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Kenntnis von Schwarzarbeit....

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Für weitere Antworten geschlossen.
V

verry

Gast
Das müsste man dir erst mal nachweisen.
Etwas anderes wäre es wenn du die Putzfrau selbst beschäftigen würdest.
 

Gungrave

Mitglied
Also mir wäre nicht bekannt dass das strafbar ist. Wenn die Person erwischt wird wird bestimmt nicht nachgefragt wer davon gewusst hatte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Peter1968

Moderator
Thread etwas "aufgeräumt". Unterstellungen, stetige Nachfragen, Auslegungen einer Intuition, OT Beiträge, etc, habe hier eher nichts verloren.
Bitte lediglich auf die Eingangsfrage eingehen.
Es geht um die Rechtslage und einer Frage ob man sich strafbar macht wenn man nicht meldet.
Danke
 
G

Gelöscht 120117

Gast
Grad fand ich dies im Netz (s.u.).... . Krass.
Aber ich will das nicht. Wie komm ich raus aus dieser Nummer??? :eek:

>Schwarzarbeit ist ein strafrechtliches Delikt und muss als solches zur Anzeige gebracht werden. Wer davon Kenntnis hat und dies nicht zur Anzeige bringt, macht sich mitschuldig und kann unter Umständen dafür gerichtlich belangt werden. Schwarzarbeit melden ist Bürgerpflicht. Dieser Pflicht können Sie aber auch anonym nachkommen<
 

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Grad fand ich dies im Netz (s.u.).... . Krass.
Aber ich will das nicht. Wie komm ich raus aus dieser Nummer??? :eek:

>Schwarzarbeit ist ein strafrechtliches Delikt und muss als solches zur Anzeige gebracht werden. Wer davon Kenntnis hat und dies nicht zur Anzeige bringt, macht sich mitschuldig und kann unter Umständen dafür gerichtlich belangt werden. Schwarzarbeit melden ist Bürgerpflicht. Dieser Pflicht können Sie aber auch anonym nachkommen<
Quelle?
 

Knirsch

Aktives Mitglied
In der Praxis ist das kaum exekutierbar. Du sagst einfach, du wusstest nicht, dass es Schwarzarbeit ist. Wie soll das je jemand beweisen, dass du es wusstest? Überall gibt es Putzhilfen. Wie soll es jemandem von außen auffallen, dass das Schwarzarbeit ist?
 
Status
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