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Keine Krankenversicherung, Verbrühung

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem und zwar habe ich vor 2 Monaten selbst gekündigt.
Nun stecke ich gerade in dieser 3 Mnatigen Sperre vom Arbeitsamt, bevor ich ALG 1 bekomme.

Am Wochenende ist es nun leider passiert, hab mich böse mit Kühlwasser vom Auto verbrannt.
Es tat zwar 3-4 Stunden höllisch weh, aber hab, meinen Arm in "Kaltes" Wasser getaucht.
Bis in die Nacht, dann war der Schmerz "erträglich".

Jetzt mache ich mir sorgen das ich die Wunde nicht richtig versorgt habe.
Ich weiß das ihr keine Ärtzte seit, aber ich wollte nur fragen ob das noch normal aussieht oder ich lieber trotz fehlender Krankversicherung zum Arzt gehen soll.

(Achtung Bild zeig unterarm, mit verbrennung aber nichts ekliges)

Bild: 20150925084915k89irx1zmu.jpg auf fotos-hochladen.net

Ich habe mir eine Wund und Heilsalbe bei Verbrühungen aus der Apotheke geholt.
Diese Kühlt schön, aber nach behandlund damit spannt die Haut Extrem.
Und seit ich mich gestern Abend damit über die Nacht eingecremt habe, löst sich die haut ab.


Danke für eure Ratschläge.
 
D

dirk k

Gast
wenn du alg 1 beantragt hast, dann bist du trotzdem krankenversichert.

ich habe einen aufhebungsvertrag unterschreiben und war 12 wochen gesperrt.
trotzdem ist man krankenversichert.

das amt hat dich gesperrt
du bekommst auch nur 9 monate alg 1 - bist aber in der krankenversicherung.

bist mir hat sich sowas richtig schön entzündet. heute ist freitag - also ab zum arzt bevor das am wochenende richtig schlimm wird.
 
G

Gast

Gast
Hallo Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe extra nachgefragt und da wurde mir gesagt:
1 Monat nach der Kündigung bin ich noch Krankenversichert,
die anderen Monate bis ich berechtigt bin ALG 1 zu bekommen nicht.

Also so wurde es mir bei nach fragen durch die Dame vom Arbeitsamt gesagt.
Ich hatte ihr erzählt das ich Antidepressiva nehme, und ob ich zum Artzt gehen kann.
 

_cloudy_

Urgestein
Du hast da etwas falsch verstanden. In D besteht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, wenn das Amt nicht zahlt für dich, musst du die Beiträge selber zahlen. Das wird auch rückwirkend verlangt. Du machst also gerade Schulden bei der KV, bei der du versichert warst. Bzw. bist.
 
G

Gast

Gast
Dann habe ich das wohl echt falsch verstanden, auch wenn sie ziemlich sicher war-
So kahm es mir wenigsten rüber.

Danke für die Hilfe, ich geh nacher noch zum Artzt, das mit denn neuen Schulden nun bei der AOK ist natürlich jetzt mies.
Aber naja wie wichtig eine Krankenversicherung ist glaubt man garnicht.


Danke
 
C

chrismas

Gast
Dann hat man dich beim Arbeitsamt vorsätzlich falsch informiert ...

Wenn du eine Sperre hast und dennoch bedürftig bist, kannst du Hartz IV beantragen. Hier kommt es wegen der selbst herbeigeführten Bedürftigkeit zwar dann auch zu einer sogenannten Sanktion, diese beträgt dann allerdings nur 30%, wobei die Krankenversicherung dann auch gezahlt wird.

Also am Montag direkt hin zum Jobcenter mit sämtlichen Unterlagen (Mietvertrag, Sperrzeitbescheid vom Arbeitsamt, Kontoauszügen etc pp) und den Antrag gestellt.

Edit: Achte darauf, dass du den Antrag noch in diesem Monat stellst, weil dir dann noch die Leistungen für diesen Monat zustehen.
 

_cloudy_

Urgestein
Achje die AOK..

Wenn deine AOK-Karte noch gültig ist, kannst du weiterhin zum Arzt damit. Würde ich aber nur im Notfall - wie bei dir jetzt - nutzen.

Erst, wenn sie abläuft, kriegst du keine neue bis alle ausstehenden Beiträge bezahlt sind.
 

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