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Kann mich mein gesetzlicher Betreuer dazuzwingen

F

Feusturm91

Gast
Hi

Kann mich mein gesetzlicher Betreuer dazu zwingen

Das ich in einer behinderwerstad arbeiten zumüssen

Er ist in folgenden Bereichen bestellt

1 vermögenfürsorge

2 aufenstalbestimungrecht

3 gesundheisfürsorge

Ich komme dort nicht zurecht bin
In der Vergangenheit
Aus etlichen werstäten rausgeflogen

Wegen Gewalt Betreuer beleidigt H******** usw
Arbeit verweigert
Ich habe Sachen geworfen

Ich wahr wegen ausrasten in der werstad mehrmals in der geschlossen pyschatrien

Ich bin normal nicht asoziel aber ab einem gewiesen Punkt

Strehe ich da durch und werde zum Komplet asie

Ich würde da auch nur 140 verdienen
Und meine private Krankenversicherung verlieren

Meine pyschiche Gesundheit ist
Mir
Wichtiger wie 140 zuverdinen
 
V

von: Bodenschatz

Gast
Du hast geschrieben, dass Dein Betreuer die Vermögensfürsorge übernimmt. Das was Du verdienst, gibt er also für Dich aus bzw bestimmt, welchen Rest davon Du bekommst.
Er hat wohl auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also kann er bestimmen, wo Du hin gehst. Dies kann natürlich auch eine Werkstatt sein und es kann auch nur eine halbe Stunde täglich sein.
Letztlich hat er die Gesundheitsfürsorge. Er bestimmt also, wie Du gesundheitlich über die runden kommst und bezahlt von Deinem Geld Ausgaben dafür.

Aktuell hast Du wohl einen Denkfehler.
In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird kein Arbeitslohn erzielt, sondern dieses sogenannte "Entgelt" darf durchaus unter jedem Mindestlohn liegen und wird neben Grundsicherung / Rente / Krankenkasse bezahlt.

Das "Einkommen" ist insgesamt also viel höher.
 

weidebirke

Urgestein
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nicht, wer sich genau wann wo aufhält, auch wenn der Begriff das suggeriert. Es regelt, wo sich jemand dauerhaft aufhält (z.B. in welcher Stadt jemand wohnt und ob jemand in eine betreute Wohnform ziehen muss) und kann zum Beispiel auch weite Reisen untersagen.

Er kann Dich nicht zwingen. Mit welchen Mitteln sollte das gehen?

Bist Du grundsätzlich arbeitsfähig oder bist Du zu 100% berentet?
 
G

Gelöscht 117641

Gast
Niemand kann gezwungen werden, in einer WfbM zu arbeiten. Das ist ein freiwilliges Angebot. Anders sieht es aber bei Massnahmen seitens des Jobcenters aus, die in den Räumlichkeiten einer WfbM stattfindet. An so einer Massnahme sollte meine Lebensgefährtin mal teilnehmen, aber sie konnte die problemlos als "nicht leidensgerecht" ablehnen.
 

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