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Kann mein Mann mir den Geldhahn zudrehen???

Aufsteherin

Neues Mitglied
Hallo,

vor einiger Zeit habe ich schon einmal geschrieben und danke nochmals allen ganz herzlich für die Ratschläge...

Wie ich geschrieben habe, geht meine Ehe den Bach hinunter. Jetzt hat mein Mann mir gedroht, auzuziehen. Problem: wir haben ein gemeinsames Haus und ich bin nicht berufstätig. Klar, das Haus werden wir dann über kurz oder lang verkaufen müssen, aber nun habe ich festgestellt, dass mein Mann sein Gehlat wohl auf ein neues Konto überweisen lässt. Für mich bedeuted das: ich stehe von jetzt auf gleich ohne Geld da und sämtliche Verpflichtungen laufen weiter über das gemeinsame Konto. Meine Frage: darf er das? Da er meine Tochter bei einem Auszug mitnehmen möchte (sie ist 16 Jahre und ich denke, sie möchte das auch) und mein Sohn (9 Jahre) bei mir bleiben wird, wie sieht es mit Unterhalt aus? Ich bin momentan echt verzwiefelt und habe 1000 Fragen, aber aufgrund der finanziellen Situation traue ich mich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Kann mein Mann einfach aus allen Verpflichtungen (z.B. der Bank gegenüber) aussteigen??? Darf er sein Gehalt eingach auf ein anderes Konto überweisen lassen?

Ich wäre Euch für Infos sehr, sehr dankbar...


Liebe Grüße

Aufsteherin (die auch jetzt stehen bleibt):)
 
Liebe Aufsteherin,
so wie es aussieht stehst du schon mitten im Kampf...
für deinen 9 jährigen Sohn kannst du sofort Unterhalt verlangen, sollte er seiner Pflicht nicht nachkommen- sofort zum Jugendamt, und Unterhaltsvorschuss beantragen!!!! Jede Zeit die du vergeudest- ist verlorenes Geld. Das Kindergeld für den Jungen gehört auch in deine Kasse.
Habt Ihr einen Ehevertrag? Wenn nicht habt ihr eine Zugewinngemeinschaft, d.h. euer gemeinsamer Hausstand wird korrekt geteilt- kannst du nicht mit ihm reden, gehe zum Anwalt.
Über die Anwaltskosten brauchst du dir keine Gedanken machen, dafür gibts einen Beratungsschein vom Amt.
Hier wird dich dein Anwalt beraten.

Wegen der Hauskosten, würde ich nochmal mit deinem Mann reden- besser wäre wenn ihr eine gemeinsame Lösung findet.
Du hast nicht erwähnt, ob du ein Einkommen hast.

Kopf hoch,
und liebe Grüsse
die Einzelkämpferin

hat die gleiche Lage schon hinter sich gebracht
und ist gerne bereit für weitere Fragen.:)
 

Selah

Aktives Mitglied
Ich meine, jeder kann ein neues Konto eröffnen - sofern er eine Bank dafür findet (was ja bei einem Berufstätigen sicher kein Problem ist) - und darauf sein Gehalt überweisen lassen. Da wird sich also wohl nichts machen lassen.

Dein Mann müsste natürlich für eure Kinder aufkommen, inwieweit für dich, dazu melden sich hoffentlich sachkundigere User - ich weiß es nämlich nicht. Allerdings solltest Du dir in jedem Fall einen Job suchen, um nach der Trennung möglichst unabhängig leben zu können.

Generell solltest Du wohl schauen, in welchen Verbindlichkeiten ihr gemeinsam drin steckt und was dich da finanziell eventuell noch ereilen könnte...
 

ParadiseAngel

Aktives Mitglied
Hallo Aufsteherin,

leider kenne ich mich mit den Gesetzten in Deutschland nicht so gut aus, ich denke dass aber eure Gesetzeslage der unseren in Österreich, nicht unähnlich ist. Werde also versuchen dir ein paar Fragen zu beantworten, ok.

