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Kein Bundesverdienstkreuz für Tugce

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Tine

Sehr aktives Mitglied
zuschlagen ist nur erlaubt, wenn man angegriffen wird.
Und selbst dann nicht, vor Gericht, wenn "Du" drei Zeugen hast, die gegen dich aussagen und selbst keinen hast.
Es ist auch als Nothilfe erlaubt um anderen zu helfen aber schon richtig man steht dabei immer mit einem Bein im Knast deswegen sehen auch wohl soviele Weg :(
 

Rose

Urgestein
Selbstverständlich KEIN Bundesverdienstkreuz, aber ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der selber Schuld ist, wer auf die "Fresse" kriegt.
Wer nach verbalen Beleidigungen nötig hat, zuzuschlagen tut mir leid.

[...]

Der Täter gehört ganz klar in den Bau. Er war bereits wegen Körperverletzung vorbestraft. Hat sich also null im Griff und rastet mit Sicherheit bei nächster Gelegenheit wieder aus.
Ich würde den Kerl abschieben lassen.
 

mikenull

Urgestein
Ja, das Bunderverdienstkreuz aus Gründen der Notwehr. Und daraus ergibt sich, daß man Frauen wieder schlagen darf.
 

mikenull

Urgestein
Mein Tipp ist eh das dieser Serbe keinen schönen Gefängnisuafenthalt haben wird. Und auch hinterher kaum auf die Beine kommen wird.
 

Portion Control

Urgestein
"also wir haben gehört, dass die Tante von Tugce sagt, die Mutter von S... hat ein Tugce Mahnmal angespuckt...." dann wirkt das doch recht unprofessionell und man sollte sich nun nicht wieder vorschnell ein Urteil bilden.
Und dann wundert man sich, wenn das Wort "Lügenpresse" fällt. Wer schlecht bis gar nicht recherchiert, sondern einfach nur nach reißerischen und umsatzversprechenden Aussagen sucht, wird diese auch finden. Nur sollte man sich schleunigst von dem Gedanken trennen, dass diese Position weitergetratschter Unrichtigkeiten großen Anklang finden würde. Natürlich muss man sich dann zu Recht als Lügenpresse beschimpfen lassen.

Wer aus dem Kindergarten Alter heraus ist sollte wissen, dass "ich hab das nicht gesagt, das war der, ich hab es nur wiederholt" nicht wirklich ein Argument oder eine Entschuldigung darstellt.
 
D

dirk k

Gast
ein bundesverdienstkreuz:
- hätte die tat nicht verhindert
- macht sie auch nicht lebendig

egal wie man einen schlag definiert - er hat das ziel einen menschen zu verletzen.
bei einer "normalen" ohrfeige fällt man / frau normalerweise nicht um.
hier wurde meiner meinung nach viel energie in den schlag gesteckt.
resultat kein 6 richtigen im lotto sondern -6 richtig im lotto - sie ist jetzt tot.

was den täter angeht - er wird die nächsten 1,x jahre vom täter zum opfer werden. ob das hilft - ich glaube nicht.

über den tatbestand der unterlassenen hilfeleistung wurde nicht sehr intensiv gesprochen / gerichtet.

hat sich etwas geändert? nun in den nächsten monaten wird es wieder übergriffe, u-bahn schubser, gruppenprügeleien, etc. geben und es werden menschen ihr leben verlieren.

wegschauen ist die option
 
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