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Kaufvertrag rückgängig machen?

K

Kati28

Gast
Ich hab mal ne Frage und hoffe jemand kann mir etwas weiterhelfen.
Ich habe mir am Mittwoch einen alten Golf gekauft, privat, also nicht vom Händler. Probefahrt usw war alles ok. Nun waren wir heute in der Werkstatt und man hat uns gesagt das der Pkw folgende Mängel aufweist: Radbremszylinder muß neu, Domlager muß neu, Querlenker, Kugelkopf,Motoraufhängung und der Unterboden ist total durch, also du kannst den Finger durchstecken.
Kaufvertrag abgeschlossen, alles bezahlt und nun so was. Meine Frage ist nun ob ich vom Kauf irgendwie zurücktreten kann. Er hat im Kaufvertrag keine Mängel reingeschrieben und wusste "angeblich" nichts von alldem. Dazu kommt noch das er im Vertrag eine falsche Vorbesitzer Anzahl reingeschrieben hat...

Was kann ich machen?
 
K

Kati28

Gast
Nein es steht nicht drin gekauft wie gesehen. Ich weiß das ich da sehr blauäugig war aber ich kann es nicht ändern :(
Baujahr 93 ist das und hat noch 1 Jahr Tüv. Nun war ich heute nochmal in der Werkstatt und die Bremsleitung hinten rostet.
Hab echt kein Bock mehr...
 

Soul

Sehr aktives Mitglied
In der Schweiz kann man aus einem Vertrag zurücktreten; es ist dem Käufer aber eine klare Frist gesetzt.

Wichtig ist Kati, das Du beim Autokauf immer darauf achtest, dass Du eine Person zurate ziehst, die sich klar mit Autos auskennt. In der Autobranche werden viele Menschen knallhart in ihrer gutgläubigkeit ausgenutzt; vorallem im privaten Bereich. - Da werden manchmal Unfallwagen verkauft, die ins grob-fahrlässige gehen.

Ich kenn mich in der juristischen Rechtssprechung in DE nicht wirklich aus. Doch mir scheint, dass da eine grobe Täuschung vorliegt als ein Vergehen im Sinne von "Treu und Glauben"

Ich will Dir keine Hoffnung machen doch ich glaube, da sollte etwas machbar sein. Google doch mal nach ähnlichen Fällen Kati...

Viel Glück...

Soul...
 
K

Kati28

Gast
danke Soul, ich habe schon gegoogelt und der eine sagt ja der andere nein. Ich weiß das es meine schuld ist aber was soll ich denn jetzt machen?
 
K

Kati28

Gast
Toll :rolleyes: nur kostet der Anwalt auch Geld. Mich hat man bisher auch noch nicht verarscht, aber einmal ist ja bekanntlich immer das erste Mal :mad: ich hau Ihn einfach :cool:
 

Soul

Sehr aktives Mitglied
Ist Deine Entscheidung Kati... Ein Risiko ist bei fast allem dabei. Ob Du das möchtest? Ist ja auch ne finanzielle Frage...

Soul...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Versuchen kannst du:
den letzten TÜV-Prüfer ausfindig machen,Protokoll erbitten...vielleicht geht DORT schon daraus hervor,daß Mängel "bekannt" sein mußten,die der Verkäufer verschwieg.

Wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich die Haftung ausgeschlossen hat (siehe diese Klauseln bei ebay!),müßte auch für ihn die normale
Gesetzgebung gelten.

Vielleicht kannst Du "Rückwandlung" wegen "arglistiger Täuschung"
versuchen?

Gib ihm SCHRIFTLICH eine sehr kurze Frist -Rückwandlung--- Geld zurück... Das zumindest mußt Du zuerst versuchen.
Oder...EXTREME RZ vom Preis (damit Du reparieren kannst).

Dann ab zum Gutachter.

Ich würde (bevor Du RA einschaltest) die preiswertere Variante machen und mit der Karre zum TÜV (da gibt es auch Einzelgutachter) und ein GEBRAUCHTWAGEN GUTACHTEN anfertigen lassen.

Frag vorher (Zeugen mitnehmen) nach einer preiswerten Pauschalvariante...also: "Teilgutachten",z.B. erst mal nur die "sicherheitsrelevanten Teile".
Er hat gesagt "TÜV noch 1Jahr"...dann stimmt zumindest DAS nicht.
Ich hab mal für ca.20Eu ein "Übersichtsgutachten" bekommen für einen Bekannten,da waren längst abgelaufene Reifen auf der Karre...die waren älter,als das Auto...*grins*..das reichte für Wandlung...weil es quasi versuchter Betrug war.

Du mußt gucken,daß Du Dinge anführst,die wirklich relevant sind.
Also nicht "Roststellen",denn die sind "normal" bei so altem Auto.
Lieber nur 2 krasse Mängel anführen,damit Dir nicht die Argumente
bagatellisiert werden können.

Ach so...noch was: guck die vorherigen Versicherungen an (die bekommt man ,glaub ich,über den "Zentralruf der Autoversicherer" raus! siehe vorige Kennzeichen im Brief...) oder kontaktiere die VORBESITZER!!!!
Vielleicht wurde mehrfach Schaden reguliert?
Als Käufer hast Du,wegen der NEUVERSICHERUNG *grins* nämlich ein ANRECHT auf diese DATEN!!!
Auch erlebt: ein Auto hatte mehrere vorher regulierte Unfallschäden,die verschwiegen wurden.
Hab mal durch Recherche einen km-Frisierskandal aufdecken können..da wurde der Tacho paar hunderttausende km zurückgespult.

Wenn"unfallfrei" verkauft wurde...BINGO ..auch Betrug!


Gruß und Dir viel Glück!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hm...was nützt ihr der TÜV,wenn JETZT die Bremse kaputt ist?

TÜV- Frequenz sind 2Jahre ,oder?

Dann ging EVENTUELL vor einem Jahr noch alles. Oder der TÜV war schon ...auf Kulanz.

Sie will das Auto fahren können und hat ein Kind.
Würde ich zumindest IMMER die Sicherheit als oberste Priorität sehen.

Ein später "rausgefundenes " Brandloch im Sitzbezug,mal so als Beispiel oder...weiß der Geier...ein überfälliger Zahnriemen oder verschwiegener versiffter Ölfilter...oder die beliebten durchgeknallten Wasserpumpen :D sind ja alles "Kosmetik".

DAS wäre das "normale Risiko" bei Kauf vom alten Auto.

Wenn ich ein Auto als "verkehrstauglich mit TÜV" kaufe , will ich nicht einen Ersatzteilspender.

So billig kann ein Auto dann gar nicht sein --- höchstens,sie nutzt es für die 2500 Eu-Prämie :D .

Und--Streit muß nicht sein,man kann es ja erst mal ganz sachlich versuchen....verhandeln...

Micky
 

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