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Keine Ausbildung mit 28 aber keine Lust mehr auf Einzelhandel

V

Versager 22

Gast
Ich habe folgendes Problem. Mit 28 Jahren habe ich noch keine Ausbildung absolviert und dieses belastet mich sehr. Momentan arbeite ich im Einzelhandel. Dort merke ich leider immer mehr, dass ich das nicht für immer machen möchte. Ich mach jeden Tag die gleichen Aufgaben. Seit Jahren lerne ich nichts neues und neue Perspektiven werden mir auch nicht geboteten. Nun stehe ich ohne eine Alternative da und weiß nicht, welchen Beruf ich ergreifen könnte.
Bevor hier jemand sagt, ich könnte doch in die Pflege gehen. Das schließe ich aus, da der Pflegeberuf nichts für mich ist.

Wie viel Geld benötige ich ungefähr um meine Ausbildung zu finanzieren. Gerne würde ich etwas machen, wo man durch ein Fernstudium einen Abschluss bekommt. Fachabitur ist vorhanden.

Mich belastet die Perspektivlosigkeit sehr. Der Berater von der Agentur für Arbeit konnte mir auch nicht helfen.
Schon seit Jahren will ich mir eine berufliche Perspektive aufbauen. Es klappt leider nicht. Eine Ausbildung zum Erzieher musste ich leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.

Wie finde ich heraus, was ich beruflich machen könnte. Ich wäre auch bereit Praktika zu machen. Jedoch wird es in freiwilligen Praktika schwer wegen dem Versicherungsschutz.

Was kann ich tun.
 

Sisandra

Moderator
Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, dich bis zum Ende deiner Erstausbildung finanziell zu unterstützen. Ich denke, wenn du dir Ausbildung zum Erzieher aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müsstest, dann sind sie noch in der Pflicht.

Wenn du Fachabi hast, warum studierst du dann nicht an einer FH?
 
G

Gelöscht 114478

Gast
Dann mach eine. Es gibt IMMER Mittel und Wege - und wenn es erstmal über ein FSJ oder FSÖ ist.
 
A

Alböguhl

Gast
In andern Berufen machst du auch immer das gleiche, wenn du dich nicht Fort, Weiterbildest.
Kariere machst!
Außer du bist >selbständig, da kannst du es dir so einrichten wies dir passt:
 

Jolina87

Aktives Mitglied
Das mit dem ende der Erstausbildung setzt zielstrebigkeit voraus.
Man kann unterstellen das diese mit 28 nicht mehr gegeben ist wenn zwischenzeitlich jahre lang gearbeitet wurde.
Das bedeutet natürlich nicht das die nicht unterstützen können nur das hier ggf zugunsten der Eltern entschieden wird wenn diese nicht unterstützen wollen und das ganze von rechtlicher Seite entschieden werden muss. Da würde ich also nicht alleinig drauf bauen. Zumal auch wenn du anrecht hast der höchstbetrag recht niedrig ist und ggf deine Fixkosten nicht deckt.

Ein Fernstudium o.ä. würde ich mir gut überlegen. Was ich von Fernunis gesehen habe war immer recht teuer und du musst dich da sehr gut selber motivieren. Grade mit dem Einzelhandel der ja durchaus auch mal arbeiten am Samstag, früh Morgens oder spät abends zulässt sollte eigentlich auch ein präsenzstudium in TZ möglich sein.
Mit dem vorteil das du jemandem zum lernen vor Ort hast.

Deinen job solltest du so eigentlich in TZ halten können (Fernuni wie auch Präsenzuni brauchen Zeit) was dir finanziell keinen Luxus bietet aber es ggf möglich macht ohne zuschüsse von außen zu bestehen.

Die Frage ist was du studieren willst.
Ich würde mir sehr gut überlegen was es werden soll denn jeder weitere Knick macht deinem Lebenslauf nicht schöner und wo man es bei nem 18 Jährigen noch nachvollziehbar findet das die ggf noch nicht wissen was se wollen wird von nem älteren erwartet das da so ein gewisser Plan hinter steht. Zu viele grund verschiedene Stellen sind da nicht hilfreich.
Hast du mal an Soziale Arbeit gedacht wenn dir erzieher zugesagt hat?
 
G

Gelöscht 114241

Gast
Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, dich bis zum Ende deiner Erstausbildung finanziell zu unterstützen. Ich denke, wenn du dir Ausbildung zum Erzieher aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müsstest, dann sind sie noch in der Pflicht.
In Deutschland sind Eltern nur bis zum 25. Geburtstag und bis zum Ende der Erstausbildung für das Kind zuständig. Da er werde unter 25 ist, noch diese seine Erstausbildung ist (abgebrochen ist abgebrochen), ist das Amt der zuständige Ansprechpartner.
 

Jolina87

Aktives Mitglied
In Deutschland sind Eltern nur bis zum 25. Geburtstag und bis zum Ende der Erstausbildung für das Kind zuständig. Da er werde unter 25 ist, noch diese seine Erstausbildung ist (abgebrochen ist abgebrochen), ist das Amt der zuständige Ansprechpartner.
Stimmt so nicht ganz. Die 25er Regel ist eigentlich nur Teil von ALG2 Regelungen also ab wann man eigene Leistungen beziehen kann. Beim Unterhalt wird nur in Privilegiert und nicht Privilegiert unterschieden und da ist die Grenze 21. Aber auch die sollte hier nicht relevant sein.

Ende der Ausbildung meint aber wirklich abgeschlossen. Ein Kind darf sich also durchaus auch mal umentscheiden. Eingeschränkt wird das durch die erwartung das das ganze zügig und zielstrebig erfolgt. Damit müssen Eltern keine langzeit Studenten pder Kinder in der 6. abgebrochenen Ausbildung finanzieren.
Man kann unterstellen das eine erstausbildung mit 28 weder zügig noch zielstrebig ist. Das müsste dann aber wohl als einzelfallentscheidung irgendwo festgestellt werden falls der Fragesteller den Unterhalt möchte und die Eltern nicht zahlen möchten.
 
G

Goast

Gast
Mit 25 beginnt das biologische altern, du baust also schon ab.
Jetzt noch mal Ausbildung etwa 3,5 Jahre, Studium je nach Semestern 5 bis ... Jahre.
Beim Berufseinstieg, ( wenn denn klappt ) bist du ca. 32 bis 35 Jahre alt, bis zu Pension nur noch etwa 35 Jahre.
Sozialleben, Freundschaft, Beziehung, Kariere was ist damit:
 

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