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Kann man die Betreuung abbestellen? ?

Burbacher

Aktives Mitglied
Wenn ich deine Beiträge richtig interpretiere, komme ich zu dem Schluss, dass die Betreuerin ihre Aufgabe schlampig erledigt. Das muss an entsprechender Stelle, nämlich dem Betreuungsgericht vorgetragen werden. Ich kann dir nur dringend empfehlen, dich an den Richter, die Richterin zu wenden, die die Betreuung angeordnet haben.
Betreuungsgerichte prüfen lediglich alle sechs Monate die finanziellen Aspekte der Betreuung, und die Betreuer haben dann Belege über finanzielle Angelegenheiten, die sie für den Betreuten erledigt haben, vorzulegen.
Wie die Betreuung insgesamt läuft, erfahren die Betreuungsgerichte oft nicht, sondern sie sind geradezu darauf angewiesen, dass sie Informationen aus dem Umfeld des Betreuten erhalten.
Deshalb ruf beim Betreuungsgericht an, lass dir einen Termin geben.

Burbacher
 
G

Gast

Gast
Eine ( Entmündigung ) gibt es nicht mehr, nur verschiedene Stufen von Betreuung.
Mit dem 18. Geburtstag wird jeder Mensch volljährig – auch wenn eine Behinderung vorliegt!
Dann kann er sich seine Betreuung selber wählen, ja nach dem wie weit er noch in der Lage ist , selbständig zu entscheiden.
Der Betreuer wird zur Unterstützung des Betroffenen bestellt, der kann trotz Betreuung in allen Bereichen eigene Entscheidungen treffen und seine Angelegenheiten selbst regeln, soweit er dazu in der Lage ist und solange er sich dadurch nicht selbst schadet.
Die Bestellung eines Betreuers sagt nichts über die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen aus.
Hier ist das mal formuliert: INTAKT Gesetzliche Betreuung
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Eine ( Entmündigung ) gibt es nicht mehr, nur verschiedene Stufen von Betreuung.
Mit dem 18. Geburtstag wird jeder Mensch volljährig – auch wenn eine Behinderung vorliegt!
Dann kann er sich seine Betreuung selber wählen, ja nach dem wie weit er noch in der Lage ist , selbständig zu entscheiden.
Der Betreuer wird zur Unterstützung des Betroffenen bestellt, der kann trotz Betreuung in allen Bereichen eigene Entscheidungen treffen und seine Angelegenheiten selbst regeln, soweit er dazu in der Lage ist und solange er sich dadurch nicht selbst schadet.
Die Bestellung eines Betreuers sagt nichts über die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen aus.
Hier ist das mal formuliert: INTAKT Gesetzliche Betreuung
Ja, das ist zutreffend. Dennoch greift die Betreuung das Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen an. Und es hängt sehr von dem Verhalten des Betreuers ab, inwieweit die Rechte des Betreuten berührt werden.
Ich stand vor beinah fünf Jahren für gut ein Jahr unter Betreuung und habe das Instrument am eigenen Leibe erfahren. Dabei lernte ich sehr handfest das Interessengeflecht kennen, und ich verdanke es einer sehr engagierten jungen Richterin, dass die Betreuung aufgehoben wurde.
Der Betreuer selbst aber, der teilweise erheblich in meine Rechte eingegriffen hatte und meine Belange missachtete, blieb gleichwohl unbehelligt.

Burbacher
 
E

Edy

Gast
Eine ( Entmündigung ) gibt es nicht mehr, nur verschiedene Stufen von Betreuung.
Mit dem 18. Geburtstag wird jeder Mensch volljährig – auch wenn eine Behinderung vorliegt!
Dann kann er sich seine Betreuung selber wählen, ja nach dem wie weit er noch in der Lage ist , selbständig zu entscheiden.
Der Betreuer wird zur Unterstützung des Betroffenen bestellt, der kann trotz Betreuung in allen Bereichen eigene Entscheidungen treffen und seine Angelegenheiten selbst regeln, soweit er dazu in der Lage ist und solange er sich dadurch nicht selbst schadet.
Die Bestellung eines Betreuers sagt nichts über die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen aus.
Hier ist das mal formuliert: INTAKT Gesetzliche Betreuung
Da hätte ich mich ja die ganzen Jahre geirrt. :)

Quatsch - gilt zudem nur für körperlich Behinderte und Einwilligungsvorbehalt muss nur beantragt werden, wie die Ausweitung der Betreuungspunkte. Kein Richter wird gegen einen Betreuer entscheiden: Ausnahmen bestätigen die Regel, und was hast du dann? - Genau: die totale Entmündigung bzw. die Entledigung sämtlicher Rechte von Bürgern.

