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Kein Gehalt und kein Arbeitsvertrag- seit 3 Monaten

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

ich hätte folgendes Anliegen. Bin seit 3 Monaten auf Honorarbasis in einem Unternehmen tätig und warte immer noch auf einen Arbeitsvertrag und mein Gehalt.
Habe den Chef darauf angesprochen und recht ausweichende Antworten erhalten.
Was haltet ihr davon? Ist es grobe Fahrlässigkeit haben die es einfach vergessen? Ist es legal? Fragen über Fragen..

LG
 

weidebirke

Urgestein
Dass es mit einem Vertrag, v.a. Honorarvertrag, manchmal dauern kann, ist leider nicht unüblich, wobei drei Monate schon echt eine Hausnummer sind.

Gehalt kriegst Du als Honorarkraft sowieso nicht. Hast Du schon Rechnung für die ersten beiden Monate gestellt? Wenn vier Wochen rum sind, kannst Du mahnen.

Wenn Du den Eintruck hast, dort würde beschissen, dann arbeite nicht mehr weiter für den Laden.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,

ich würde sofort Rechnung für alle bisher geleisteten Arbeitstage stellen mit Fristsetzung "Bitte überweisen Sie spätestens bis zum ....." von 10 Tagen.

Mit diesen Rechnungen gehst Du persönlich zum Chef und bittest ihn, die Rechnungen heute zur Zahlung anzuweisen, denn von irgendwas musst Du ja auch leben.

Geht er darauf ein, überweist er sofort, hast Du etwas Sicherheit, dass der Chef zwar mit dem Honorarvertrag langsam ist, aber ansonsten korrekt.

Ist am 8. Tag der Fristsetzung noch kein Geld da, sprich ihn an, dass Du die Arbeit einstellen musst, weil Du eben Geld zum Leben benötigst. Für den Fall der Fälle solltest Du Arbeitsunterlagen (in Kopie) oder noch besser Arbeitsanweisungen in schriftlicher Form haben für den Fall, dass es vor Gericht geht und Deine Arbeiten bestritten werden. Solltest Du Dich mit Mahnbescheid und Gericht nicht auskennen, gehe nach Ablauf der Frist sofort zu einem Anwalt. Ich hoffe, der Gerichtsfall tritt nicht ein. Es wird dann Monate dauern, bis Du Geld siehst.

Viel Erfolg,
Nordrheiner
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Nordrheiner hat vollkommen Recht, kann ich auch nur für Dich hoffen , dass es nicht Monate dauert und Du alles lückenlos nachweisen kannst.

Der für Dich zu betreibende Aufwand steht dann meist in keinem Verhältnis mehr zur geleisteten Arbeit ( Anwaltsbesuch , nachweisen Deiner Ansprüche , Mahnschreiben, etc) , die wahrscheinlich sowieso nicht gut bezahlt wird , das wissen die Unternehmen , die so agieren auch , manche versuchen es immer wieder, ich habe s schon erlebt , Gottseidank nicht bei mir selbst, dass selbst , wenn Du einen Titel hast, Schwierigkeiten bestehen und viel Zeit ins Land geht, bis Du wirklich cash siehst.

Ich trete weder in Vorkasse , noch leiste ich Arbeit ohne Geld zu haben. Das hat sich letztendlich bewährt.

Die Erfahrung , die Arbeit korrekt geleistet zu haben, aber dann dem Geld hinterherlaufen zu müssen, weil die Zahlungsmoral "unter aller Sau" ist, haben schon viele machen müssen. Ich rate daher jedem, der mich fragt, immer genau zu überlegen, für wen er was tut.
 

weidebirke

Urgestein
Naja, wenn der/ die TE noch gar keine Rechnung gestellt hat, muss man auch kein Fass aufmachen.

Oder würdet Ihr zahlen, obwohl Ihr noch keine Rechnung erhalten habt?

Die gesetzliche Zahlungsfrist ist vier Wochen, da kann man unter die Rechnung schreiben, was man will.
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Naja, wenn der/ die TE noch gar keine Rechnung gestellt hat, muss man auch kein Fass aufmachen.

Oder würdet Ihr zahlen, obwohl Ihr noch keine Rechnung erhalten habt?

Die gesetzliche Zahlungsfrist ist vier Wochen, da kann man unter die Rechnung schreiben, was man will.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Fristsetzung von z.B. "spätestens bis ...." 10 Tagen bewirkt, dass auch ohne Mahnung der Schuldner in Verzug gerät. Die 30-Tagesfrist läuft ab nach 30 Tagen der Frist. Im übrigen gilt die gesetzliche Regelung nur dann, wenn zwischen den Parteien hinsichtlich einer Zahlungsfrist keine Regelung getroffen wurde.

Also, lieber Gast, was genau hast Du mündlich oder schriftlich besprochen?
 
L

Leopardin

Gast
Mein 2. Standbein ist selbst so eine Sache, wo es nur über Honorar und Rechnung läuft.
Da die mir mein Honorar sehr spät letzten Monat überwiesen habe, habe ich denen mal entsprechend argumentativ was dazu geschrieben. Ich bin bei denen diejenige, die die meiste Arbeit verrichtet und damit habe ich natürlich ne gute Argumentationsgrundlage.

Man kann aber auch immer damit argumentieren, dass man gewissenhaft, pünktlich, kompetent seine Arbeit verrichtet und damit auch Anspruch auf sein Honorar respektive seinen Lohn hat.

Ich habe meinen damit gedroht, dass ich die Arbeit mit sofortiger Wirkung einstelle. Das kann man aber nur machen, wenn man weiß, dass man mit das beste Pferd im Stall ist. :D Also man sollte sich das schon überlegen, ob man so vorgeht. :D - Panthi ist eben ein ganzer Panther :D

Spaß beiseite - drei Monate, das geht echt gar nicht !
Verträge gibt es im Übrigen bei Honorar ganz selten.
 

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