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Kein 2. Schlüßel ... :-(

B

Benjamin-29

Gast
Die Sache mit dem Ersatzschlüssel, "für den Notfall" für die Vermieterin ist Kokulores. Was für ein "Notfall" meint sie denn ?
Wenn tatsächlich es mal Brennen sollte oder ein Wasserschaden
entstanden ist in der Abwesenheit, ist die Tür von jedem
Sicherheitsfachmann/frau innerhalb von Sekunden geöffnet oder
notfalls eingetreten. Diese Sperrholztüren halten keine Tritte aus und kosten meist auch nur ca. 80 Euro. Wo ist also das Problem ?
Ja, manche Türen kann man fast mit einer Hand eindrücken - an anderen Wohnungstüren sind aber auch kräftige Feuerwehrmänner oder geschickte Schlüsseldienstler länger beschäftigt.

Das kann ziemlich blöde sein, wenn z.B. aus einem kleinen Wohnungsbrand ein kompletter Hausbrand wird - nur weil man sich geweigert hat einen Schlüssel beim Nachbarn zu hinterlegen.
Versicherungen erkundigen sich auch nach solchen Dingen. Sowas kann teurer werden.
 

Germ

Aktives Mitglied
Im Gegenteil. Wer seinen Schlüssel beim Nachbarn
abgibt und es wird dann in der eigenen Wohnung
eingebrochen, fragt die Versicherung immer danach,
wo sich der Schlüssel befand. Die Eigentumssicherungspflicht
obliegt immer dem Mieter/Eigentümer, nicht etwa Nachbar etc.

Jede Tür ist von Fachleuten rasch und unkompliziert
zu öffnen. Im Ausnahmefall hilft auch eine Feuerwehraxt, wenn
jemand besondere Sicherungssysteme in eine dickere Tür eingebaut
haben sollte. Auch ein kräftiger Bohrer bohrt dicke Löcher in
jedes Schloss und Schluß. Ruck-Zuck ist die Türe auf ! :D
Schmeißen sich mehrere Personen gegen eine Tür, fliegt mitunter
sogar der Rahmen mit raus :D

Die meisten Türen sind äußerst leicht zu öffnen, auch
wenn sie abgeschlossen sind. Fachleute werden das bestätigen.
Man muss nur das richtige Werkzeug dazu haben. Mit diesem kommt
man fast geräuschlos in fast jede normal abgesicherte Mietwohnung
rein. Das ist Fakt und nicht widerlegbar. Der Glaube, dass man nicht
so leicht eine normal-abgeschlossene Tür öffnen kann, ist ein
Irrglaube welcher weit verbreitet ist. Auch normale Balkontüren sind
einbrechergerecht konstruiert. Rucki-Zucki und die Türe ist auf !

Es gibt keinen vernünftigen Grund, seinen
Wohungsschlüssel beim Nachbar abzugeben.

Aller-Herzlichst

Germ
 

frame

Aktives Mitglied
manchmal ist es hier schön lustig:rolleyes:

ein vermieter kann von seiner wohnung so viele schlüssel haben wie er mag. er darf sie nur nicht ohne einverständnis des mieters nutzen.

ein hausmeister hat meist einen generalschlüssel. auch der darf den nicht einfach benutzen. (ein beispiel: sollte während der abwesenheit des mieters ein wasserrohrbruch in der wohnung sein, darf die wohnung betreten werden)

in der regel werden bei wohnungsübergabe 2 schlüssel ausgehändigt. darüber hinaus kann der mieter nach weiteren schlüsseln fragen, muß diese dann allerdings selbst bezahlen und am ende des mietverhältnisses zurück geben.

diese art schlüssel, wie von kummer-kasten beschrieben, können nur mit einer bestimmten codekarte und unter vorlage des personalausweises von einem schlüsseldienst nachgemacht werden. das übernimmt dann die hausverwaltung, bzw. der vermieter.

kummer-kasten, eure hausverwaltung scheint etwas schusselig zu sein. es ist durchaus dein recht dort druck zu machen.
vielleicht kannst du auch die vermieterin bitten, dir den schlüssel zu überlassen, bis die hausverwaltung zu potte kommt.

du kannst auch auf den austausch des schlosses bestehen, da ja nun bekannt ist, dass schlüssel im umlauf sind, und keiner sagen kann wo sie sind.

lg lydia
 
B

Benjamin-29

Gast
manchmal ist es hier schön lustig:rolleyes:
Darum sind wir ja auch alle hier.:) Ich hab das, was du zu dem Schlüssel geschrieben hast, aber nicht geglaubt und mal "Vermieter Schlüssel" gegoogelt. Da findet man das: Wohnungsschluessel

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurück­behalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag).
Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er dafür sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter wäh­rend einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.

Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht


Schmeißen sich mehrere Personen gegen eine Tür, fliegt mitunter sogar der Rahmen mit raus :D
Ich weiss ja nicht, was du wiegst und wie du dich so durch die Gegend schmeisst, Germchen. Aber du wettest doch so gerne - wetten, dass ich schon mindestens 10 mal so viele Türen aufgebrochen hab, wie du? Du darfst den Einsatz bestimmen!:cool::):):)
 

frame

Aktives Mitglied
nachtrag:

Ich weiss ja nicht, was du wiegst und wie du dich so durch die Gegend schmeisst, Germchen. Aber du wettest doch so gerne - wetten, dass ich schon mindestens 10 mal so viele Türen aufgebrochen hab, wie du? Du darfst den Einsatz bestimmen!:cool::):):)
weniger als vor ein paar monaten. germ ist mutter geworden, wenn ich richtig gelesen habe. übrigens noch herzlichen glückwunsch an dich germ:).
 

DerOnkel

Aktives Mitglied
...womit wir dann wieder ganz am Anfang wären, als eigentlich alles
bereits beantwortet war:

Entweder besorgt man sich einen `günstigen´ Schließzylinder auf
eigene Kosten...
...oder man (wie ich ja schonmal schrieb...) bestellt dem Hausmeister
(oder auch der Hausverwaltung...) einen schönen Gruß und verlangt
einen neuen Schlißzylinder auf deren Kosten, und zwar mit der (auch
schon erwähnten...) Begründung, daß niemand nachvollziehen kann,
wer nun schlußendlich wirklich noch Schlüssel für den verbauten
Zylinder sein Eigen nennt und so jederzeit Zutritt zur Wohnung hat.

P.S.:
Wäre aber dennoch interessant, zu erfahren, weshalb denn nun
der `Vermieter´ glaubt, ein Recht auf einen Schlüssel geltend
machen zu können...
Mögliche Gefahren- oder Schadenssituationen sind kein
ausreichender Grund, einen Schlüssel verlangen zu können.
...ist zwar im Fall der Fälle von Vorteil, aber rechtlich nicht
haltbar!

Grüße vom Onkel
 

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