Ganz im Gegenteil: wirtschaftlich gilt der potenziell Betreute bereits im Vorfeld als geschäftsunfähig bzw. ökonomisch tot, unabhängig von Betreuungspunkten, bei denen die Vermögenssorge grundsätzlich ganz oben steht.

Also: "modifizierte Entmündigung" - schöngeredet.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Vielen Dank burbacher für dein Feedback, wenigstens verstehst du mich,da du es ja selber erlebt hast,wozu Betreuer in der Lage sind!!

Wozu unsinnige Gesetze wenn man doch eh davon kommt.

Ich habe es von bekanntem mitbekommen das sie das bereits bei jemand anderes auch versucht hat......aber ich verstehe einfach nicht,warum diese Betreuerin nichts daraus lernt und was ich am allerwenigsten verstehe ist,warum sie ihren Job weiter machen darf??!??!??!??
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Vielen Dank burbacher für dein Feedback, wenigstens verstehst du mich,da du es ja selber erlebt hast,wozu Betreuer in der Lage sind!!

Wozu unsinnige Gesetze wenn man doch eh davon kommt.

Ich habe es von bekanntem mitbekommen das sie das bereits bei jemand anderes auch versucht hat......aber ich verstehe einfach nicht,warum diese Betreuerin nichts daraus lernt und was ich am allerwenigsten verstehe ist,warum sie ihren Job weiter machen darf??!??!??!??
Danke, dass Du dich nochmals zu Wort meldest. Auch ich hatte ja viele Jahre nichts von Betreuung gehört, keine Ahnung, was sich hinter diesem Konstrukt verbirgt. Obwohl seit meinem 17. Lebensjahr immer wieder mal von Depressionen heimgesucht, konnte ich Abi machen, studieren und fast 35 Jahre als Lehrer arbeiten, davon viele Jahre ohne Ausfälle.

Nach der Trennung von meiner Frau war ich noch einige Jahre als alleinerziehender Vater mit bis zu vier Kindern in der Spitze unterwegs. Ich sah irgendwann das Drama kommen, wandte mich auch an hilfesuchend an einschlägige Stellen.
Man verwies mich an diverse Stellen, schickte mich in einen unfruchtbaren Kreislauf zwischen Pontius und Pilatus.

Hilfe bekam ich nicht, und deshalb sage ich heute, dass es nie zu der Betreuung hätte kommen müssen, hätte ich frühzeitig und wirkungsvoll die Unterstützung bekommen, auf die ich ja als Behinderter (ich bin Spastiker) einen rechtlich begründeten Anspruch gehabt hätte.

Ich bekam sie nicht. Als ich dann höchst suizidal und kaum mehr handlungsfähig in der Klinik landete, da öffneten sie ihre Folterkammer. In der Klinik erschien ein Richter, ein Anwalt, den ich gar nicht benannt hatte, während mein Anwalt, den ich ihnen genannt hatte, gar nicht geladen war.
Die Anhörung war eine reine Formsache, dauerte vielleicht gerade eine Stunde. Der Betreuer stand schon bereit.

Ich behaupte noch heute, dass sie meinen Anspruch auf rechtliches Gehör mindestens beschränkten.
Schließlich waren es Menschen aus meiner Umgebung, darunter ehemalige Schüler von mir, die mich wiederholt besuchten und die sich schließlich an das Gericht wandten, weil sie meinen Betreuer erlebt hatten.

Dann plötzlich ging alles sehr schnell. Ich bekam einen Termin bei Gericht. Die zuständige Richterin nahm sich ausgiebig Zeit, hörte mich an. Vielleicht kannst Du dir meine Erleichterung vorstellen, als sie dann ihren Beschluss diktierte und die Betreuung mit sofortiger Wirkung aufhob.

Ganz nebenbei bekam ich durch meine eigene Erfahrung Einblick in andere Zusammenhänge. Da gab es sehr klar nachvollziehbare Verbindungen zwischen Wohlfahrtsverbänden, Betreuern und Therapeuten. Ich hatte den Eindruck von gegenseitigen Gefälligkeiten.

Mir hatten sie einen Berufsbetreuer aufs Auge gedrückt. Ich erfuhr, dass er deutlich über 30 Menschen betreute.
In seinem Büro erreichte man ihn selten. Die Angelegenheiten, um die er sich eigentlich hätte kümmern müssen, ließ er liegen. Nachdem ich ihn los geworden waren, arbeitete ein Freund etliche Dinge in nur wenigen Wochen für mich und mit mir ab.

Für mich ist heute klar, dass mit der Betreuung in erster Linie Interessen bedient werden, die mit den Betreuten selbst nur wenig zu tun haben.

LG

Burbacher
 
G

Gast

Gast
Das ist wirklich krass was dir widerfahren ist!
Und ich finde es toll das auch deine Schüler für dich da waren.
Da hat sich das kämpfen für dich echt gelohnt!!

