das Problem ist hier doch, dass die Frau jegliche Kommunikation und Kooperation mit dem Vater verweigert.

Mit deinen Ausführungen hast du Recht, nur wenn sie nicht mit hingeht??

Ich hatte mit keiner Silbe erwähnt, dass er mit seiner Frau hingehen müsse. Die EFB´s shreiben den anderen Elternteil selbst an. Sollte hier ene Verweigerung seitens der KM aufkommen, so wäre die Lage für den KV positives Feedback seitens der EFB.
 
M

menschenrechte

Gast
Sorry, hatte ich noch vergessen .... zur EFB darf man auch eine andere Person seines Vertrauens mitnehmen. Diese sollte allerdings neutral sein, um keinen Interessenkonflikt - insbesondere bei den Kids - zu verursachen.
 

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