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Gast
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Hallo Gast,
Du schriebst das Du zwar "draufhauen" möchtest aber es nicht bzw selten tust.. "Klaps auf dem Hintern" aber wenn Dein Kind bockig reagiert schickst Du es aus dem Zimmer.
Auch wenn es Dir in diesem moment unendlich schwer fällt weil Du diese Kraftausdrücke nicht magst, hilft nur eines: Nimm Deinen Sohn Liebevoll an die Hand und setze Dich mit ihm an den Tisch ohne Vorwürfe und rede mit ihm warum er diese Ausdrücke gebraucht. Immer und immer wieder bis er merkt das Du interesse zeigst an IHM und nicht an seinen Ausdrücken.
Das sich der Vater nur sporadisch meldet dafür kannst Du in der Tat nichts ausser Dich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und es darüber abzuklären wegen dem Besuchsrecht. Auch damit zeigst Du Deinem Sohn das Du Dich bemühst.
Kaum ein Elternteil mag es wenn Die Kids mit Kradtausdrücken nach Hause kommen aber dann aus dem Zimmer schicken hilft leider sehr wenig. Ich kann da nur aus leidvoller Erfahrung sprechen. Heute benutzen meine Mädels keine Kraftausdrücke mehr (16 und 19) zumindest nicht zuhause und eben nur weil ich mit ihnen immer wieder geredet habe und sie ernst genommen habe und nicht diese Ausdrücke.
Ausdrücke sind in diesen Momenten ein Zeichen von: "Bitte gib mir Aufmerksamkeit ich komme grad mit einer Situation nicht klar"
Ich wünsch Dir alles gute
Rosie
Das mit dem raus schicken,hat mir damals die Mitarbeiterin vom Amt für soziale Dienste in Bremen gesagt.Weil ich Angst habe,durch meine Erfahrungen aus meiner Kindheit,dem Kind den Hintern richtig zu versohlen.Man sagte mir,wenn dein Kind schreit,aufmüpfig wird und zu diskutieren anfängt und ich schon qualmende Ohren davon bekomme,verlasse den Raum.Ist besser,als dem Kind mit Gewalt klar zu machen,daß es damit aufhören möchte.
Das mein Exmann sich nur selten meldet oder zum Geburtstag,Weihnachten und so garnicht,kann ich leider nichts für,wie Du schon schreibst.Hatte vor 3-4 Monaten Kontakt zum Jugendamt aufgebaut,um zu erfahren,wie ich Vater und Tochter zueinander bringen kann,sprich den Umgang intensivieren kann,kam nur nichts.Ich bin nicht in der Pflicht,den Vater aufzufordern,daß Kind zu nehmen.Ich stehe nur in der Pflicht,ihm das Kind auszuhändigen,wenn er es möchte.Er muss den ersten Schritt machen,nicht ich.Somit war das jugendamt für mich keine grosse Hilfe.
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