Hallo Gast,
nein abbestellen, wie man etwa einen Pflegedienst kündigt, könnt ihr die Betreuung für euren Vater nicht.
Der Betreuung liegt ein Gerichtsbeschluss zu Grunde, den Du und deine Geschwister anfechten müsst. Oder, und das träfe bei euch zu, ihr könnt einen Betreuerwechsel beantragen, wobei ihr zugleich eure Bereitschaft erklären müsst, dass ihr selbst die Betreuung eures Vaters übernehmt.
Dazu, ich sage es gleich, kann es durchaus nützlich sein, der bisher bestellten Betreuung nachzuweisen, dass die Betreuung nicht so erfolgt, wie sie vom Betreuungsgesetz gedacht ist.
Kümmert sich der Betreuer/die Betreuerin nicht ordnungsgemäß um die Angelegenheiten des Betreuten? Gibt es Dinge, die nicht erledigt werden? Wird euer Vater respektvoll behandelt, bezieht ihn die bestellte Betreuung in ihre Entscheidungen ein? Das etwa sind Fragen, die ihr euch stellen solltet.
Kommt ihr dann zu dem Ergebnis, dass die Betreuung nicht hinreichend ist oder dass euer Vater in seinen Rechten verletzt wird, dann sehe ich Chancen für euch, die Betreuung selbst zu übernehmen.
Alles Gute!
Burbacher