Das ihr euer Haus verkaufen werdet ist ziemlich sicher, keiner von euch beiden wird es vermutlich alleine erhalten können. Der Verkaufserlös sollte geteilt werden sodass du und dein Mann die Möglichkeit habt eine Wohnung anzumieten.
Klar, das Haus werden wir dann über kurz oder lang verkaufen müssen, aber nun habe ich festgestellt, dass mein Mann sein Gehalt wohl auf ein neues Konto überweisen lässt. Für mich bedeuted das: ich stehe von jetzt auf gleich ohne Geld da und sämtliche Verpflichtungen laufen weiter über das gemeinsame Konto. Meine Frage: darf er das?
Da du als Hausfrau über kein eigenes Einkommen verfügst ist dein Mann verpflichtet, bis zu eurer Scheidung und einem Gerichtsurteil, für euren Lebensunterhalt aufzukommen. Es steht ihm frei ein neues Konto zu eröffnen, nur muss er dir entweder Haushaltsgeld zur Verfügung stellen oder Zugang auf das Konto gewähren.
Da er meine Tochter bei einem Auszug mitnehmen möchte (sie ist 16 Jahre und ich denke, sie möchte das auch) und mein Sohn (9 Jahre) bei mir bleiben wird, wie sieht es mit Unterhalt aus?
Vermutlich wird das Gericht entscheiden dass die Alimente gegenseitig aufgerechnet werden. Das heißt dass jeder von euch für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufzukommen hat. Sollte dein Mann über ein höheres Einkommen als du verfügen, könnte auch der Fall eintreten das er für seinen Sohn zuzahlen muss. Es wird Sorge getragen das beide Kinder gleichgestellt sind.

Betreffend Unterhaltspflichten, deines Mannes dir gegenüber, schaut es eher unrosig aus. Nachdem dein Sohn 9 Jahre alt ist, wird das Gericht davon ausgehen das es dir zumutbar ist zumindest einen Halbtagsjob anzunehmen. Es kann natürlich trotzdem sein das der Richter deinen Mann zum Unterhalt dir gegenüber verpflichtet. Damit würdest du dann zu deinem Gehalt ein zusätzliches Einkommen haben. Es soll vom Gesetz gesehen, gewährleistet sein das sich dein Lebensstandard nicht gravierend ändert.
Ich bin momentan echt verzweifelt und habe 1000 Fragen, aber aufgrund der finanziellen Situation traue ich mich nicht, einen Anwalt einzuschalten.
Es gibt sicher auch bei euch Anwälte die eine erste Konsultation gratis anbieten. Schau und hör dich um. Es ist wichtig dass du im Falle einer Scheidung Rechtsbeistand hast. Zur Not kann dir auch vom Gericht einer zugeteilt werden.
Kann mein Mann einfach aus allen Verpflichtungen (z.B. der Bank gegenüber) aussteigen??? Darf er sein Gehalt einfach auf ein anderes Konto überweisen lassen?
Nein das kann nicht sein. Dein Mann hat mit seinen Unterschriften auf diversen Verträgen für die Rückzahlungen gebürgt. Wenn du also nie mit unterzeichnet hast, denke ich das du so ziemlich auf der sicheren Seite bist. Wie schon einmal erwähnt, er kann sein Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen, muss dir aber dann Haushaltsgeld zukommen lassen oder Zugang auf das Konto gewähren. Noch lebt ihr in einer Ehe und da wird sein Einkommen als gemeinsames bewertet!

Für dich ist es wichtig das du dir Rechtsauskunft bei einem Anwalt einholst, damit eure Scheidung kein Fiasko wird. Vor allem aber damit dich die Aussagen/Drohungen deines Mannes nicht weiter verunsichern! ;)

Halt die Öhrchen steif, alles Liebe.
PA
 

Aufsteherin

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,

erst mal danke für die Infos und aufmunternden Worte. Ich werde mir nächste Woche einen Anwalt suchen und alles angehen. Die Zeit zu reden scheint bei uns vorbei zu sein. Außer unqualifitziertem Geschrei und Beleidigungen/Demütigungen erwartet mich da nichts. Schon schade, nach immerhin 26 Jahren.... tja, manchmal dauert es wohl länger, bis jemand sein wahres Gesicht zeigt....

Ich werde mich gleich Montag erkundigen, was mir zusteht, denn irgendwie muss es hier weiter gehen. Da mein Mann auch noch hier wohnt und isst, sollte das Gesetz wohl auf meiner Seite sein?!

Tja, die Ohren halte ich bestimmt steif und ich denke, wer die ersten Schritte gegangen ist, der ist dem Ziel schon näher....irgendwann ist alles geklärt und es kann weitergehen. Ich möchte mir sowieso Arbeit suchen, denn ich möchte nie wieder in so eine Situation kommen!!

