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keine Lohnfortzahlung, Lohnbescheinigung, Arbeitszeitkürzung ... ...

K

Kuhstall

Gast
Ich arbeite (noch) in einem unter 400€-Job. War fast eine Woche krank.
Der AG sagt, es erfolgt keine Krankengeld-Lohnfortzahlung, weil ich keine SV-Beiträge abführe. Ich bekomme ja das Geld vom AA (HartzIV).
Urlaub nur 18 Tage bezahlter bei 6-Tage-Woche.
Lohnzettel bekomme ich nicht. Die Antwort: wir beschäftigen rund 300 Pauschalkräfte, wenn wir Jedem das schicken sollen, würde das viel Geld kosten. Und wenn ich darauf bestehe, muß ich einen frankierten Rückumschlag hin schicken. ich kann ohne Lohnbescheinigung nichts nachvollziehen!
Ich bin geneigt, über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einzuschalten. Lohnt das?
Hat mein AG recht?
Wenn ich wegen Krankheit des Kindes zu hause bleiben müßte - kein Verdienst??
Meine Arbeitszeit von 12 Stunden vor der Krankschreibung wurden reduziert auf 8 Stunden, begründet mit meiner Krankheit wurde ein zweite kraft eingestellt. Ich bin damit nicht einverstanden, aber hier glaube ich, muß ich die Arbeitsweise des AG akzeptieren - aber es ist ungerecht!!!!!!!!!!!!!
 
K

Kuhstall

Gast
Wie ist es mit der Lohnfortzahlung, wenn ein Arbeitstag gleich ein Feiertag ist und deshalb nicht gearbeitet wurde?
 
D

Deichgräfin

Gast
Im Arbeitsrecht erstreckt sich der Grundsatz der Gleichbehandlung auch auf die Teilzeitbeschäftigten. So sieht § 4 I Teilzeit- und Befristungsgesetz (im Folgenden: TzBfG) vor, dass ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. § 2 II TzBfG schließt ausdrücklich die geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 8 I Nr. 1 SGB IV („400-€-Job“ / „Mini-Job“) mit ein. Sie haben daher grundsätzlich ein Recht auf bezahlten Urlaub. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie nicht in dem Umfang beschäftigt sind wie Vollzeitarbeitnehmer. Der Urlaubsanspruch verringert sich daher anteilig entsprechend der Anzahl der Wochentage, an denen Sie arbeiten. Grundsätzlich steht Ihnen hierbei nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen jährlich anteilig zu. Wenn Ihr Arbeitgeber allerdings seinen übrigen Arbeitnehmern einen darüber hinaus gehenden Urlaub zubilligt, so partizipieren Sie aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch davon. Mit anderen Worten: Sie haben dann einen Anspruch auf bezahlten Urlaub anteilig an dem Mehrurlaub, der auch den anderen Arbeitnehmern gewährt wird.Sie haben ebenfalls einen Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Allerdings korrespondiert dies natürlich grundsätzlich auch mit der Verpflichtung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizubringen. Sie sollten daher nach alledem Ihren Arbeitgeber auf Ihre Ansprüche und die oben geschilderte Gesetzeslage hinweisen und ihn dazu auffordern, Ihnen bezahlten Urlaub und Entgeltzahlung zukünftig zu gewähren. Zuvor sollten Sie sich informieren, wie viel Urlaub den Vollzeitkräften zusteht, damit Ihre Ansprüche auch genau benannt werden können. Für die Vergangenheit können Sie dies grundsätzlich auch noch nachträglich einfordern. Sie sollten diesbezügliche Ansprüche prüfen (lassen) und gegebenenfalls gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.

Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Minijob


Mich wundert ,dass du ,wie du in einem anderen Thread
anführtest,zwei Jobs machst,welche von
6-8 Uhr und der nächste Job ,direkt im Anschluß, von 8-14:3o Uhr
laufen .
Eine Menge Stunden bei einem Verdienst , der unter 400 Euro liegt.
Das Ganze bei einer 6 Tage Woche.

