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Keine AU vorhanden - was nun?

Lyra82

Mitglied
Ja das kann sein das es da ne Pflicht gibt.
Aber wie soll man das denn bitte bezahlen? KV wollen um die 160€ von Freiwillig Versicherten.
Meine Freundin kommt maximal auf 300€ im Monat. :(

Hätte sie keinen Job, dann würde die Arge immer noch nich zahlen. Weil die eben meinen das ihr Freund mit dem sie zusammenlebt zuviel hat. Haben sie schon ausprobiert. :(
Sie will ja gar kein Geld in dem Sinne von der Arge, ihr würde es schon reichen wenn die die KV zahlen würden.

Habe manchmal das Gefühl sie ist eine die einfach durchs System fällt ohne das sie was dafür kann. :(
 

_cloudy_

Urgestein
Meines Wissens nach gibt es eine Krankenversicherungspflicht.
)
Das stimmt. Seit 2009.
Das bedeutet für deine Freundin, daß sie sich auf jeden Fall rückwirkend versichern muß irgendwo, heißt, sie steigt gleich mit Schulden ein, wodurch ihr Versicherungsschutz natürlich ruht bis zur vollständigen Begleichung.
Im Notfall wie jetzt jedoch kann sie einen sog. Notfallschein beantragen und damit auch zum Arzt.
Aber sie soll sich sofort darum kümmern, weil sie sich wirklich rückwirkend! versichern muß.
 

Lyra82

Mitglied
Typisch Deutschland mal wieder!
Schöne Scheisse !!!

Was wäre wenn sie nun ihren Verlobten heiratet ? Dann wäre sie ja über ihn Famlienversichert. Heißt dann müßte sie doch nich nachzahlen, oder ? Könnte sie dann nicht einfach in seine bestehende KV mit einsteigen ??
 

_cloudy_

Urgestein
Typisch Deutschland mal wieder!
Schöne Scheisse !!!

Was wäre wenn sie nun ihren Verlobten heiratet ? Dann wäre sie ja über ihn Famlienversichert. Heißt dann müßte sie doch nich nachzahlen, oder ? Könnte sie dann nicht einfach in seine bestehende KV mit einsteigen ??

Heiraten wegen der KV? Na herzlichen Glückwunsch..;)

So mies wie ich die Machenschaften der KVs einschätze, wird sie in jedem Fall erst die alten Beiträge bezahlen müssen bevor sie von irgendwoher Versicherungsschutz bekommt.
Bei einer Stromsperrung kann man ja auch nicht einfach den Anbieter wechseln, schön wärs:)
 
W

Wapiti

Gast
Sie soll sich beraten lassen, Arbeitslosenzentren, Diakonie... gerade, wenn jemand durch das Raster fällt, sind solche Beratungen nötig. Nicht einfach sich mit abfinden.
Je länger sie wartet, desto teurer wird's.
 

Rhenus

Urgestein
Typisch Deutschland mal wieder!
Schöne Scheisse !!!


Was wäre wenn sie nun ihren Verlobten heiratet ? Dann wäre sie ja über ihn Famlienversichert. Heißt dann müßte sie doch nich nachzahlen, oder ? Könnte sie dann nicht einfach in seine bestehende KV mit einsteigen ??
Soooo?
Da antworte ich mal, typisch Leute, die keine Verantwortung für sich übernehmen.

Abgesehen, dass ich deine Freundin nicht verstehen kann und jetzt auch nicht sämtliche Finessen raussuchen möchte, wie sie zu einer Versicherung kommt, rate ich das mal, um die Kuh vom Eis zu bekommen.

Deine Freundin geht zu einem Arzt als Selbstzahlerin und lässt sich das entsprechende Attest ausstellen.
Dazu würde sich ein Anruf bei der letzten Krankenkasse anbieten, wo sie Krankenversichert war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nicht beim Arbeitgeber angeben musste, wo sie zuletzt versichert war, denn wohin überweist der die Pauschale? Wenn überhaupt! :eek:
 

Lyra82

Mitglied
Die Beiträge gehen an die Bundesknapschaft laut Abrechnung, sagt sie.
Da war sie aber nie versichert.

