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Gast
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Hallo,
ich habe mich jetzt im dritten Semester aus meinem Jura-Studium exmatrikuliert. Ich habe "Leistungsnachweise" nur aus dem ersten Semester. Im zweiten habe ich mich zwar für die Prüfungen angemeldet, aber nicht mitgeschrieben. Im dritten Semester nichts dergleichen.
Ganz einfach weil ich es aus Angst aufgeschoben habe. Ich wollte einige Monate nicht wahrhaben, dass das Jurastudium doch nicht die richtige Studienfachwahl für mich war und das zu erwartende Nichtbestehen der Klausuren hätte mir da quasi den Spiegel vorgehalten. Vielleicht klingt das merkwürdig. (Ich dachte mir, dass ich erst einmal vertrauter mit den Themen werden wollte, quasi).
Jetzt im dritten Semester ist mir aber eindeutig klar geworden, dass das Jura-Studium definitiv nicht das ist, was ich mir 1. darunter vorgestellt habe und 2. was mir beruflich die Türen zu dem Weg öffnet, den ich nun einschlagen möchte. Meine ganze Wahrnehmung dieses Jura-Studium betreffend hat sich einfach gewandelt.
Könnte es da jetzt Probleme mit dem BAföG-Amt geben, weil ich "keine Leistungsnachweise" habe? In den Vorlesungen war ich natürlich, was ja auch nötig war, um meine Entscheidung (gegen das Jura-Studium) überhaupt treffen zu können. Beweisen, dass ich in den Vorlesungen war, kann ich jedoch nicht.
So war es wirklich. Kann ich das auch so begründen? Oder widerspricht da irgendetwas den "Auflagen", denen man im BAföG-Bezug untersteht? Zum Beispiel, dass ich das Studium eifrig durchziehen sollte? Ich weiß einfach nicht, wie ich das jetzt alles begründen soll und habe wirklich Angst, dass ich das BAföG für die zwei Semester nun zurückzahlen muss!! : ((
ich habe mich jetzt im dritten Semester aus meinem Jura-Studium exmatrikuliert. Ich habe "Leistungsnachweise" nur aus dem ersten Semester. Im zweiten habe ich mich zwar für die Prüfungen angemeldet, aber nicht mitgeschrieben. Im dritten Semester nichts dergleichen.
Ganz einfach weil ich es aus Angst aufgeschoben habe. Ich wollte einige Monate nicht wahrhaben, dass das Jurastudium doch nicht die richtige Studienfachwahl für mich war und das zu erwartende Nichtbestehen der Klausuren hätte mir da quasi den Spiegel vorgehalten. Vielleicht klingt das merkwürdig. (Ich dachte mir, dass ich erst einmal vertrauter mit den Themen werden wollte, quasi).
Jetzt im dritten Semester ist mir aber eindeutig klar geworden, dass das Jura-Studium definitiv nicht das ist, was ich mir 1. darunter vorgestellt habe und 2. was mir beruflich die Türen zu dem Weg öffnet, den ich nun einschlagen möchte. Meine ganze Wahrnehmung dieses Jura-Studium betreffend hat sich einfach gewandelt.
Könnte es da jetzt Probleme mit dem BAföG-Amt geben, weil ich "keine Leistungsnachweise" habe? In den Vorlesungen war ich natürlich, was ja auch nötig war, um meine Entscheidung (gegen das Jura-Studium) überhaupt treffen zu können. Beweisen, dass ich in den Vorlesungen war, kann ich jedoch nicht.
So war es wirklich. Kann ich das auch so begründen? Oder widerspricht da irgendetwas den "Auflagen", denen man im BAföG-Bezug untersteht? Zum Beispiel, dass ich das Studium eifrig durchziehen sollte? Ich weiß einfach nicht, wie ich das jetzt alles begründen soll und habe wirklich Angst, dass ich das BAföG für die zwei Semester nun zurückzahlen muss!! : ((