Fiktiver Fall.
Eine Person bewirbt sich für einen Job.
Diese Person hat vor Jahren mal eine Dummheit gemacht, die ins Führungszeugnis eingetragen wurde.
Nun bewirbt die Person sich auf einen Job und die Eintragung ist schon gelöscht.
Also steht im Führungszeugnis, dass kein Eintrag vorhanden ist.
In Unkenntnis dessen gibt die Person beim Vorstellungsgespräch die bereits gelöschte Vorstrafe an und wird nur aus dem Grund abgelehnt.
Kann die Person sich dann in den Job klagen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe?
Schließlich liegt gegen die Person nichts vor, aber aufgrund der nicht mehr vorhandenen Vorstrafe wurde die Person nicht eingestellt.
Eine Person bewirbt sich für einen Job.
Diese Person hat vor Jahren mal eine Dummheit gemacht, die ins Führungszeugnis eingetragen wurde.
Nun bewirbt die Person sich auf einen Job und die Eintragung ist schon gelöscht.
Also steht im Führungszeugnis, dass kein Eintrag vorhanden ist.
In Unkenntnis dessen gibt die Person beim Vorstellungsgespräch die bereits gelöschte Vorstrafe an und wird nur aus dem Grund abgelehnt.
Kann die Person sich dann in den Job klagen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe?
Schließlich liegt gegen die Person nichts vor, aber aufgrund der nicht mehr vorhandenen Vorstrafe wurde die Person nicht eingestellt.