Nun schreibst du von 12 Stunden,welche du vor
deiner Krankschreibung gearbeitet hast.

Kann mich erinnern,dass du vor dieser Krankschreibung
sogar 3 Jobs ausgeführt hast,von denen du den dritten,letzten
Job des Tages,selbst aufgegeben hast und aus diesem Grund Sanktionen des Arbeitsamtes fürchtetest.

Ich kann nicht verstehen,wie man an 6 Tagen der Woche 12 Stunden,
mit Wissen der ARGE arbeiten kann /muß und dafür weniger
als 400,--Euro erhält.

Für mich liest es sich so,als würdest du alle Stunden bei
einem Arbeitgeber ableisten.
Du schreibst selbst dein Job wurde wegen Einstellung einer Zusatzkraft von 12 auf 8 Stunden gekürzt.

Ziemlich verwirrend das Ganze .
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Kuhstall

Gast
Oh man,
macht es mir nicht so schwer!
Ich arbeite jeden früh zwei Stunden in der Reinigung und anschließend für einen Briefdienst. Klar weiß das die Arge!
Für die Reinigung bekomme ich etwas mehr als 300€ (ist gestiegen) und für den BD in etwa 300€.
Habe mir auch noch Vieles durchgelesen, was ihr mir hier auch bestätigt. Seit meiner einzigen Woche kranksein gibt`s nur Ärger!
Danke dafür! Ich fühle mich auch im Recht.
Habe gerade meinen Rechtsschutz-Anwalt angerufen.
Er sagte zuallererst - unseriöse Firma.
Sie ist verpflichtet, eine Lohnbescheinigung vorzulegen und auch pauschal zu versteuern. Sie müssen mir Lohnfortzahlung geben, da ich ja in dieser Firma schon seit Januar 08 beschäftigt bin. Ich soll nochmals den AG anrufen und ihm die Antwort des Anwalts durchgeben.
Das habe ich eben gemacht.
Ein sehr geschockter AG: Dann werde ich ihnen eben Krankengeld bezahlen, aber das werde ich ihrem AA melden, darauf können sie sich verlassen. Und überhaupt brauche ich den Original-Krankenschein, sonst gibt`s gar nichts.
Aufgelegt
Ja, Original habe ich es an den anderen AG geschickt, das war so mit allen drei Stellen so ausgemacht, habe im Vorfeld gefragt: AA und Reinigungsfirma waren mit Kopie einverstanden.
Der Anwalt sagte mir auch, dass ich dadurch wahrscheinlich die Kündigung riskiere - ist sehr wahrscheinlich! Aber morgen kann ich einen anderen Minijobvertrag unterschreiben ( besserer Verdienst), es geht nur noch um den Beginn der Arbeitszeit.

Danke für eure Ausführlichkeit

naja, dann müßten die mir doch die Osternfeiertage auch bezahlen!
Armer AG!
Da die ja schon seit meiner Krankschreibung Ende März eine bis jetzt erfolglose Stellenauschreibung gemacht haben, stehen die dumm da - nicht ich:):):)
 

Sisandra

Moderator
Hallo Kuhstall,

zunächst habe ich mal einen Link für dich mit den Rechten der Minijober:

Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

Aber dann habe ich noch eine Frage, und zwar, ob du tatsächlich bei 2 verschiedenen Arbeitgebern für die Summe von jeweils 300,00 € auf Minijobbasis arbeitest. Sollte dies der Fall sein, dann kümmere dich schleunigst darum, dass sich das ändert, denn das dürfte Ärger sowohl mit der Bundesknappschaft, als auch mit dem Finanzamt geben.

Sollte ich Recht haben, dann müsstest du dafür sorgen, dass du wenigstens in einem der Jobs auf Lohnsteuerkarte arbeiten kannst.

