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Kann mein Vater einfach meinen Unterhalt streichen?

C

Cherry_JR

Gast
Hallo, ich weiß leider nicht, ob es dieses Thema schon einmal gibt, weil ich neu hier bin, also verzeiht es mir bitte, wenn ich was übersehn hab.

Also..

Ich bin 20 Jahre und mache grad eine Ausbildung zur Erzieherin(verdiene erst im 3.Jahr geld).
Ich bekomm 389 euro bafög und lebe noch zuhause.
Mein Vater zahlt mir monatlich 140 euro unterhalt (meine mutter behält die 100 euro die sie zahlen muss für essen etc).

Nun habe ich den Wunsch auszuziehen (mit einer schulfrreundin zsm) und mein Vater droht mir, den Unterhalt zu streichen. Aber auf den bin ich angewiesen..!!

Kann er das so einfach machen?? Weiß das jmd?

Eigentlich meint meine Mutter, dass mein Vater sogar viel zu wenig geld bezahlt, dass mir mind. noch 200 euro zustehen würden.

Ich weiß nicht mehr weiter...
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

solange du noch in der Ausbildung bist, kann dein Vater dir nicht so einfach den Unterhalt streichen. Am Besten informierst du dich mal über die Höhe des Unterhaltes (wie deine Mutter meint zu niedrig) bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Der könnte es dir genau erklären, denn bei Auszug wäre deine Mutter genauso unterhaltspflichtig, soviel wie ich weiß.

Bei deinem jetzigen Einkommen bekommst du einen Beratungsschein beim örtlichen Amtsgericht, so dass du kostenlose Rechtsberatung erhalten würdest.
 
T

Tartaros

Gast
Hallo !

Also ich würd zuerst mal das Gespräch mit dem Vater suchen und nicht gleich zum Rechtssanwalt rennen.

Denke wenn du vernünftig mit Ihm ( Vater) spricht wird er dir sicher finanzell unter die Arme greifen.

Wenn du zum RA läufst und Ihn mit Forderungen überhäufst wird er sicher sauer werden.

Gruß Tartaros
 
C

Cherry_JR

Gast
Also mit meinem Vater zu reden, ist eine Option, die schon seit Jahren wegfällt.

@ Micky: danke für deinen rat, aber ist es nicht so, dass mein bafög als einkommen gilt und er dann NICHT mehr zahlen muss? das habe ich gehört??

LG
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Du hast einen Bedarf von ca.670 Eu .

Darauf werden Deine Einkünfte angerechnet --m.E. nach abzüglich eines Freibetrages von 90 Eu und den Kosten für die Lehrlingsdauerfahrkarte .

Ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig--Du mußt BEIDE um Auskunft bitten (sonst muß der andere gar nichts mehr zahlen!!!)
und dann entsprechend dem Einkommen/Selbstbehalt
( jw.1100 Eu ggü.Dir) den Unterhalt zwischen den Eltern quoteln .
Die Mutter als bisher Sorgeberechtigte kann ihre Unterhaltspflicht
(ggf.ZUM TEIL) durch Wohnen/Essenbereitstellung decken.
Das kann sie wählen. Der Vater muß Dir Unterhalt als Geldleistung überreichen...aber erst,nachdem ein rechtsgültiger Vergleich zwischen Euch o.Titel vorliegt.
WORAUS resultiert die Zahl "140 Eu"?

Solange Du in Ausbildung bist (bis 25) bekommt eines Deiner Elternteile das KG Deinetwegen.
Bisher ( zu Hause gewohnt ) war das Deine Mutter.
Wenn Dir das KG als "Unterhaltsteil" durchgereicht würde ,hättest Du noch einen "Restbedarf" ...also mal als Beispiel gerechnet:

670 -154 - 389 + 90 + 20 (ÖNV) = 237 .

Wenn der Vater 140 Eu gab ,war das schon "reichlich" ,denn---
Deine Mutter hätte mit 97 Eu Restanspruch + 154 Eu "einbehaltenem KG" +100 Eu Abgabe -> 351 Eu Dich mit Wohnung + LM etc.versorgt.
Überschlägig rechne ich aber mit HÖHEREN Ausgaben--wenn eine 20jährige vollversorgt wird.

Oder kämest Du mit 350 Eu für Miete + LM + evl.noch Tel.oä.hin?


Wenn Du ausziehst,würde ich VORHER klären,wer erhält in Zukunft das KG (es stünde dem Elternteil zu,der den HÖHEREN Unterhalt zahlt!) ,wieviel,Einkommen hat Mutter/Vater--- wie hoch ist
DANN der jw.Dir zustehende Betrag.

Meine Rechnung (aber..bin nicht sattelfest bezüglich der korrekten Anrechnung Deiner Einkünfte...Fahrkarte z.B.,Werbungskosten...)

Bedarf 670 Eu - 389 Bafög +110 nichtanrechenbarer Freibetrag =
391 Euro.

Diese 391 Euro wären durch Deine Eltern zu erbringen.

Wenn Du aber nicht weiterkommst,der Vater mauert..bleibt noch Stufenklage (Du bekommst Prozeßkostenhilfe,weil unterhalb von Einkommensgrenzen).

Ob er "sauer" wird,ist da egal....denn: seine schlechte Laune ist kein Gegenargument zu Deinem RECHT auf Ausbildungsunterhalt.
Von 'ner abgeschlossenen Ausbildung profitieren die Eltern spätestens,wenn sie Deine Zuzahlung für's Pflegeheim brauchen....

Setz ich voraus,daß Du das KG auch auf Dich überleiten lassen kannst (Antrag bei KG-Kasse) ,dann hättest Du real in der Tasche :
389 + 154 = 543 Eu---und dann könnte man ja die Mutter fragen,was sie FREIWILLIG geben kann.

Immerhin bist Du nicht völlig "blank" - mit WG-Zimmer und kleinen Nebenjobs und sparsamem Kaufverhalten kommt man sicher über das letzte Ausbildungsjahr.
 

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