Wovon soll sie denn den Arztbesuch zahlen? Ohne Geld kann man da nich viel beschicken. :(

Beiträge nachzahlen ist ja schön und gut. Aber wovon? Sie müßte wohl für ca. 2 Jahre nachzahlen.

Übers Heiraten hatten die beiden eh nachgedacht und wollen heiraten, sie würden also nicht wegen der KV Versicherung heiraten, sondern weil sie heiraten wollen. :D
 

_cloudy_

Urgestein
Lyra, ich denke, das Vernünftigste ist, wenn sie als erstes zur ARGE geht und das dort schildert. Vielleicht übernehmen die das, auch wenn sie sonst keine Bezüge wegen der BG bekommt.
 

Rhenus

Urgestein
Die Beiträge gehen an die Bundesknapschaft laut Abrechnung, sagt sie.
Da war sie aber nie versichert.

Wovon soll sie denn den Arztbesuch zahlen? Ohne Geld kann man da nich viel beschicken. :(

Beiträge nachzahlen ist ja schön und gut. Aber wovon? Sie müßte wohl für ca. 2 Jahre nachzahlen.

Übers Heiraten hatten die beiden eh nachgedacht und wollen heiraten, sie würden also nicht wegen der KV Versicherung heiraten, sondern weil sie heiraten wollen. :D
Wieso? Sie erhält doch Unterhalt vom Freund!
Wer meint, sich aus der Solidargemeinschaft zu entfernen, der muss es halt selbst bezahlen.
So teuer ist das nicht.
Die Knappschaft hat ne Telefonnummer!
Da müssen keine Beiträge nachgezahlt werden!

Aber vielleicht ist dies eine Gelegenheit darüber nachzudenken, was wäre, wenn sie lebensbedrohlich oder chronisch Krank würde...
Unverhofft kommt oft!
 
J

john-2

Gast
Hallo Lyra,

ich schreibe hier noch mal kurz was dazu, weil ich im Beitrag Nr. 7 von anderen Voraussetzungen
ausgegangen bin. Ich schreibe hier nicht als Versicherungsfachmann, sondern als ex Betriebsrat.

Die Behandlung beim Doktor wird sie selbst bezahlen müssen, da zu diesen Zeitpunkt keine Leistungs-
pflicht einer Krankenkasse gegeben war. Bei einem 400.- Euro-Job hätte SIE SICH SELBST zusätzlich krankenversichern müssen. Kostet ab etwa 150,- im Monat.

Günstiger wäre es geworden, wenn sie mehr gearbeitet hätte, dann hätten sich der Arbeitgeber und
sie die Beiträge geteilt.

Wenn ich mich nicht irre, muss sie nun zu der Krankenkasse zurück, bei der sie zuletzt versichert war.
Die wird dann die Beiträge einfordern, aber trotzdem keine Behandlungskosten für diese Zeit über-
nehmen. Das kann / sollte die Bekannte direkt mit denen klären. Alternativ kann sie die Angelegenheit
auf sich beruhen lassen, HOFFEN, dass es nicht auffällt und heiraten. Mit etwas Glück...

Sie hat aber eventuell einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dazu hatte ich in Beitrag 7 bereits etwas
geschrieben. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht, ergibt sich aus arbeitsvertraglichen und
traifvertraglichen Regelungen. Ich hatte auf eine Möglichkeit zur kostenlosen Beratung durch den
Rechtspfleger am zuständigen Arbeitsgericht hingewiesen.

Hier noch ein Link dazu, der das Thema behandelt:

Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts

Freundliche Grüße

John



PS:http://www.cecu.de/krankenversicherung-minijob.html
 
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