Also, noch mal danke und drückt mir mal die Daumen

Eure Aufsteherin
 

Portion Control

Urgestein
Hallo Aufsteherin,

schade, dass sich bei euch eine Schlammschlacht anbahnt. Das müsste so alles nicht sein.

1) Dir steht bis zur rechtskräftigen Scheidung auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu! Dieser wird nach der 3/7 Methode berechnet und wird von daher höher sein als der mögliche Unterhalt unter Punkt 2.

2) Ob und in welcher Höhe und für welche Dauer dir auch ein nachehelicher Unterhalt zusteht, darüber werden sich dann zu gegebener Zeit eure Anwälte prügeln. Ich denke, dass dir hier auch Unterhalt zustehen wird. Bloß wird die Dauer der Zahlung evtl. nicht sehr lange sein.

3) Ein Einkommen benötigst du definitiv, da du gegenüber deiner 16 jährigen Tochter zum Kindesunterhalt verpflichtet bist. Inwieweit bei dir im Falle eines zu geringem Einkommens auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht greift kann ich so nicht beurteilen. Da es ja auch auf die Selbständigkeit deines 9 jährigen Sohnes ankommt. Wenn da nur eine Halbtagsstelle in Frage kommt, was durchaus verständlich wäre, wirst du den vollen Kindesunterhalt ohnehin nicht leisten können. Sofern du überhaupt Leistungsfähig sein wirst.
In der Praxis dürfte dies mit dem Kindesunterhalt deines Ex Mannes verrechnet werden. D.h, letztendlich wird er auf dein Konto überweisen, anstatt umgekehrt.

4) Wie bereits erwähnt wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Vermögensteilung noch geregelt werden. Also euer Haus, Auto(s), Hausrat, Kapitalvermögen oder auch Schulden.

5) Er darf natürlich sein Gehalt auf ein Konto überweisen, auf welches nur ER Zugriff hat. Besonders dann, wenn er ausszieht und somit die Trennung vollzieht. Der zugedrehte Geldhahn öffnet sich dann nur noch ausschließlich im Rahmen der weiter oben genannten Punkte.

Ohne seine Einkünfte zu kennen, lässt sich hier allerdings nur sehr ungenau spekulieren.

Ich drücke dir die Daumen das du bald wieder glücklich sein kannst.
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo,

ja, das sind so die Fragen, die in solchen Situationen auftauchen. Damit fängt der Krieg an. Ich erzähle hier von mir, lief ähnlich nur umgekehrt.

Ich hatte ein Gehaltskonto, auf dem mein monatliches Gehalt landete. Das Konto lief auf meinen Namen, meine Noch-Ehefrau war gleichermaßen verfügungsberechtigt, besaß eine Kontovollmacht.

Von diesem Konto ging ein fester Betrag Monat für Monat auf ein zweites Konto, von dem die Hypothek fürs Haus, die Abgaben für die Stadt, Versicherungen etc. abgebucht wurden. Meist litt das Konto, wurde dann durch 13. Monatsgehalt , Urlaubsgeld, kleine Erlöse aus kleinen Anlagen und Steuerrückzahlungen wieder ins Gleichgewicht gebracht.

Meine Ex zog aus, gab innerhalb kürzester Zeit die Vollmachten für beide Konten an die Bank zurück. Das ging ohne Not, denn sie war nicht Inhaber der Konten, nur verfügungsberechtigt. Als beide Konten in Schieflage gerieten, haftete ich alleine gegenüber der Bank.

Die Sache mit dem Unterhalt war komplexer. Da die beiden ältesten Kinder bereits volljährig waren (19 und 20 Jahre), oblag es ihnen selbst, ihre Unterhaltsansprüche gegenüber uns, den Eltern,durchzusetzen. Meine älteste Tochter verzichtete auf Unterhalt, da sie nach dem Abi in der Ausbildung bereits so gut verdiente, dass sie sich selbst unterhalten konnte.

Blieb weiterhin der älteste Sohn ,der sein Studium aufgenommen hatte. Ich ging davon, dass beide Eltern gleichermaßen für seinen Unterhalt aufzukommen hätten. Aber nach kurzer Zeit gab die Mutter ihren erst kurz zuvor angetretenen Job auf, aus gesundheitlichen Gründen. Somit, das entschied das Familiengericht, war sie nicht mehr unterhaltspflichtig, weil nicht mehr unterhaltsfähig. Ganz einfach.