Ich wünsche dir weiterhin alles alles Gute und danke für den Erfahrungsbericht.

Lg :))
 
E

Edy

Gast
Die Erfolgsgeschichte von Burbacher finde ich auch nicht schlecht, aber in der Masse sieht`s wohl anders aus: dass Betroffene eher wehrlos bzw. hilfelos dem gegenüberstehen.

Von daher nochmal: Ist eine rechtliche Betreuung notwendig oder ersetzbar durch andere Hilfen bzw. Maßnahmen?

Das hätte ich jetzt mal gerne beantwortet.

Unfassbar, die elementare Frage zu ignorieren...
 
Zuletzt bearbeitet:

Burbacher

Aktives Mitglied
Die Erfolgsgeschichte von Burbacher finde ich auch nicht schlecht, aber in der Masse sieht`s wohl anders aus: dass Betroffene eher wehrlos bzw. -hilfelos dem gegenüberstehen.

Von daher nochmal: Ist eine rechtliche Betreuung notwendig oder ersetzbar durch andere Hilfen bzw. Maßnahmen?

Das hätte ich jetzt mal gerne beantwortet.
Hallo Edy,

ja. Ich betrachte das auch als Erfolg, den ich allerdings nicht alleine erzielte, sondern durch das engagierte Eingreifen anderer Menschen. Meines Erachtens ist die rechtliche Betreuung in vielen Fällen schon ersetzbar durch andere Hilfen.
Ich bleibe bei mir: Irgendwann war ich nicht mehr in der Lage, meine Wohnung in Ordnung zu halten, war schlicht überfordert. Hätte ich zu dem Zeitpunkt etwa eine Hilfe gehabt, die ich aus mir zur Verfügung gestellten Mitteln hätte bezahlen können, wäre das eine große Hilfe gewesen.
Ähnliches gilt auch für die Überforderung durch einschlägige Forderungen finanzieller Art. Ich habe irgendwann Post überhaupt nicht mehr geöffnet. Und mir fehlte der Mumm, mich noch mit den Gläubigern auseinanderzusetzen.
Als dann schließlich einer der jungen Männer aus dem Umfeld ehemaliger Schüler bei mir auftauchte, ich Vertrauen zu ihm fasste, nahm er sich der Dinge an und verschaffte mir innerhalb von Wochen wieder Luft.
Wir konnten einige Forderungen sogar niederschlagen, andere zudem reduzieren. Bis dahin wusste ich lediglich, was ein P-Konto war, dann richtete der junge Mann mit mir eins ein, wies die Bank darauf hin, dass sie gefälligst meinen Pfändungsfreibetrag zu beachten hätten und meine Situation verbesserte sich Zug um Zug.
Die Idee der "amtlichen Helfer" und der Klinik zielte auf eine Unterbringung in einem "betreuten Wohnen", womit ich meine Selbstbestimmung weitgehend losgeworden wäre. Ich sollte dafür und für ein 60qm-Apartment nahezu 900 Euro auf den Tisch legen. Meine jetzige Wohnung hat knapp 40 qm und ich zahle warm dafür 350 Euro, habe in den letzten drei Jahren jedes Jahr eine Rückerstattung bei den Nebenkosten erhalten. Ich habe eine Sprechanlage, muss also nicht mehr jedermann unbesehen reinlassen und einen Aufzug, der mich bis vor die Wohnungstür bringt.
Ich lebe bescheiden, habe aber alles, was ich brauche. Gerade in den letzten Wochen noch konnte ich mich technisch etwas aufrüsten, mir einen neuen Lap zulegen, ein ordentliches Windows - Handy etc. Und am Monatsende muss ich nicht mehr bangen, dass ich nicht über die Runden komme.
Je öfter ich darüber nachdenke, was sie sich da für mich ausgedacht hatten, umso zorniger werde ich heute noch.
Sie hatten den Wohlfahrtsverband im Auge und dessen Wohlergehen, nicht mein Heil. Am Ende hätten sie sich damit gebrüstet, mir geholfen zu haben, sich im Stillen aber die Hände gerieben.
Heute bin ich frei und selbstbestimmt.

Burbacher
 
E

Edy

Gast
Sie hatten den Wohlfahrtsverband im Auge und dessen Wohlergehen, nicht mein Heil. Am Ende hätten sie sich damit gebrüstet, mir geholfen zu haben, sich im Stillen aber die Hände gerieben.
Natürlich, und im ganz privaten Bereich bzw. professionellen gilt dasselbe. Von daher schade und traurig, dass TE nicht darauf eingeht, ob man dem Betreuten würdevoller helfen könnte als ihn schlicht zu entmündigen oder es dabei zu belassen.

Da hört bei mir zumindest das Verständnis auf.

Du hast es gerade erklärt, wie es gehen kann, wenn man denn wollte...;)
 

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