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Kinder wurden bei der Scheidung dem Ehemann zugesprochen

Freundlich

Mitglied
Ich schreibe für eine gute Bekannte.
Bei der Scheidung stritten sich beide Ehepartner um das Sorge und Aufenthaltsrecht der Kinder.
Der Ehemann unterbreitete dem Jugendamt über seinen Anwalt Lügen und stellte seine Ehefrau als Gefahr für die Kinder hin.
In ihrem Namen schrieb ich ihrem Anwalt, ob eine Unterlassungsklage angebracht währe und dass er diesen Lügen wiedersprechen müsse.
Leider verlor ich anschl. die Bekannte einige Zeit aus den Augen und erfuhr später, dass ihr Anwalt nichts unternahm und ihr die Kinder weggenommen wurden, obwohl die Kinder (12,14,16) bei der Mutter bleiben wollten.
Erschwerend kommt hinzu, dass der inzwischen Ex-Ehemann Ingenieur ist und sie aus Asien kommt und zwar schon seit ihrem 14 Lebensjahr in Deutschland lebt, aber eben nicht seinen Bildungsgrad hat.
Wie mir die Kinder bestätigten, warf er seine eigenen Verfehlungen seiner Frau vor und da kein Wiederspruch kam, handelte das Jugendamt.
Das diese durchaus nicht überfordert ist konnte ich selbst sehen.
Sie nehmen beim Vater schaden und nicht bei der Mutter.
Was kann sie unternehmen um ihre Kinder zurückzubekommen?
 

Freundlich

Mitglied
Ich habe sie zu einem neuen Anwalt begleitet. Ich werde nur nicht so recht schlau aus ihr, was dieser machte. Denn sie beklagte, dass sie den Anwalt und noch Gericht bezahlen mußte. So fühlte sie sich noch bestraft. Der Anwalt meinte wohl, solange das Jugendamt keinen Handlungsbedarf sehe, würde das Gericht auch nichts unternehmen. Offenbar interessiert sich jedoch das Jugendamt nicht in welchen Verhältnissen die Kinder nun leben und zum lügen erzogen werden und eine Erziehung ansonsten nicht mehr stattfindet. Die Kinder werden mit Computerspielen und TV ruhiggestellt. Da sie damit und mit Geschenken während der Scheidung vom Vater bestochen wurden, waren sie seither teilweise unentschlossen. Sehen es inzwischen offenbar ein, da die Schulnoten schlechter werden und Versetzung gefährdet ist, sie es bei der Mutter doch besser haben.
Ich mache dem Jugendamt und dem Gericht keinen Vorwurf. Aber könnte das was bringen, wenn ich als Ausenstehender mit dem Jugendamt rede? Die sollten eben einfach mit den Kindern reden und die Verhältnisse prüfen, in die sie sie gegeben haben.
 

Bronfenbrenner

Aktives Mitglied
Ist das Kindeswohl beim Vater gefährdet? Also ist das körperliche und seelische Wohl in Gefahr?

Ich denke eher nicht. Jedenfalls so wie du es schilderst. In solchen Fällen unternimmt das JA meines Wissens gar nichts, warum auch. Das müssen eigentlich die Erwachsenen unter sich klären und je nach Alter des Kindes kann es äußern, wo es leben möchte.
Dann entscheidet das Gericht.
 

Freundlich

Mitglied
Die Kinder wahren leider nicht immer entschlossen genug bei der Mutter zu bleiben und wie gesagt, wurden die Kinder bereits gegen ihren Willen vom Gericht dem Vater zugesprochen. Dieser hat mit Lügen und duch die Untätigkeit des Anwaltes seiner Frau den Prozess zu seinen Gunsten entscheiden können. Der Wiederspruch wurde kostenpflichtig abgelehnt.
Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt scheint auch sehr vom Ex-Mann eingenommen zu sein und ihm zu glauben. Doch die Kinder bestätigen mir, dass er lügt und es seine Verfehlungen sind, die er seiner Frau unterstellt.
Gefahr an Leben besteht für die Kinder beim Vater nicht. Aber er erzieht sie zum lügen, schüchtert sie ein, behauptet sie müssen sonst in ein Heim. Er stellt sie dann eben mit Computer-Spielen, TV und Geschenken ruhig.
Ich dachte schon daran, ob es was bringt, wenn ich mit dem Jugendamt spreche. Doch wenn die Sachbearbeiterin voreingenommen ist, wird sie mir sicherlich Befangenheit unterstellen. Ich kenne den Ex-Mann nicht, kenne nur die Seite der Mutter und ihrer Kinder. Aber was würde geschehen, wenn ich das Jugendamt überzeugen könnte, dann kämen sie womöglich wirklich in ein Heim, da die Mutter ja kein Sorgerecht hat?
Aber es ist doch ein Unding, dass ein Wiederspruch einfach kostenpflichtig abgelehnt wird.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Gefahr an Leben besteht für die Kinder beim Vater nicht. Aber er erzieht sie zum lügen, schüchtert sie ein, behauptet sie müssen sonst in ein Heim. Er stellt sie dann eben mit Computer-Spielen, TV und Geschenken ruhig.
Mit diesen Vorwürfen kommt ihr nicht weit. Das sind Standardanklagen, wenn es ums ABR geht.

Die ganze Sache ist nicht rund, da fehlen Angaben. WAS genau warf der Vater der Mutter vor? Was war für das Gericht ausschlaggebend genug den Willen von Kindern in dem Alter zu übergehen? Das ist nämlich schon ungewöhnlich. Bist du sicher, dass die Kinder bei der Anhörung gesagt haben, sie möchten zur Mutter?

Und natürlich muss der neue Anwalt bezahlt werden, sofern kein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.
 

RaW

Mitglied
Um was für Verfehlungen geht es denn überhaupt?
Ich bin selbst gerade kurz vor der Scheidung (die meine Frau eingereicht hat) und mußte mir in der Trennungsphase Verfehlungen vorwerfen lassen, die ich nie begangen habe. Schließlich blieb mir nichts weiter übrig, als nach etlichen Drohungen per Anwalt meiner Frau selbst vor Gericht zu ziehen, um Vater für unsere drei Kinder bleiben zu können.
Es steht mir nicht zu, darüber zu richten, wer in diesem Fall das "bessere" Elternteil ist. Kinder brauchen immer beide Eltern. Das ist das Wichtigste. Und letztlich ermöglicht auch nur ein normaler Umgang beider Eltern mit ihren Kindern ihr Selbstverständnis - und damit ihre Würde.
Ich würde der Mutter empfehlen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder einzuklagen. Das habe ich auch gemacht - und es kam eine Einigung im Sinne der Kinder heraus. Ich hoffe, sie trifft auf einen Richter, der auch im Sinne der Kinder handelt.
 

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