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Kein Urlaubsanspruch bei Minijob wegen unregelmäßiger Arbeitszeit?

Hallo,

ich hatte kürzlich ein Vorstellungsgespräch für einen Minijob auf 450-€-Basis. Es wurde dann gesagt, dass meine Arbeitszeit sehr unregelmäßig wäre, es könne auch sein, dass ich mal 2-3 Wochen gar nicht kommen müsse, weil nicht genug Arbeit anfällt und ansonsten wären es ca. 12 Wochenstunden, die sich auf anderthalb ganze Tage verteilen. Ich müsste dann beispielsweise donnerstags 8h arbeiten und freitagvormittags nochmal 4.

Dementsprechend, so sagte mir der Chef, stünde mir kein Urlaub zu, weil ich ja quasi nur auf Abruf kommen müsse und auch mal mehrere Wochen am Stück frei habe. Wenn, dann müsse ich unbezahlten Urlaub nehmen. Ich hatte noch nie einen Minijob und frage mich daher, Ist das so zulässig / richtig?

Ich habe einige Bekannte, die ebenfalls Minijobs haben, aber mit einer regelmäßigen 5-Tage-Woche, denen steht dann auch Urlaub zu. Aber bei mir verteilt sich die Arbeitszeit ja komplett anders, sodass ich über längere Perioden gar nicht arbeiten kommen muss. Kann vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen für mich? ;)
 

GabbaGabbaHey

Mitglied
Hallo Symphonie,


Dementsprechend, so sagte mir der Chef, stünde mir kein Urlaub zu, weil ich ja quasi nur auf Abruf kommen müsse und auch mal mehrere Wochen am Stück frei habe. Wenn, dann müsse ich unbezahlten Urlaub nehmen. Ich hatte noch nie einen Minijob und frage mich daher, Ist das so zulässig / richtig?
nein, das ist natürlich nicht zulässig.
Der §3 BUrlG sagt:

[h=1]Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs[/h]

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


 

linkin

Mitglied
Urlaub ja steht zu aber mit den anzahl der tage bin ich mir da nicht sicher mit den 24 tagen da es keine vollzeitstelle ist.



Hallo Symphonie,


nein, das ist natürlich nicht zulässig.
Der §3 BUrlG sagt:

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs



(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


 
K

kasiopaja

Gast
Das wird anteilig zu den Arbeitstagen gerechnet, was schwierig wird, wenn man keine regelmäßige Arbeitszeit hat.
 
S

SabineTine

Gast
Ob das so zulässig ist weiß ich nicht, aber ich habe bei meinem Minijob als Springerkraft Urlaubsanspruch obwohl ich sogar noch an einer Schule arbeite, daher eh viele Ferien habe.
 

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