Liebe Grüße
Sisandra
 
K

Kuhstall

Gast
Kein Schwindel!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der BD hat meine Steuerkarte, der andere Betrieb wollte keine Steuerkarte. Beide Betriebe wissen voneinander.
Das mit dem Link - SV-Beiträge
Ich bekomme vom Betrieb mit der LSTK SV-Beiträge abgezogen, minimal, aber es wird was abgezogen. Ist das nach diesem Link hier ungesetzlich?

Vor wenigen Minuten rief mein stv. AG an, ich muß nun nur noch 6 Std. pro Woche arbeiten. Das ist die Reaktion auf meinen Anruf (und ich fühle mich trotzdem im Recht).

Danke Sisandra
 

Sisandra

Moderator
Hallo Kuhstall,

na dann greif zu mit dem anderen Job. Dem AG, der dich ständig mit den Stunden reduziert, bist du offensichtlich unbequem geworden.

Alles Gute
Sisandra
 
D

Deichgräfin

Gast
Mehrere Mini-Jobs

Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere Mini-Jobs nebeneinander haben. Sie gelten als ein Job, sofern der monatliche Gesamtverdienst 400 Euro nicht übersteigt. Wer mit mehreren Mini-Jobs mehr als 400 Euro verdient, wird versicherungspflichtig.

Deutsche Rentenversicherung - Braunschweig-Hannover - Minijobber

Wenn bei dir in Sachen Sozialversicherung etwas schief gelaufen sein sollte,müsste es der Arge bei ihren Berechnungen aufgefallen sein.


Arbeitnehmer ,6 Tage pro Woche , pro Tag 8 Stunden,
Briefe ausfahren und durch die Gegend schleppen zu lassen,
für einen Netto - Stundenlohn von unter 2 Euro
ist in meinen Augen Ausbeuterei !!!!
Diese Jobs werden sehr oft von Hartz 4 Empfängern ausgeübt.
Niedriger Stundenlohn kann gezahlt werden,weil der Staat für
den restlichen Lebensunterhalt des Arbeitnehmers aufkommt,
ansonsten würden diese Menschen bei dem Lohn verhungern.

Dazu kommt noch,dass diese preiswerten Briefboten ihren Job
in den meisten Fällen mit dem eigenen Auto erledigen,lediglich
eine Benzinkostenpauschale erstattet bekommen.

So kommen diese Firmen zu einem preiswerten Fuhrpark und der
Arbeitnehmer sehr schnell zu Reparaturen und einem auf Kurzstrecken
niedergerittenem Auto.

Auto kaputt,...Ende mit Job.Anderes Auto ? Bei Hartz 4 kaum möglich.
Also kann der Arbeitnehmer keinen neuen Job antreten , falls er,
um zu einer Arbeitsstelle gelangen zu können, ein Auto braucht.

Wäre dieses bei Kuhstall der Fall,ist sie auch ihren Job bei der Reinigung los.

Kuhstall, schmeiß diesen Scheiß- Job hin und besorg dir einen anderen.
Renn dir für solch eine Firma nicht die Hacken ab,
am Ende zahlst du drauf,..wenn du Pech hast.

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Chris1970

Gast
Mehrere Mini-Jobs

Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere Mini-Jobs nebeneinander haben. Sie gelten als ein Job, sofern der monatliche Gesamtverdienst 400 Euro nicht übersteigt. Wer mit mehreren Mini-Jobs mehr als 400 Euro verdient, wird versicherungspflichtig.

Deutsche Rentenversicherung - Braunschweig-Hannover - Minijobber
Hierzu noch eine kleine Anmerkung für alle , die mehrere Minijobs UND einen Vollzeitjob d. h. einen Job , der mehr als 400,00 € Brutto einbringt, haben.

Hier sieht es ein bischen anders aus.

Hier ist nur 1 Minijob neben dem Hauptjob möglich ohne dass eine Sozial- und Einkommensteuerpflicht eintritt.

Dabei gilt der Minijob, der zuerst angefangen wurde als steuer- und sozialversicherungsfrei und der andere als pflichtig.
 

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