Ich unterhielt also zwei bei mir lebende minderjährige Kinder, ohne einen Pfennig, später Cent zu sehen und zahlte für den inzwischen studierenden und nicht mehr bei mir lebenden Sohn. Das kam einem finanziellen Ruin gleich. Von dieser Geschichte habe ich mich bis heute nicht erholt.

Das gemeinsame Haus wurde verkauft. Die Hypothek war über 20 Jahre aus meinem Einkommen als Lehrer bedient worden. Gleichwohl erhielt ich nach Abzug der Verpflichtungen gegenüber der Hypothekenbank nur ein Bruchteil des Verkaufserlöses, da mir Zuwendigen, die meine Schwiegereltern, beide bereits verstorben, beim Erwerb des Hauses an uns getätigt hatten, gegengerechnet wurden. Aus dem Verkaufserlös von ca.80.000 €uro, verblieben mir gerade mal 10.000 €, worüber sich die Bank freute, weil mein defizitäres Konto damit wieder besser aussah.

Das einzige Entgegenkommen meiner Ex bestand in dem Zugeständnis, dass sie von mir nie Unterhalt forderte. War wohl eine Frage des Stolzes.

Dafür ging sie mit 50 in die Frühverrentung und nahm nach meiner Pensionierung letztes Jahr 600 €uro aus dem Versorgungsausgleich mit. Heute verfüge ich als Lehrer a.D. nach 34 Berufsjahren über ein monatliches Einkommen von gerademal 1100 €uro.

Zum Sterben zuviel, zum Leben zu wenig. Ich bin schwerbehindert, Spastiker, gehe an der „Krücke“, bräuchte Hilfe im Alltag, im Haushalt, die ich jedoch nicht finanzieren kann.

Nochmals zu Dir:

Für das Kind, das bei dir bleibt, müsste dein Mann aufkommen, für das Kind bei ihm, Du. Was Du jetzt brauchst, ist ein guter Anwalt.

Ich wünsche dir Glück und Stabilität.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:

Aufsteherin

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,

danke für Eure Infos. War jetzt beim ANwalt und siehe da, das Konto ist brav wieder gefüllt. War meinem Mann wohl zu stressig, sich mit Ämtern und Anwälten zu streiten. Also: erst mal ist es noch unser gemeinsames Einkommen und daher sind wir beide verfügungsberechtigt. Aus den Verpflichtungen kommt er auch nicht so ohne weiteres raus. Der Anwalt hat mir einen Tip gegeben: ich habe meinem Mann klar gemacht, dass auch ich ihm das Leben schwer machen kann, wenn er sich weiterhin so mies benimmt. Ich hatte nie vor, eine solche Schlammschlacht zu führen, aber ich lasse mich auch nicht in einer Tour demütigen und als blondes Dummchen verkaufen. Dann muss er halt auch mal die Zähne spüren.

Zu Dir Hans: ich werde und will meinen Mann nicht ausnehmen, aber unbestritten habe auch ich Ansprüche. Wie auch bei Dir, war das Geld bei uns oft knapp und ich habe auf viele Annehmlichkeiten (Urlaub, Kleidung, Friseur etc.) immer verzichtet. Jeder Euro, der übrig war, kam meinen Kindern zugute. Sei es für tolle Klamotten oder reiten usw. Aber das heißt nicht, dass ich auf meine Rechte verzichte, zumal mein Mann meiner Tochter z.B. erzählt, ich wäre ja nur die arbeitslose Hausfrau und alles Geld gehöre uneingeschränkt ihm. In einer solchen Situation überlegt man dann schon, mal so richtig zu beißen... Bei meiner Tochter hat er damit erreicht, dass sie mich zur Zeit respektlos behandelt...Du siehst, hier geht es ganz fies rund. Aber ich habe ja noch die Hoffnung, dass er sich durch den Schock mit dem Anwalt jetzt besinnt und wir einen friedlicheren Weg gehen können. Denn am Ende leiden die Kinder am meisten darunter. Meine Tochter ist mit 16 Jahren schon ziemlich erwachsen, aber meinen Sohn mit 9 Jahren trifft es voll. Zumal mein Mann ihn seit Wochen nicht mehr beachtet oder aber anschreit. Du siehst: ich muss zurückbeißen...

So, dann werde ich mal wieder meinen Aufgaben widmen und wünsche allen einen schönen Tag


Eure Aufsteherin
 

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