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Kann man mich zwingen mein pflichtteil anzufordern

F

Flowerlady

Gast
Hallo ich hab da mal eine Frage , ich bekomme Rente und zusätzlich Arbeitslosengeld zwei , meine Mutter ist vor einem Jahr verstorben , und mir würde ein pflichteil zustehen über eine höhere summe , wenn ich aber aus persönlichen gründen das nicht haben möchte , ist meine Frage jetzt muss ich das angeben das ich was erben könnte und wenn ja kann man mich zwingen dies zu tun , mir ist auch klar wenn ich es anforder das , dass Geld angerechnet wird und ich es aufbrauchen muss , weiß jemand wie weit ich dann darüber verfügen kann oder wird mir dann genau vorgerechnet wielange ich davon leben muss .
Für antworten danke ich schonmal im voraus :)

Lg flowerlady
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Flowerlady,

meine Meinung,
ja, man kann dich zwingen.
Würdest du auf diese Erbschaft verzichten,dann machst du
dich in diesem Moment selbst arm/hilfebedürftig.

Du wirst diese Erbschaft annehmen und aufleben müssen.
Es wird dir vorgerechnet werden,wie lange du mit diesem
Geld hinzukommen hast.
Du wirst nicht mehr, als den AlG II Satz, für dich zur
Verfügung haben.Krankenkasse und Beiträge zur Sozialversicherung sind selbst zu übernehmen.

Es steht dir aus dieser Erbschaft auch kein Schonvermögen zu,denn es handelt sich hier um eine Einnahme während des AlG II Bezugs.

l.g.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Günter

Gast
Hallo Flowerlady

Ich vermute auch, dass Du auf Dein Erbe nicht verzichten darfst.

Zwei Passagen habe ich gefunden, die Dir vielleicht helfen, fallst Du Dein Erbe antreten solltest:

Eine [FONT=Arial,Arial]Erbschaft [/FONT]ist dann als (einmaliges) Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie dem EHB während des Leistungsbezuges zufließt. Werden Sachwerte geerbt, ist ggf. § 23 Abs. 5 anwendbar.

...

Die Anrechnung der einmaligen Einnahme soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Der nicht verbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist danach im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen.

Ich bin kein Fachmann, aber für mich klingt es so, als ob Du bei einer höheren Erbschaft maximal 12 Monate für alles selbst aufkommen mußt (auch Krankenkasse und so). Der danach verbliebene Rest wird dann so behandelt, als würdest Du mit diesem Rest als Vermögen ALG2 neu beantragen. Du solltest also nach einem Jahr wieder einen Grundfreibetrag bei Vermögen haben.

Gefunden in: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB II DA/DA_11_-_20_07_2008.pdf

Konkreter nachfragen kannst Du z.B. auch bei: Index

Günter
 

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