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Gast
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Hallo.
Ich wohne seit November mit meinem Freund in einer eignen Wohnung (390€warm + Strom und Co.). Aufgrund privater unüberbrückbaren Differenzen bin ich bei meinen Eltern ausgezogen...
Um besser um die Runden zu kommen, habe ich es geschafft mein Kindergeld ausbezahlt zu bekommen neben meiner Ausbildungsvergütung.
Desweiteren habe ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, ist aber angelehnt worden, da ich angeblich meinen Bedarf decken kann, zumal ich es nicht weit zur Arbeit habe.
Nungut.. dann habe ich einen Wohngeldantrag gestellt.. und heute kam die Ablehnung.
Der Ablehnung entnehme ich, dass Auszubildende ausgeschlossen sind.
Ich dachte immer, dass man Wohngeld erst beantragen kann, wenn BAB abgelehnt wurde. Das wurde es ja auch.
Weiß jemand von Ihnen darüber genauer Bescheid als ich?
Das wäre super!
Liebe Grüße
Melanie
Ich wohne seit November mit meinem Freund in einer eignen Wohnung (390€warm + Strom und Co.). Aufgrund privater unüberbrückbaren Differenzen bin ich bei meinen Eltern ausgezogen...
Um besser um die Runden zu kommen, habe ich es geschafft mein Kindergeld ausbezahlt zu bekommen neben meiner Ausbildungsvergütung.
Desweiteren habe ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, ist aber angelehnt worden, da ich angeblich meinen Bedarf decken kann, zumal ich es nicht weit zur Arbeit habe.
Nungut.. dann habe ich einen Wohngeldantrag gestellt.. und heute kam die Ablehnung.
Der Ablehnung entnehme ich, dass Auszubildende ausgeschlossen sind.
Ich dachte immer, dass man Wohngeld erst beantragen kann, wenn BAB abgelehnt wurde. Das wurde es ja auch.
Weiß jemand von Ihnen darüber genauer Bescheid als ich?
Das wäre super!
Liebe Grüße
Melanie